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Vaterschaftsanerkennung ab? (Gelesen: 1.220 mal)
Deli
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what is meant to be will
be?


Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftsanerkennung ab?
10.08.2006 um 17:03:39
 
Halo!!!
Ich grüße euch alle.
Ich hätte nun eine kleine Frage und zwar es geht um eine Vaterschaftsanerkennung.
Ich bin seit 8 Wochen schwanger; mein Verlobter (Deutsche) und ich (Venezolanerin) freuen uns sehr Durchgedreht, und können nicht warten bis das baby da ist Augenrollen.
Und jetzt meine Frage: ab wann könnte mein Verlobter die Vaterschaft anerkennen?
Könnten wir es sofort machen?
Danke fürs Lesseen und für die Antworten.
Schöne Grüße
Deli

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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung ab?
Antwort #1 - 10.08.2006 um 17:26:35
 
Hi,

die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits jetzt geschehen, dazu muss
das Kind nicht zuerst geboren werden.  Zwinkernd



DC
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Toppy
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Ich liebe euch doch alle


Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.08.2006 um 07:04:42
 
die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits jetzt geschehen, dazu muss
das Kind nicht zuerst geboren werden.  Zwinkernd


Hmmm, sofort anerkennen? Ich meine (glaube zu wissen) dass diese vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ab der 12 Woche moeglich ist.
Lieg ich da falsch?
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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sanfte_tiggerin
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i love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung ab?
Antwort #3 - 13.08.2006 um 10:29:10
 
hallo
erstmal alles gute für die schwangerschaft und geburt
ob es in der 8 woche geht weiß ich nicht
aber ich weiß das man die vaterschaft in der schwangerschaft anerkennen kann
er braucht seine geburtsurkunde und seinen perso ihr müßt dafür zum jugendamt oder ihr könnt ihm krankenhaus das alles machen wen du das kind anmeldest dan muß er nur unterschreiben und perso und geburtsurkunde
lg marion
alles gute euch drei  Smiley
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 14.08.2006 um 09:55:18
 
Toppy schrieb am 13.08.2006 um 07:04:42:
Hmmm, sofort anerkennen? Ich meine (glaube zu wissen) dass diese vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ab der 12 Woche moeglich ist.
Lieg ich da falsch?

Wo soll denn das so geregelt sein? § 1594 Abs. 4 BGB sagt lapidar:
Zitat:
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Wobei Anerkennungen vor der 12. Woche schon alleine aus praktischen Gründen wohl eher schwierig/selten sein dürften.

Abu


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