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Hilfeeee!!!!!!! Familienzusammenführung trotz Asyl (Gelesen: 9.147 mal)
Sondra
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Antwort #15 - 10.08.2006 um 13:32:11
 
suncica schrieb am 10.08.2006 um 13:12:25:
Aber wie es schein muss also nach abzug der Miete am ende dann 1222€ übrig bleiben, oder?

Eben nicht!
Zitat:
die 611 euro = 2 x regelsatz für eine erwachsene person

ergo Regelsatz für 1 Person ist 611 : 2 = 305,50 €

So besser?

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lacrima
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Antwort #16 - 10.08.2006 um 13:33:15
 
ChicaLoca schrieb am 10.08.2006 um 12:47:38:
warum sollte der deutsche staat den lebensunterhalt des ehegatten eines ausländers finanzieren?

Vielleicht deswegen, weil der Ausländer auch ein Steuerzahler in diesem Land ist.  Cool
Warum sollten die steuerzahlenden Ausländer die ausländischen Ehegatten der Deutschen finanzieren  Lippen versiegelt
Wenn wir mit der Diskreminierung anfangen ? Wo kann man die Grenzen setzen ? Ist die Ehe nicht ein Kernelement des Grundgesetzes ? Wenn an diesem Grundrecht die im Land lebenden Leute diskriminiert werden, dann wo ist der deutsche Rechtsstaat ?
Ärgerlich

Gruß,

Lacrima
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Sondra
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Antwort #17 - 10.08.2006 um 13:34:38
 
Anjali S schrieb am 10.08.2006 um 13:22:24:
Ist meine erste frage, wie ist das wenn einer nur hartz IV bekommt ?

Wenn du deutsche Staatsangehörige bist, dann spielt es keine Rolle. Wenn du Ausländerin bist, dann ist es eng bzw. reicht das nicht.

Smiley S

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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 10.08.2006 um 13:38:17
 
lacrima schrieb am 10.08.2006 um 13:33:15:
Vielleicht deswegen, weil der Ausländer auch ein Steuerzahler in diesem Land ist.  Cool
Warum sollten die steuerzahlenden Ausländer die ausländischen Ehegatten der Deutschen finanzieren  Lippen versiegelt
Wenn wir mit der Diskreminierung anfangen ? Wo kann man die Grenzen setzen ? Ist die Ehe nicht ein Kernelement des Grundgesetzes ? Wenn an diesem Grundrecht die im Land lebenden Leute diskriminiert werden, dann wo ist der deutsche Rechtsstaat ?
Ärgerlich

Gruß,

Lacrima



Da kann ich dir nur völlig zustimmen, so sehe ich das auch.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 10.08.2006 um 13:39:27
 
Sondra schrieb am 10.08.2006 um 13:32:11:
Eben nicht!
ergo Regelsatz für 1 Person ist 611 : 2 = 305,50 €

So besser?

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Traurig Ach so, na dann ist es ja gut. Ich bin da ein bisschen schwer vom begriff

Danke dir
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 10.08.2006 um 15:06:11
 
Hi,

ich würde gerne trotzdem von Leuten wissen die schon erfahrung im Ehegatten Nachzug haben, wie hoch das Gehalt und wie groß die Wohnung sein muss. Ich brauche paar Beispiele, Erfahrungsberichte und genaue Zahlen. Brauche so viele Infos wie möglich.

Danke
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Sondra
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Antwort #21 - 10.08.2006 um 15:50:41
 
Du wolltest auch mehr über die Wohnverhälnissen wissen. Hier
Zitat:
Der Wohnraum muss einer menschenwürdigen Unterbringung dienen. Eine abge schlossene Wohnung wird jedoch nicht verlangt. Das Wohnraumerfordernis ist bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Obdachlosenunterbringung nicht erfüllt, da in diesem Fall die Unterbringung nur dazu dienen soll, vorübergehend Abhilfe zu schaffen.
Die Voraussetzung „ausreichend“ bezieht sich auf zwei Faktoren: die Beschaffenheit und Belegung, d.h. die Größe der Wohnung im Hinblick auf die Zahl der Bewohner. Die Obergrenze bildet das Sozialwohnungsniveau, d.h. es darf keine bessere Ausstattung verlangtwerden, als sie auch Sozialwohnungen aufweisen, und es darf keine größere Wohnung gefordert werden, als die Familie (ohne die Kinder unter zwei Jahren) nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu § 5 des Zweiten Wohnungsbindungsgesetzes beanspruchen könnte.
Die Untergrenze bilden die auch für Deutsche geltenden Rechtsvorschriften der Länder, also z.B. die Wohnungsaufsichtsgesetze oder in Ermangelung solcher Gesetze das allgemeine Polizei- bzw. Ordnungsrecht.
Ausreichender Wohnraum ist, unbeschadet landesrechtlicher Regelungen, stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können.
Wohnräume, die von Dritten mit benutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte Nebenräume können berücksichtigt werden.
Eine abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad, WC ist stets als ausreichend anzusehen, wenn für jede Person über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahren zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Maßgebend ist nicht die für jede Person zur Verfügung stehende Wohnfläche, sondern die Wohnungsgröße einschließlich der Nebenräume insgesamt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist unschädlich.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 10.08.2006 um 16:08:58
 
Vielen vielen dank. genau die auskunft hab ich gebraucht. Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 10.08.2006 um 17:39:43
 
lacrima schrieb am 10.08.2006 um 13:33:15:
Warum sollten die steuerzahlenden Ausländer die ausländischen Ehegatten der Deutschen finanzieren  


tja, sollten sie eigentlich auch nicht

Zitat:
Wenn wir mit der Diskreminierung anfangen ? Wo kann man die Grenzen setzen ? Ist die Ehe nicht ein Kernelement des Grundgesetzes ? Wenn an diesem Grundrecht die im Land lebenden Leute diskriminiert werden, dann wo ist der deutsche Rechtsstaat ?


Das liegt wohl eher daran, dass es bei Deutschen um die Existenz in ihrem Heimatland geht und bei Ausländern im Gastland. Natürlich gelten dann etwas andere Bedingungen und Regeln. Das hat mit Diskriminierung gar nichts zu tun.
Sieh Dich in der Welt um und schau nach einem Land, in dem es zur vollsten Zufriedenheit für den Ausländer geregelt ist. Es wird Dir schwer fallen ein Land zu finden. Zwinkernd


DC
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tom197205
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Antwort #24 - 10.08.2006 um 20:03:08
 
Habe schonma in einem anderem Thread etwas über meinen Sachverhalt geschrieben, aber ich schreibs jetzt mal hier rein.

Habe zur Zeit keinen Vollzeitjob, sondern nur einen Arbeitsvertrag über 100 St. im Monat.
Meine Frau (Bulgarin), ist noch in ihrer Heimat, wir haben grad geheiratet in Bulg., und möchte jetzt nachkommen.

Wenn ich von meinem jetztigen Gehalt die Warmmiete abziehe, liege ich mit dem Rest der übrigbleibt NICHT über den 611 Euro!!!
Gibt das ein Problem bei der Prüfung meiner Unterlagen???
weil ich muss das ganze Zeugs die nächsten Tage abgeben.


Gruss Tom
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Antwort #25 - 10.08.2006 um 20:09:04
 
@ Tom ...

Ich gehe davon aus, das Du deutscher Staatsbürger bist..

Sondra hat es doch schon geschrieben...

Wenn du deutsche Staatsangehörige bist, dann spielt es keine Rolle. Wenn du Ausländerin bist, dann ist es eng bzw. reicht das nicht.
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tom197205
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Antwort #26 - 10.08.2006 um 21:08:36
 
Ja Tatzi, bin Deutscher.

Gut, dann bin ich ja beruhigt

Thx Tom
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ChicaLoca
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Antwort #27 - 11.08.2006 um 08:02:38
 
ich wollte hier sicherlich niemanden diskreminieren
meine ausdrucksweise war da wohl nicht ganz richtig
wer sich auf den schlips getreten fühlen sollte, bitte ich um entschuldigung
so war es nicht gemeint

es ist aus der täglichen praxis halt nur zu oft so, dass ein ausländer ein paar monate arbeitet, um den nötigen lebensunterhalt ohne öffentliche mittel nachzuweisen, damit dem familiennachzug zugestimmt wird
ist die familie dann hier, verliert er urplötzlich seine arbeit (welch ein wunder  Schockiert/Erstaunt) und die gesamt familie landet in der sozialhilfe bzw. jetzt hartz IV
diese fälle sind hier leider nicht selten, dass ausschließlich für den familiennachzug mal ein bißchen gearbeitet wird - und da ich gerade gestern wieder so einen fall auf dem tisch hatte, ist mir da wohl die hutschnur etwas geplatzt
weil mich diese (ausnahme-)fälle halt furchtbar wütend machen

also nix für ungut

wünsche ein schönes wochenende
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Antwort #28 - 11.08.2006 um 08:54:43
 
tom197205 schrieb am 10.08.2006 um 20:03:08:
Habe schonma in einem anderem Thread etwas über meinen Sachverhalt geschrieben, aber ich schreibs jetzt mal hier rein.


Man sollte hier keine Themen vermischen, das macht die Sache nur unübersichtlich! Es ist besser, das im eigenen Thread zu schreiben oder ein neues Thema zu eröffnen. Leider klappt es im Moment mit der Verschiebe-Funktion nicht, so dass ich das hier nicht trennen kann. Wird evtl. später nachgeholt.
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Antwort #29 - 16.08.2006 um 12:52:25
 
Hallo,

kann man uns in Dänemark die Herat verweigern da ich dort keine Aufenthaltserlaubnis oder Wohnsitz habe?
Brauch die Info dringend
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