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Hilfeeee!!!!!!! Familienzusammenführung trotz Asyl (Gelesen: 9.151 mal)
suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.08.2006 um 13:36:40
 
Hallo,

also es ist folgendes. Ich werde in Dänemark heiraten. Mein Mann hat dort Asyl. Das Visum für Deutschland wird dann dort bei der Deutschen Botschaft beantragt. Ich selber hab eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Meine Frage ist jetzt, ob er auf das Visum in Dänemark warten kann oder muss er wieder in sein Land zurück.

Grüße
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Ralf
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Antwort #1 - 09.08.2006 um 15:28:22
 
suncica schrieb am 09.08.2006 um 13:36:40:
Mein Mann hat dort Asyl.


Kannst du das mal etwas genauer erläutern? Asyl beantragt? Anerkannt? Abgelehnt?

öhm
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.08.2006 um 15:50:08
 
Sorry  Traurig

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Mick
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Antwort #3 - 09.08.2006 um 16:07:18
 
suncica schrieb am 09.08.2006 um 15:50:08:
Sorry  Traurig

Ist/wurde anerkannt. (bis Jan '07)


Hoi,
dann besteht offensichtlich ein rechtmäßiger und
gewöhnlicher Aufenthalt in DK. Damit kann er den
Antrag dort stellen und dort die Entscheidung ab-
warten.
Ein Umweg über das Heimatland ist nicht notwendig.

Änderung:
Auf § 39 Nr. 6 AufenthV mache ich aufmerksam.
Sofern er Visumsfrei nach D. einreisen darf und ein
Anspruch auf Erteilung einer AE besteht, dürfte es
auch ohne Botschaft klappen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.08.2006 um 17:10:30
 
Danke.
Jetzt ist mir ein stein vom herzen gefallen.

jetzt mal abwarten wie lange es dauert bis er her kommt, ich muss ja bestimmte voraussetzungen erfüllen.

Mir ist nur eines nicht klar und auch völlig unlogisch, warum ein deutscher beim antrag auf FZF kein einkommensnachweis (kann auch arbeitslos sein) vorlegen muss und auch kein mietvertrag (kann auch bei eltern wohnen) im gegensatz zu einem ausländicher bürger mit der unbefristeten NE der einen eigenen mietvertrag, 6 letzte lohnabrechnungen (die höhe des lohnes ist aus festgelegt) und und und, vorlegen muss.
Oder bin ich über die ganze Sache falsch informiert?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 09.08.2006 um 17:15:18
 
Es ist nun mal so, daß ein Inländer mehr Rechte in seinem Heimatland genießt als ein Ausländer. Dabei ist Deutschland relativ liberal, ander Länder sind bei Zuzug von Ausländern wesentlich strenger oder sie erlauben es garnicht, auch wenn man eine(n) Einheimische(n) geheiratet hat.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.08.2006 um 17:21:59
 
Da muss ich dir zustimmen.
Klar einerseits verstehe ich das schon.
Doch es ist trotzdem unlogisch.

Weiß jemand wieviel ich verdienen und wie groß die wohnung seim muss damit seine einreise erlaubt wird?

Hat jemand schon erfahrungen gemacht. Ich brauche konkrete Zahlen.

Danke für euere Hilfe
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jerrylee
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Antwort #7 - 09.08.2006 um 18:04:12
 
Hallo suncica,

die bloße Einreise muss nicht erlaubt werden, da er sich ja in Dänemark erlaubt aufhält.
Eine Aufenthaltserlaubnis erhält er, wenn die Voraussetzungen der §§5 und 30 AufenthG erfüllt sind, das heißt: der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Ein ausreichender Wohnraum dürfte bei 30 qm gegeben sein.
Finanziell müsste folgendes da sein: 611 Euro (ALG-Satz) + Miete + 10 %
Wenn diese Voraussetzungen, natürlich neben einer schmucken Heiratsurkunde, vorliegen, besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Gruß J.  Zwinkernd
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Mick
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Antwort #8 - 09.08.2006 um 18:08:23
 
jerrylee schrieb am 09.08.2006 um 18:04:12:
Finanziell müsste folgendes da sein: 611 Euro (ALG-Satz) + Miete + 10 %


Hoi,
wobei die 10%-Regelung von Bundesland zu Bundesland
variieren kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.08.2006 um 12:05:53
 
"Finanziell müsste folgendes da sein: 611 Euro (ALG-Satz) + Miete + 10 % "

Also habe ich das jetzt richtig verstanden. Mir müsste abzüglich der Miete am ende des Monats 611€ übrig bleiben (die 10% lass ich jetzt mal weg  Smiley ) Wie wird denn das berechnet, kann mir da jemand weiter helfen.

Danke
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Antwort #10 - 10.08.2006 um 12:43:37
 
suncica schrieb am 10.08.2006 um 12:05:53:
Wie wird denn das berechnet, kann mir da jemand weiter helfen.

Dein Gesamteinkommen = x

(Warm) Miete = y

x - y = 611 € (übrig zum Leben)

Oder was hast du nicht verstanden?

Smiley Sondra
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Antwort #11 - 10.08.2006 um 12:47:38
 
das wird danach berechnet, ob du evtl. einen anspruch auf (ergänzende) öffentliche mittel - hartz IV - hast
du musst schon mehr verdienen - daher die 611 euro = 2 x regelsatz für eine erwachsene person

Zitat:
Doch es ist trotzdem unlogisch

ist es nicht
einem deutschen kann es nicht zwingend zugemutet werden seine ehe im ausland zu führen - einem ausländer aber schon
warum sollte der deutsche staat den lebensunterhalt des ehegatten eines ausländers finanzieren?
schon mal darüber nachgedacht, dass du evtl. nach dänemark ziehen könntest ?
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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suncica
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Antwort #12 - 10.08.2006 um 13:12:25
 
Sondra schrieb am 10.08.2006 um 12:43:37:
Dein Gesamteinkommen = x

(Warm) Miete = y

x - y = 611 € (übrig zum Leben)

Oder was hast du nicht verstanden?

Smiley Sondra



Ich wollte wissen ob die 611€/Person oder für beide.

Aber wie es schein muss also nach abzug der Miete am ende dann 1222€ übrig bleiben, oder?

Ich dreh durch das krieg ich niemals hin, zumindes nicht jetzt da ich mich in der Ausbildung befinde und einen nebenjob hab.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 10.08.2006 um 13:15:39
 
Ich werd einfach mal alles abgeben und abwarten  Griesgrämig  Die werden mir ja sagen ob es reicht oder nicht oder was ich noch brauche.
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Anjali S
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Antwort #14 - 10.08.2006 um 13:22:24
 
Hallo
Ist meine erste frage, wie ist das wenn einer nur hartz IV bekommt ?
Gruß Angelika
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Anjali S  
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