Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis nach Heirat - dringend (Gelesen: 855 mal)
janni4ananda
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach Heirat - dringend
08.08.2006 um 18:11:16
 
Liebes Forum,

ihr konntet mir in der Vergangenheit immer weiterhelfen, so hoffentlich auch jetzt:

Ich habe im Juli meine brasilianische Freundin geheiratet, die seit 3 Jahren mit einem Studenten-Visum in Deutschland lebt. Sie hat nun übermorgen ein Bewerbungsgespräch, zu dem sie alle ihre Unterlagen mitbringen soll. In der Vergangenheit waren einige Bewerbungen an ihrem Visum gescheitert, das ihr nur 90 ganze Arbeitstage erlaubt. Nach der Heirat sollte sie aber meiner Meinung nach wie normale deutsche Studenten arbeiten dürfen. Deshalb wollen wir übermorgen zum Ausländeramt und ihren Aufenthaltstitel aktualisieren und zu ihrem Vorteil ändern lassen.

Da das Bewerbungsgespräch bereits am selben Tag stattfindet, würde ich gerne wissen, ob ihr die Aufenthaltserlaubnis + Arbeitserlaubnis sofort ausgestellt werden kann (Hamburg).
Außerdem würde ich gerne in diesem Rahmen wissen, wie die AE aussehen sollte, damit ich für eventuelle Schwierigkeiten gerüstet bin. Welche Dokumente werden benötigt?


Ich wäre Euch sehr dankbar für schnelle Antworten, da es, wie gesagt, eilt und der Job meiner Frau sehr wichtig ist.

Danke!!!!!!!  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat - dringend
Antwort #1 - 08.08.2006 um 19:35:54
 
Sie bekommt eine AE nach
§ 28 AufenthG
.

Nach 28 V berechtigt diese AE zur Arbeitsaufnahme.

Ob sie das sofort bekommt, kann ich nicht sagen. Ist von ABH
zu ABH unterschiedlich. Auf jeden Fall Heiratsurkunde mit zur
ABH nehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janni4ananda
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat - dringend
Antwort #2 - 08.08.2006 um 19:41:29
 
Danke, schon einmal für die schnelle Antwort.

Hat jemand vielleicht Erfahrungen in HH?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema