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Integrationskurs (Gelesen: 933 mal)
tobinho
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Beiträge: 21
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs
08.08.2006 um 12:42:39
 
Hallo,

meine Frau ist seit März in Deutschland und schließt Ende August ihren Sprachkurs "Grundstufe" ab. Seit Juni steht ihr der Integrationskurs zu.
Jetzt gehen wir im September in Urlaub und sie will ab Oktober den 3-monatigen Aufbaukurs "Mittelstufe" belegen. Meiner Meinung nach steht ihr dann weiterhin der Integrationskurs zu, weil sie ja erst 3 Monate in Anspruch genommen hat. Laut dem Direktor der Sprachschule ist dies aber nicht so, weil der Integrationskurs nur Basiswissen vermittelt, d.h. die sogenannte "Grundstufe", die sie ja aber jetzt schon abschließt. Deshalb würden die restlichen 3 Monate Integrationskurs "verfallen" und wir müssen wieder voll zahlen. Meiner Meinung nach Blödsinn, da in dieser Sprachschule der "normale" Unterricht eh unabhängig vom Integrationskurs gegeben wird, d.h. egal ob Selbstzahler oder Integrationskursler sitzen morgens 4h zusammen im Sprachkurs ihrer Niveaustufe und danach gibt es dann eben noch 1h Integrationskurs für die, denen er zusteht, in dem alle Niveaustufen zusammengewürfelt werden. Deshalb macht die Aussage des Direktors meiner Meinung nach keinen Sinn.

Vielleicht gibt es hier ja einen Integrationskursexperten, der mir weiterhelfen kann Smiley
Danke, Tobi
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 08.08.2006 um 20:50:04
 
Hallo Tobi,

am Besten, Du fragst mal beim BAMF nach. (Das Wort BAMF anklicken, ist ein Link).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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line
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Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.08.2006 um 23:26:46
 
Hi Tobi,

es dürfte nicht die Frage sein, welche Stufe sie absolviert hat. Gefördert werden 600 Stunden Sprachunterricht + 30 Stunden Orientierungskurs (wie auch immer das dann umgesetzt wird).
Wenn sie diese Stunden schon zusammen hat, ist ihr Anspruch auf Integrationskurs tatsächlich "voll".
Der Berechtigungsschein meines Mannes wurde für 2 Jahre ausgestellt - verfallen würde also erstmal auch nichts. Man kann auch die Schule wechseln, die schon absolvierten Stunden werden dann bei der neuen Schule abgezogen.

Grüße,
line
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