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Verlust von unbefr. Aufent.-ber. innerh.1es Jahrs (Gelesen: 1.301 mal)
lightangel
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Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust von unbefr. Aufent.-ber. innerh.1es Jahrs
07.08.2006 um 19:25:49
 
Hallo,
wer kann mir hier bitte weiterhelfen ob diese Auskunft stimmt:

Mein Exmann hat seine unbefr. Aufenthaltserlaubnis verloren, weil er nicht innerhalb der 6 Monatsfrist wieder in Deutschland eingereist ist.

Ein Bekannter von ihm behauptet dass es einmalig möglich sei, trotz Verlust der unbefr. Aufenthaltserlaubnis, er wieder nach Deutschland einreisen könnte!

Dies wäre zwar nicht direkt sondern über Italien möglich!!!??? und dann im Anschluss nach Deutschland einzureisen und sich dann bei der AHB zu melden und eine Begründung dort abzugeben warum es ihm fristgerecht nicht mgl. war wieder einzureisen!
hä?Stimmt das?? hä?

Bitte um Feedback, danke.
LG
Lightangel
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.08.2006 um 19:31:52
 
Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Ex-Mann denn?

Sollte er eine Staatsangehörigkeit haben, mit der er grundsätzlich visapflichtig ist, wäre diese einmalige Einreise, auch wenn sie über Italien (ohne Schengenvisum) erfolgt, unerlaubt.

Gruß
Janey
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.08.2006 um 20:12:38
 
lightangel schrieb am 07.08.2006 um 19:25:49:
Ein Bekannter von ihm behauptet dass es einmalig möglich sei, trotz Verlust der unbefr. Aufenthaltserlaubnis, er wieder nach Deutschland einreisen könnte!

Frag ihn mal wo sowas stehen soll. So eine Regelung gibt es nicht.

lightangel schrieb am 07.08.2006 um 19:25:49:
Dies wäre zwar nicht direkt sondern über Italien möglich!!!??? und dann im Anschluss nach Deutschland einzureisen und sich dann bei der AHB zu melden und eine Begründung dort abzugeben warum es ihm fristgerecht nicht mgl. war wieder einzureisen!

Er hätte das vor Ablauf der 6 Monate klären müssen. Was erloschen
ist, kann nicht grad so wieder aufleben. Selbst wenn noch ein Anspruch
auf AE bestehen sollte (z.B. durch Ehegatten), müsste er von vorne an-
fangen mit befristeter AE.
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