Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Integrationskurs in Brandenburg (Gelesen: 1.352 mal)
jkl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Haben´s geschafft und
helfen jetzt anderen


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs in Brandenburg
02.08.2006 um 22:44:51
 
Meine Frau hat bis 10/2007 eine befristete AE welche dann denke ich in eine unbefristete umgewandelt wird. Sie ist Mutter von 2 Kleinkindern und ausserdem Inhaberin einer Firma, also selbstständig. Muß sie trotzdem an einem Integrationskurs teilnehmen oder ist das in Brandenburg eine "KANN-BESTIMMUNG" ??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs in Brandenburg
Antwort #1 - 03.08.2006 um 13:13:08
 
Ist Bundesrecht, allerdings sind die ABH Landesbehörden. Wann ist Deine Frau zur Wohnsitznahme nach D eingereist? Wickelt sie ihre Firmenangelegenheiten selbständig in deutscher Sprache ab?
Die unbefristete AE heißt inzwischen Niederlassungserlaubnis.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jkl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Haben´s geschafft und
helfen jetzt anderen


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs in Brandenburg
Antwort #2 - 03.08.2006 um 21:42:54
 
Hallo Ulf,

tschuldigung "Niederlassungserlaubnis". Eingereist zur Wohnsitznahme 10/2004. Vom Prinzip wickelt Sie Ihre Geschäftangelegenheiten selbst ab obwohl ich als Geschäftsführer bzw. leitender Angestellter vom Prinzip die Angelegenheiten regle aber Sie als Firmeninhaberin " quitierend " tätig ist. Sie spricht aber trotzden innerhalb nunmehr fast 2 Jahre Aufenthalt in D. sehr gut deutsch und auch in schrift und lesen.
Habe gehört in Brandenburg ist dieser Kurs "kann Bestimmung".??
Nebenbei wie soll Sie einen Integrationskurs absolvieren mit 2 Kindern 2 1/2 und 1 Jahr und 2 Monate zu Hause.

jkl
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs in Brandenburg
Antwort #3 - 08.08.2006 um 12:04:47
 
jkl schrieb am 03.08.2006 um 21:42:54:
Eingereist zur Wohnsitznahme 10/2004.

Das AufenthG ist erst zum 01.01.2005 in Kraft getreten und die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs gilt - von speziellen Ausnahmen, die hier nicht zutreffen sollten - nur für Ausländer, die seitdem erstmalig eine AE erhalten.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema