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Frage: Sprachreise

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Meine Schwester aus der Ukraine hat gerade ein Sprachvisum abgelehnt bekommen.. obwohl wir alles abgesichert haben : Sprachkurs, Finanzierung.. als Begründung, ist ihr mangelnde Ernsthaftigkeit genannt worden. Welche Begründung konnte man noch nehmen. Außer Sprache lernen, Kultur und so.. das reicht wohl nicht.  hat jemand eine Idee..   Kann sie mit gleichen Unterlagen noch mal zur Botschaft maschieren und alles neu beantragen? Oder hat es kein Sinn?    Wir haben schon Widerspruch gestellt und erneut Absage bekommen. Sind ziemlich verzweifelt!    Grüße  Ivanna
« Begonnen von: jamo am: 29.10.2006 um 14:19:56 »

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Visum zur Eheschließung und Studium Ukraine (Gelesen: 3.436 mal)
zed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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04.08.2006 um 16:24:28
 
Kurz zur Vorgeschichte:
- Ich Deutscher, meine Freundin Ukrainerin. Wir kennen uns seit ca. 1,5 Jahren.
- Heirat geplant. Unterlagen seit Mai komplett. Jetzt Termin im Oktober (wird dann auch Zeit wg. Ablauf der OLG Erlaubnis)
- Visum im April beantragt, Tage später Anhörung, Visum Ende Juli abgelehnt (ich sei nicht solvent genug, bin seit kurzem selbständig, hatte ich natürlich anders gesehen). Riesig geärgert, da die Entscheidung wohl schon seit April feststand und Botschaft und ABH in der Folge immer den anderen als "im Verzug" bezeichneten.
- Meine Freundin hat sich für das Wintersemester bei diversen Unis beworben.

So und nun wirds für uns kompliziert. Was tun?
Als erstes habe ich mir gleich eine "wasserdichte" Verpflichtungserklärung besorgt.
Die Botschaft in Kiew riet: "Gehen Sie damit zur ABH, die gibt dann ein geändertes Votum aus und wir das Visum."
Also zur ABH: "Ohne Auftrag aus Kiew tun wir gar nichts."
Erneuter Anruf in Kiew. Mit dem Leiter der Visaabteilung gesprochen: "Das alte Verfahren ist zuende. Da gibts auch keine Ausnahmen. Einen neuen Antrag auf Visum zur Eheschließung werden wir sicher verzögert bearbeiten. Außerdem lehnen wir bei so unklaren finanziellen Verhältnissen sowieso ab. Vielleicht besorgen Sie sich besser eine Verpflichtungserklärung über 10 Jahre [war mir nicht ganz klar, ob das Zynismus oder ein sachdienlicher Hinweis war]. Wenn Sie im Ausland heiraten, können wir natürlich nichts machen." Das saß.

Nun ist uns nicht ganz klar, wie meine Freundin am besten weiterverfahren sollte.
- Erneut Visum zur Eheschließung beantragen (s.o)?
- Visum zur Aufnahme des Studiums beantragen und die Hochzeit abschreiben?
- Im Ausland heiraten und möglicherweise dann auch hingehalten werden?

Weiß jemand, wie es am problemlosesten laufen könnte?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.08.2006 um 16:47:55
 
zed schrieb am 04.08.2006 um 16:24:28:
Ich Deutscher, meine Freundin Ukrainerin. Wir kennen uns seit ca. 1,5 Jahren.
- Heirat geplant. Unterlagen seit Mai komplett. Jetzt Termin im Oktober (wird dann auch Zeit wg. Ablauf der OLG Erlaubnis)
- Visum im April beantragt, Tage später Anhörung, Visum Ende Juli abgelehnt (ich sei nicht solvent genug, bin seit kurzem selbständig, hatte ich natürlich anders gesehen). [...]


Erneuter Anruf in Kiew. Mit dem Leiter der Visaabteilung gesprochen: "Das alte Verfahren ist zuende. Da gibts auch keine Ausnahmen. Einen neuen Antrag auf Visum zur Eheschließung werden wir sicher verzögert bearbeiten. Außerdem lehnen wir bei so unklaren finanziellen Verhältnissen sowieso ab. Vielleicht besorgen Sie sich besser eine Verpflichtungserklärung über 10 Jahre [war mir nicht ganz klar, ob das Zynismus oder ein sachdienlicher Hinweis war



Mir ist nicht ganz klar, ob eine Verpflichtungserklärung für ein Eheschließungsvisum auch die nachfolgende Ehezeit mit abgedeckt sein soll. Im Regelfall kommt es bei Ehen mit deutscher Beteiligung zur Erteilung der AE gerade nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an. Die Verpflichtungserklärung darf ja auch nur deswegen angefordert werden, weil die Zeit ab der Einreise, aber noch vor Begründung der eheichen Lebensgemeinschaft, sonst nicht abgedeckt wäre.

Gruß, ULF
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pinguin
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Antwort #2 - 04.08.2006 um 17:02:58
 
Hallo ZED,

hat sie denn schon eine Zulassung für das Studium? Falls sie als Student nach D. kommen will, benötigt sie auch eine Verpflichtungerklärung, dass ihr Lebensunterhalt in D gesichert ist. Oder sie muss auf ihrem Konto 7000 euro nachweisen können, von dem sie im Monat nur 583 Euro abheben darf.  Ich habe es selbst nicht erlebt(weil ich mein Visum zum Studium schon in D. bekam), meine Bekannten aber schon. Die Botschaft in Kiew spinnt ein bisschen und lässt junge Leute ungern nach D. fahren. Vor 5 Jahren hatte die Ukraine 52 Mio Einwohner, jetzt sind es weniger wie 47. Das bedeutet nicht, dass die jetzt alle in D sind Laut lachend

Ich weiß nicht, ob die Botschaft eine Visum zur Eheschließung ausstellt, wenn sie es schon mal abgelehnt haben. Ich kenne die Gesetzt nicht so gut.

Ich könnte mir vorstellen, dass sie als Studentin nach D. kommen soll und sich das Land anschauen und die Sprache ein bisschen lernen(falls sie es nicht kann).
Dan sich die Papiere besorgen und in D. zum Standesamt gehen. Dann müsste es leichter für euch sein.

Grüße,

Pinguin
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zed
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Antwort #3 - 04.08.2006 um 17:06:11
 
Das erläuterte mir der Herr in Kiew:
Formell deckt die Verpflichtungserklärung nur die Zeit vor der Heirat ab. Man betrachte aber bei der Visavergabe vor der Hochzeit die langfristige Perspektive. Und wenn die nicht gesichert sei, könne man einer Einreise und späteren Heirat doch nicht zustimmen.
Eigentlich, so der Tenor, sollte niemand ohne ausreichende langfristige finanzielle Sicherheiten mit einem deutschen heiraten können.
Bei einer Hochzeit im Ausland könne man dann aber "nicht mahr machen".
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Mick
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Antwort #4 - 04.08.2006 um 19:07:08
 
ulf schrieb am 04.08.2006 um 16:47:55:
Mir ist nicht ganz klar, ob eine Verpflichtungserklärung für ein Eheschließungsvisum auch die nachfolgende Ehezeit mit abgedeckt sein soll.


Hi,
ist m.E. gar nicht möglich. Die VE muss hinreichend be-
stimmt sein und würde für den Aufenthalt bis zur Ehe-
schließung abgegeben. Die anschließende Erteilung einer
AE zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft wäre
ein Zweckwechsel, die VE wäre damit hinfällig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 04.08.2006 um 19:13:55
 
>>>Die VE muss hinreichend be-
stimmt sein und würde für den Aufenthalt bis zur Ehe-
schließung abgegeben.<<<


Sehe ich genau so, denn für die Ehe mit einem Deutschen braucht man keine Verpflichtungserklärung, eher aber für einen Aufenthalt in Deutschland vor der Ehe.
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Antwort #6 - 04.08.2006 um 20:55:34
 
Mick schrieb am 04.08.2006 um 19:07:08:
Die VE muss hinreichend be-
stimmt sein und würde für den Aufenthalt bis zur Ehe-
schließung abgegeben. Die anschließende Erteilung einer
AE zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft wäre
ein Zweckwechsel, die VE wäre damit hinfällig.


Gut, wenn es also nur um die Tage bis Wochen bis zur Verheiratung geht, warum stellt man man so hohe Anforderungen an die Bonität des deutschen Partners?

Er sollte in der Lage sein, für die Rückflugkosten aufzukommen, so die Eheschließung platzt und eben für die Tage bis Wochen bis zum vorgesehenen Eheschließungstermin oder meinetwegen auch noch bis zum Gültigkeitsende des Visums im Falle der gepltzten/verschobenen Hochzeit für Obdach, Speis, Trank und Krankenversicherung aufkommen.

Gruß, ULF
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Antwort #7 - 05.08.2006 um 02:25:49
 
Da das Visum bereits einmal abgelehnt wurde, bekommt sie nur durch ein Wunder ein Visum zum Besuch, Studium etc., weil Zweck des Visums immer bezweifelt wird. Deswegen habt ihr nur die Möglichkeit in der Ukraine zu heiraten und dann eine FZF beantragen.
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Antwort #8 - 09.08.2006 um 21:35:55
 
Hallo allerseits,

bin sehr neu mit diesem Thema beschäftigt und die Fülle der Infos erschlägt mich.

Gibts irgendwo eine Liste oder Übersicht speziell für eine Partnerin aus der Ukraine, wie man heiraten könnte?

Hintergrund: Sie kam nach ihrem Studium als Au Pair nach D und hat dann hier in D einen Studienplatz beantragt. Dabei ging irgendetwas schief, so dass sie nun im Moment wieder auf Post von der Uni wartet und daher ihre Aufenthaltsgenehmigung bis dahin (noch ca. 1 Monat) verlängert wurde.

Angenommen sie erhält keinen Studienplatz, weil vielleicht wieder etwas schief geht, würde das bedeuten, dass sie ausreisen müsste. Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema zu beschäftigen, da ich nicht weiss, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, sie selbst sagt, es gäbe Nichts mehr.

Jemand sagte dann zu mir, dass die letzte Möglichkeit eine Heirat wäre. Zwar würde ich das prinzipiell lieber nen schöneren Zeitpunkt wählen, aber wenn man das eh irgendwas gemacht hätte...

Jedenfalls ist die Zeit nun recht knapp, man hätte sich wohl eher Gedanken machen müssen. Ich muss nun sehen, wo ich genügend Informationen herbekomme, was ich für eine Heirat benötige und vor allem welche Konsequenzen das hat, also auch in Bezug auf: Darf sie dann auch arbeiten, denn es soll für sie ja ein erfülltes Leben sein.

Falls mir Grünschnabel jemand von Euch ein paar konkrete Tipps geben könnte, wäre ich recht dankbar, der Threadersteller scheint das Ganze ja schon durch zu haben.

Viele Grüße und Danke

Andre
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Antwort #9 - 10.08.2006 um 07:44:57
 
ipjhir schrieb am 09.08.2006 um 21:35:55:
Gibts irgendwo eine Liste oder Übersicht speziell für eine Partnerin aus der Ukraine, wie man heiraten könnte?... ein paar konkrete Tipps

guck

Visabestimmungen für ukrainische Staatsangehörige

Merkblatt über Eheschließungen (Ukraine)

Informationen zu Eheschließung und Lebenspartnerschaft (Standesamt I Berlin)

§ 28 Aufenthaltsgesetz.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 10.08.2006 um 07:57:29
 
ulf schrieb am 04.08.2006 um 20:55:34:
Gut, wenn es also nur um die Tage bis Wochen bis zur Verheiratung geht, warum stellt man man so hohe Anforderungen an die Bonität des deutschen Partners?

Er sollte in der Lage sein, für die Rückflugkosten aufzukommen, so die Eheschließung platzt und eben für die Tage bis Wochen bis zum vorgesehenen Eheschließungstermin oder meinetwegen auch noch bis zum Gültigkeitsende des Visums im Falle der gepltzten/verschobenen Hochzeit für Obdach, Speis, Trank und Krankenversicherung aufkommen.


Hoi Ulf,
sorry, sah ich verspätet.
Eine VE muss alle Risiken abdecken, die im Zusammenhang
mit der Visumserteilung stehen. Und im üblen Fall auch die
Zeit nach Ablauf des Visums, so lange kein anderer Titel ein-
geräumt wird (Eheschließung platzt, "Gast" bleibt einfach mal
in D.).

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Antwort #11 - 23.08.2006 um 13:24:02
 
Mick schrieb am 10.08.2006 um 07:57:29:
Eine VE muss alle Risiken abdecken, die im Zusammenhang
mit der Visumserteilung stehen. Und im üblen Fall auch die
Zeit nach Ablauf des Visums, so lange kein anderer Titel ein-
geräumt wird (Eheschließung platzt, "Gast" bleibt einfach mal
in D.).


Die Risiken scheinen mir ganz ähnlich zu sein wie bei einem Besuchsvisum.
Gut, bei Besuchsvisa versucht der vernünftige Inhaber, den Einlader nicht zu vergrätzen, auf daß er auch künftig eingeladen werde. Dieser Wohlverhaltensgrund entfällt bei Heiratsvisa, die nicht in Ehegattennachzugs-AE umgeschrieben werden...

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