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Kind im Ausland geboren und Erziehungsgeld (Gelesen: 1.752 mal)
Matahari
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.08.2006 um 18:03:47
 
Hallo

Zwar habe ich folgende Fragen meine Frau und ich sind Wohnhaft in Deutschland und seit 3 Wochen in Marokko.
Meine Frau wird das Kind mitte August hier in Marokko zur Welt bringen und werden danach wieder mit dem Kind nach Deutschland zurueckreisen.
Haben wir wenn wir wieder in Deutschland sind Anspruch auf Erziehungsgeld auch wenn das Kind im Ausland geboren wird ?

Meine zweite Frage ist wie verhaelt sich eigentlich mit der Geburtsanzeige eines deutschen Kindes im Ausland.
Muss ich die Geburtsanzeige beim Standesamt I in Berlin anzeigen oder kann ich dies auch beim zustaendigen Standesamt fuer meinen Wohnsitz machen.

Ueber eure Antworten wuerde ich mich sehr freuen und bedanke ich rechtherzlich
vorab.


Smiley

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.08.2006 um 18:30:09
 
Matahari schrieb am 01.08.2006 um 18:03:47:
Haben wir wenn wir wieder in Deutschland sind Anspruch auf Erziehungsgeld auch wenn das Kind im Ausland geboren wird ?


Ja. Weiß allerdings nicht, ob auch die Zeit bis zur Einreise des Kindes berücksichtigt werden kann.

Gruß, ULF
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 01.08.2006 um 18:40:53
 
Wahrscheinlich nicht, denn den Anspruch haben doch nur Kinder die in Deutschland leben.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.08.2006 um 18:46:29
 
Zitat:
Meine zweite Frage ist wie verhaelt sich eigentlich mit der Geburtsanzeige eines deutschen Kindes im Ausland.
Muss ich die Geburtsanzeige beim Standesamt I in Berlin anzeigen oder kann ich dies auch beim zustaendigen Standesamt fuer meinen Wohnsitz machen.


Hallo,

die Geburtsanzeige kann (sechs Monatsfrist beachten) bei der Botschaft, den deutschen (Berufs-)Konsulaten , dem Standesamt I in Berlin oder dem Wohnsitzstandesamt angezeigt werden.

Die Geburt wird aber in jedem Fall in Berlin beurkundet weswegen auf den rechtzeitigen Eingang der Anzeige DORT zu achten ist Ansonsten würde ein aufwändigeres Nachbeurkundungsverfahren notwendg werden .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Matahari
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.08.2006 um 20:58:54
 
@Ronny

das heisst das ich mein Kind auch beim Standesamt wo ich meinen Wohnsitz habe anmelden kann ?

@Saxonicus

Wir sind wohnhaft in Deutschland nur kann ich mit meiner Frau nicht zurueckreisen das es wegen der Schwangerschaft riskant waere.
Das Kind wird mit uns nach Deutschland reisen und dort auch leben.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 02.08.2006 um 07:27:04
 
Zitat:
das heisst das ich mein Kind auch beim Standesamt wo ich meinen Wohnsitz habe anmelden kann ?


Sicher nur leitet Dein Standesamt die Anmeldung nur nach Berlin weiter Zwinkernd

Also spart das allenfalls einen Weg Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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