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Heirat in China nach Scheidung (Gelesen: 1.171 mal)
flo08
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in China nach Scheidung
31.07.2006 um 19:28:27
 
Hallo,

für eine Eheschliessung in China zwischen einem Deutschen und einer Chinesin braucht man eine legalisierte, beglaubigte und übersetzte Meldebescheinigung aus der hervorgeht das man Ledig ist.
Nun stellt sich die Frage, bei Personen die rechtskräftig geschieden sind- sollte man die Scheidungsurkunde, bzw. bei zwei vorangeganenen Ehen, die Scheidungsurkunden ebenfalls beglaubigen, legalisieren und übersetzen lassen? Oder reicht die legalisierte und beglaubigte Meldebescheinigung aus aus der ja hervorgeht das man ledig ist?

mit herzlichen Grüßen

und vielen Dank

Florian Spicka
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 01.08.2006 um 12:14:30
 
in der Meldebescheinigung steht ja sicherlich nicht "ledig", sondern "geschieden". Insofern wäre es auf jeden Fall sinnvoll auch die Scheidungsunterlagen (Urkunde UND Urteil) legalisieren und übersetzen zu lassen.
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flo08
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.08.2006 um 22:18:00
 
Hallo,

vielen herzlichen Dank für die Antwort, so werden auch diese legaliesiert werden.

mit herzlichen Grüßen

Florian Spicka
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.08.2006 um 23:04:20
 
Hi,

Nein, das interessiert die Chinesen alles nicht wenn Du eine Konsularische Bescheinigung von der deutschen Botschaft hast.
Die wiederum bekommst Du mit einem Ehefähigkeitszeugnis von Deinem Standesamt.
Mit dem EFZ gehst zur Botschaft in Peking, da gibts die Konsularbescheinigung und dann brauchst Du sie nur noch übersetzen zu lassen. Das reicht zum Heiraten in China. Diese konsularische Bescheinigung ist die generelle Aussage, daß aus der Sicht des deutschen Staates nichts dagegen spricht, daß Du Deine Zukünftige ehelichst.
Deine Frau sollte sich aber erkundigen, ob Ihr auch ein Gesundheitstest braucht. Die Botschaft in Peking schreibt das noch, in Hubei brauchten wir das nicht. In Shangdong und Guangdong braucht man es m.W.n auch nicht mehr. Aber wie gesagt, fragen, die ändern sowas ja fast stündlich.

Gruß,
Norbert



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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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flo08
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.08.2006 um 07:30:10
 
Hi auch und einen guten Morgen,

ich bin glücklicherweise, auch mit der Hilfe von diesem guten Forum! glücklich mit meiner Chinesisischen Frau verheiratet- es handelte bei meiner Frage um einen Bekannten.

Ich denke auch er sollte das zuständige Konsulat in Shanghai bemühen.

herzliche Grüße

Florian
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