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Abbruch I-kurs und länger im Ausland (Gelesen: 2.863 mal)
Zena
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abbruch I-kurs und länger im Ausland
30.07.2006 um 11:39:00
 
Hallo, habe viel bei euch gelesen, bin aber nicht sicher ob ich richtig liege.

Ich bin Deutsche und mein Mann aus Serbien will zwecks Weiterbildung seinen Urlaub auf 3 Monate ausweiten (bessere Chancen in seinem Beruf).
Er kann mindestens kurz unter 6 Monate dort bleiben ?
Müssen wir das der Ausländerbehörde melden ?

Dadurch wird er den I-kurs nach 3 Monaten abbrechen.
Wird er diesbezüglich Probleme mit der Behörde haben?
Welche Auswirkungen hat es wenn er jetzt abbricht?
Kann er den Kurs oder wenigstens den Orientierungskurs später
weitermachen (für 1 Euro die Stunde)?

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.07.2006 um 14:12:02
 
Zena schrieb am 30.07.2006 um 11:39:00:
Ich bin Deutsche und mein Mann aus Serbien will zwecks Weiterbildung seinen Urlaub auf 3 Monate ausweiten (bessere Chancen in seinem Beruf).
Er kann mindestens kurz unter 6 Monate dort bleiben ?
Müssen wir das der Ausländerbehörde melden ?


Nein. Beachtet jedoch, daß Ihr vor Ablauf der 6 Monate tätig werden müßt, wenn es, durch welchen Grund auch immer, doch länger dauern sollte.

Gruß, ULF
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Zena
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.07.2006 um 21:13:59
 
Danke Ulf,
die Frage wegen Integrationskurs ist noch offen.
Die Direktorin sagte er könnte abbrechen. Was ich nicht verstehe ist,
andere Mitschüler müssen bis B1 teilnehmen und mein Mann kann
nach jedem Modul abbrechen. Wieso ? Als er anfing sprach er kein Wort
Deutsch. Jetzt nach 3 Monaten ist er schon ganz gut. Liegt es vielleicht daran ?

Grüße Zena
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Ghalbi
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Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.07.2006 um 22:15:57
 
Das müsst ihr halt mit dem Kursträger abstimmen.

Der Integrationskurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Dann wird sich zeigen, was dein Mann gelernt hat.

Viele Grüße
Ghalbi
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Zena
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.08.2006 um 23:32:18
 
Hallo, falls es jemanden interessiert:
War beim Kursträger und habe nachgefragt.  Da mein Mann zum
Integrationskurs NICHT verplichtet war, gibt es keine Nachteile wegen des
Abbruchs. Er kann sogar, wenn er wieder möchte, da weitermachen, wo er
abgebrochen hat und es kostet auch weiterhin nur 1 EURO.
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.08.2006 um 14:14:44
 
Hi Zena,

nur zur Ergänzung:
Bei meinem Mann ist es so, dass er ein Berechtigungsschreiben der ABH bekommen hat und die 630 Stunden Kurs innerhalb von 2 Jahren nachweisen muss. Wie er den Kurs macht (am Stück, mit Pause etc.), ist ganz allein seine Sache.

Gruß,
line
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