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Mietvertrag mit unterschreiben (Gelesen: 2.483 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mietvertrag mit unterschreiben
14.07.2006 um 23:55:56
 
Hi,

Meine Frau ist letzte Woche in D angekommen und brav wie ich bin, habe ich auch meinem Vermieter gemeldet, daß sie jetzt dauerhaft eingezogen ist. Offiziell gemeldet ist sie seit Montag hier, AE haben wir auch schon.
Nun schreibt der Vermieter:
Zitat:
Wenn Ihre Ehepartnerin in der v.g. Wohnung wohnt, ist es erforderlich, daß der bestehende Nutzungsvertrag auch von ihr mitunterzeichnet wird, damit der entsprechende Anspruch gesichert ist.

Das ist eine Baugenossenschaft und Mietvertrag habe ich seit 7 Jahren.
Was denn bitteschön für ein Anspruch? Wessen und an wen?
Mir fällt da nur der Anspruch des Vermieters an meine Frau ein. Nur wird da eh nix zu holen sein wenn ich mal keine Miete mehr zahlen könnte.
Andersherum ist sie selbst ja in der Wohnung durch den Mietvertrag ihres Mannes (mich) abgesichert. In der Ehe steht rechtlich doch ohnehin jeder für den anderen ein.
 
Können wir uns also jetzt erstmal diesen halben Tag bei denen in der Sprechstunde sparen?

Klar, ich rufe da Montag an aber ich grübele den ganzen Abend schon was das soll. Scheint mir komplett sinnfrei zu sein.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #1 - 15.07.2006 um 17:49:25
 
Hallo Norbert,
das kannst Du m.E. unter der Kategorie "Fake" ablegen (aber siehe dazu auch weiter untern.)
Vorab also: Als Mieter hast Du das Recht, Deine Angehörigen in Deine Wohnung aufzunehen. Punkt, Basta, Ende.

Es entsteht keinerlei Vertragsveränderung. Du hättest dem Vermieter nicht mal mitteilen müssen, dass Deine Frau bei Dir wohnt.
Das hätte ich an Deiner Stelle zwar auch getan, um eventuellen dämlichen Nervereien von wegen angeblicher (bzw. vermuteter) unerlaubter Untervermierung von vorn herein auszuschließen, aber Deine Frau muss erst mal gar nichts unterschreiben.

Du musst nicht einmal die Zeit verschwenden, dort anzurufen oder gar hinzulaufen.

Knapper Zweizeiler: " .... bitte teilen Sie mir mit, aus welcher Veranlassung Sie von einer Änderung in unserem Vertragsverhältnis ausgehen, die ggf. bei Vertragsabschluss nicht bereits Bestandteil des Mietvertrages gewesen sein sollte."
Dafür würde ich nicht mal 'ne Briefmarke bezahlen. Bestenfalls per Mail oder Fax.

Ein Haken könnte jedoch in der Satzung der Baugenossenschaft liegen, die u.U. hier legale abweichende Regelungen vom allgemeinen Mietrecht enthalten könnte.
Hat die Genossenschaft sowas wie einen Obmann, den Du mal fragen könntest?

Sorry, aber ohne diese Einzelheiten kann man nix Genaueres sagen.

Gruß,
Zeppelin
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paulinus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.08.2006 um 14:04:01
 
Hi Zeppelin,

Zitat:
Du hättest dem Vermieter nicht mal mitteilen müssen, dass Deine Frau bei Dir wohnt. 

das ist definitiv falsch. Es besteht in der Regel die Pflicht, den Vermieter zu informieren. Der Vermieter darf zwar nichts dagegen haben, wenn es sich um einen Lebensgefährten handelt (auch ohne Trauschein oder LPart-Schein), das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Aber der Mieter hat eine Informationspflicht dem Vermieter gegenüber. Das begründet sich schon alleine daraus, daß der Vermieter ohne Kenntnis der Personenzahl nicht korrekt über die personenbezogenen Nebenkosten abrechnen kann. Handelt es sich nicht um einen Lebenspartner, sondern nur z.B. um einen "Freund", dann braucht man in der Regel (bei Standard-Mietverträgen) auch die Erlaubnis des Vermieters, der diese auch verweigern kann.

Viele Grüße,

Paul
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #3 - 09.08.2006 um 11:04:51
 
paulinus schrieb am 02.08.2006 um 14:04:01:
Hi Zeppelin,

das ist definitiv falsch. Es besteht in der Regel die Pflicht, den Vermieter zu informieren. Der Vermieter darf zwar nichts dagegen haben, wenn es sich um einen Lebensgefährten handelt
...

Hi Paul,
okay, ich habe es vielleicht etwas hart formuliert. Aber ich hatte eben auch die Empfehlung abgegeben, den Vermieter über die Aufnahme der Gattin in die Wohnung in Kenntnis zu setzen.
Eine pro-Kopf-BK-Abrechnung habe ich noch nie gesehen, aber das mag es ja geben.

Aber back to topic: Dazu braucht es keiner zusätzlichen Unterschrift auf dem Mietvertrag, sofern dies nicht explizit beim Abschluss des Mietvertrages festgelegt wurde - evtl. durch die AGB des Vermieters oder eben die Satzung der Genossenschaft.
Ich würde mich jedoch gegenüber vermeidbaren Abänderungen des Mietvertrages vorsehen, die ggf. später Nachteile mit sich bringen. - Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.

Gruß,
Zeppelin


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Sondra
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heißt Holzweg.


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Antwort #4 - 09.08.2006 um 11:22:43
 
nixwissen schrieb am 14.07.2006 um 23:55:56:
Das ist eine Baugenossenschaft und Mietvertrag habe ich seit 7 Jahren.
Was denn bitteschön für ein Anspruch? Wessen und an wen?
Mir fällt da nur der Anspruch des Vermieters an meine Frau ein.

Nicht nur. Mir würde z.B. einfallen, dass du Genossenschaftsanteile erworben hast, die im Falle deines Ablebens an deine Frau übergehen sollten. Oder auch, dass du durch die langjährigen Mitgliedschaft gewisse Begünstigungen / Rechte erreicht hast, von denen auch deine Frau profitieren könnte (im selben traurigen Fall). Es schadet sicher nicht, sich mit dem Vermieter darüber zu unterhalten, oder? Und "a long good life" euch beiden.

Smiley Sondra

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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #5 - 10.08.2006 um 12:16:55
 
Hi,

Die Abtretung der Genossenschaftsanteile für den Fall daß ich mir mal die Ohren abfahre oder so ist bereits auf meine Frau abgeändert. Das hatte die Gen. im gleichen Zuge angeregt, ich hätte daran nicht gedacht. Das mit der Mitgliedschaft ist ein Punkt bei dem man nachhaken könnte. Allerdings würde sie zumindest solange wir noch kein Kind haben sowieso in ihre Heimat zurückgehen. Ich gehe zwar davon aus, daß meine Frau mich bezgl. der Mitgliedschaft beerben würde aber es kann ja nicht schaden, das mal festzuklopfen.
Werde auch die Satzung dahingehend mal prüfen.
Ansonsten habe ich eigentlich wenig Mißtrauen gegenüber der Gen., ist eben kein privater Vermieter der nur gewinnorientiert denkt.

Gruß,
Norbert
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