So, heute habe ich einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) bekommen.
Da ist eine stelle wo man derzeitigen Aufenthaltstitel angeben muss.
Ich habe "Aufenthaltserlaubnis" angekreuzt und Seit: "April 2005" angegeben,
Rechtsgrundlage: "Ausreisehindernisse (§ 25 Abs. 5 AufenthG)"
Nun weiss ich nicht ob ich auf einem Sonderblatt schildern soll, dass ich eine
NE auf grundlage der § 26 Abs. 4
AufenthG beantrage........
weil auf den ersten blick wird die
ABH nur Aufenthaltserlaubnis seit April 2005 sehen, und wird vielleicht sofort ablehnen weil die 5 Jahre nach § 9 Abs. 2 noch nicht erfüllt sind....
Oder sollte ich auf eine antwort warten, und falls es eine ablehnung wegen Aufenthaltszeiten ist, einen Widerspruch einlegen ?
sorry wenn ich zu viele fragen stelle bzw. auf irgendeiner art und weise nerve
... aber will alles klären bevor ich
NE beantrage. Möchte nicht nach 6 wochen n evtl. einen widerspruch einlegen und wieder 4-6 wochen warten..
DANKE!!!