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FZF - Kroatien - erforderliche Unterlagen? (Gelesen: 4.508 mal)
anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.07.2006 um 17:28:30
 
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font=Fantasy]
Hallo,

mein Ehemann wird in der nächsten Woche bei der Deutchen Botschaft in Zagreb einen Antrag zur Familienzusammenführung stellen  Smiley. Deshalb würden wir gerne wissen, welche Unterlagen dafür benötigt werden  hä?. Hat jemand in Zagreb schon Erfahrungen sammeln dürfen?

Vorab bedanke ich mich für jeden eurer Ratschläge!

Anajid
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.07.2006 um 18:20:20
 
Wurde es ihm in der Botschaft nicht gesagt?!
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.07.2006 um 18:34:56
 
Lieber Ogi,

wir haben am Dienstag in D. geheiratet und dachten, alle Dokumenten gesammelt zu haben. Mein Ehemann wollte schon morgen nach Zagreb, dann teilte uns ein Freund mit, dass auch meine Meldebescheinigung erforderlich ist. In diesem Fall muss er die Reise morgen absagen, da ich erst am Montag die Meldebescheinigung holen kann.

Weiß jemand etwas darüber?


Lieben Gruß,
Anajid
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.07.2006 um 18:51:01
 
anajid69 schrieb am 22.07.2006 um 18:34:56:
Lieber Ogi,

wir haben am Dienstag in D. geheiratet und dachten, alle Dokumenten gesammelt zu haben. Mein Ehemann wollte schon morgen nach Zagreb, dann teilte uns ein Freund mit, dass auch meine Meldebescheinigung erforderlich ist. In diesem Fall muss er die Reise morgen absagen, da ich erst am Montag die Meldebescheinigung holen kann.

Weiß jemand etwas darüber?


Lieben Gruß,
Anajid


Naja, das ist dann kein grosser Unterschied, ob er morgen oder übermorgen verreist.
Er soll aber angemeldet sein. Hat er das gemacht?
Ich komme selbst aus Serbien, und für FZF Visum habe ich keine Meldebescheinigung meines Mannes gebraucht und ich nehme an, die Regeln bei der D Botschaft in BEG sind strenger als in CRO. Aber, besorg dir eine. Kann nicht schaden.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 22.07.2006 um 19:13:33
 
anajid69 schrieb am 22.07.2006 um 18:34:56:
Lieber Ogi,

wir haben am Dienstag in D. geheiratet und dachten, alle Dokumenten gesammelt zu haben. Mein Ehemann wollte schon morgen nach Zagreb, dann teilte uns ein Freund mit, dass auch meine Meldebescheinigung erforderlich ist. In diesem Fall muss er die Reise morgen absagen, da ich erst am Montag die Meldebescheinigung holen kann.

Weiß jemand etwas darüber?


Lieben Gruß,
Anajid


Nein - aber ich frage mich, warum er überhaupt ausreist?
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.07.2006 um 19:35:15
 
Reni schrieb am 22.07.2006 um 19:13:33:
Nein - aber ich frage mich, warum er überhaupt ausreist?


Ja Reni, das auch. Stimmt´s. Er kann 3 Monate lang in Deutschland ohne Visum leben. Inzwischen kann er sich AUfenthaltserlaubnis besorgen.
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.07.2006 um 19:43:30
 
Liebe Ogi, uns ist klar, dass er erstmal die drei Monaten hier verbringen kann.

Liebe/r Reni, wir waren am Mittwoch bei der ABH, wo es uns mitgeteilt wurde, dass mein Ehemann leider nicht hier in D.,  sondern in Zagreb den Antrag zur FZF stellen muss. Deshalb wird er nach Zagreb fahren, um dies zu erledigen, sodass wir so schnell wie möglich ein gemeinsames Leben führen können.

Hoffentlich ist jetzt unsere Lebenslage klar dargestellt.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 22.07.2006 um 19:48:23
 
Das sagt die ABH gerne. Muss aber nicht, laut § 39 Aufenthaltsverordnung kann er auch hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Machen zwar manche ABH nicht gerne, aber die Standard-Behauptung, das ginge nur vom Ausland aus, stimmt so nicht.
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anajid69
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Antwort #8 - 22.07.2006 um 20:16:30
 
Ja, dies war mir bekannt. Der Mitarbeiterin der ABH habe ich genau diesen Paragraph genannt, bewirkt habe ich damit allerdings nichts. Dann habe ich mit dem Abteilungsleiter gesprochen und er wiederholte die Aussage der Mitarbeiterin.
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Antwort #9 - 22.07.2006 um 20:31:15
 
anajid69 schrieb am 22.07.2006 um 20:16:30:
Ja, dies war mir bekannt. Der Mitarbeiterin der ABH habe ich genau diesen Paragraph genannt, bewirkt habe ich damit allerdings nichts. Dann habe ich mit dem Abteilungsleiter gesprochen und er wiederholte die Aussage der Mitarbeiterin.


das ist echt zum
Smiley


Dann nichts anderes, als am Di. gleich Koffer packen und ab nach ZAG!
Übrigens, wisst ihr wenigstens, dass die ganze FZF Visum-Prozedur mindenstens 6 Wochen dauert?

Liebe Grüsse,
Ogi

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anajid69
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Antwort #10 - 22.07.2006 um 21:00:52
 
Wenn der Antrag so schnell bearbeitet werden soll, dann freue ich mich jetzt schon  Durchgedreht !!!
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Abu
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Antwort #11 - 23.07.2006 um 00:51:00
 
Reni schrieb am 22.07.2006 um 19:48:23:
Das sagt die ABH gerne. Muss aber nicht, laut § 39 Aufenthaltsverordnung kann er auch hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Machen zwar manche ABH nicht gerne, aber die Standard-Behauptung, das ginge nur vom Ausland aus, stimmt so nicht.

Bitte die Voraussetzungen von § 39 Nr. 3 beachten:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind...

Aus einem vorherigen Thread ging hervor, daß wahrscheinlich kein Anspruch vorliegt.

Abu
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anajid69
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Antwort #12 - 23.07.2006 um 14:25:41
 
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Danke, Abu, das ist ein guter Hinweis, weshalb meinem Ehemann nicht hier im Lande eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Es besteht kein Anspruch, sondern wird nach Ermessen entschieden  hä?
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Antwort #13 - 05.08.2006 um 09:32:13
 
Guten Morgen!!!

Ich habe etwas Schönes zu berichten Durchgedreht!!!


Wie ihr wisst, hat mein Ehemann die Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Zagreb beantragt. Und sage und schreibe innerhalb von 10 Tagen hat er sein Einreisevisum erteilt bekommen. Sowie die Mitarbeiter der AB als auch der Deutschen Botschaft waren sehr freundlich und zuvorkommend, sodass alle Unterlagen jeweils per Fax übermittelt wurden und die ganze Angelegenheit fast mit Lichthschwindigkeit erledigt wurde  Smiley . Ich bin soooooo glücklich!!!

Jetzt nur noch eine Frage an euch: Wie geht es jetzt weiter, was sollen wir machen, wenn er nach Deutschland kommt?

Ich danke euch allen herzlichst für eure Unterstützung!!!

anajid
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Antwort #14 - 05.08.2006 um 09:33:31
 
Lichtgeschwindigkeit meinte ich, hehehe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 05.08.2006 um 11:10:39
 
anajid69 schrieb am 05.08.2006 um 09:32:13:
Jetzt nur noch eine Frage an euch: Wie geht es jetzt weiter, was sollen wir machen, wenn er nach Deutschland kommt?


Hoi,
beim Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Aus-
länderbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Hierzu ein biometrietaugliches Foto und den Pass mit-
nehmen. Ansonsten dürften die benötigten Unterlagen
aufgrund des Visumsverfahrens bei der ABH vorliegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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anajid69
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Antwort #16 - 10.08.2006 um 19:06:11
 
Juchuuuu  Durchgedreht  Durchgedreht  Durchgedreht - mein Mann ist da, er bekam seine AE direkt nach der Einreise. Alle, wirklich alle Mitarbeiter der AB waren äußerst freundlich, teilweise auch herzlich uns gegenüber:). An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen vom ganzen Herzen!!!

Vielel liebe Grüße,
anajid
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Antwort #17 - 21.08.2006 um 20:06:37
 
Guten Abend!

Wie ihr schon wisst, hat mein Ehegatte vor zwei Wochen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen. Er würde sich jetzt gerne um eine Arbeitsstelle bemühen. Allerdings ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde bzw. Arbeitsagentur möglich, da seine Aufenthalserlaubnis mit der Auflage "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde " versehen ist. Wie soll er in diesem Fall vorgehen, wenn er einen Arbeitgeber findet?

Danke!!!
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Antwort #18 - 24.08.2006 um 22:13:00
 
Kann mir denn niemand helfen?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.08.2006 um 22:22:57
 
Zitat:
Wie soll er in diesem Fall vorgehen, wenn er einen Arbeitgeber findet?


bei der ABH einen entsprechenden Antrag holen, gemeinsam mit dem möglichen Arbeitgeber ausfüllen, den Antrag bei der ABH abgeben und warten Zwinkernd

die ABH leitet das dann an die zuständige Agentur für Arbeit weiter, diese führen dann eine Arbeitsmarktprüfung durch und teilen das Ergebnis der ABH mit. Diese kann dann die Auflage ändern (auf den Arbeitgeber beschränken). Bei einer Ablehnung durch die Agentur kann die Auflage nicht geändert werden.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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