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FZF - Kroatien - erforderliche Unterlagen? (Gelesen: 4.506 mal)
Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 05.08.2006 um 11:10:39
 
anajid69 schrieb am 05.08.2006 um 09:32:13:
Jetzt nur noch eine Frage an euch: Wie geht es jetzt weiter, was sollen wir machen, wenn er nach Deutschland kommt?


Hoi,
beim Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Aus-
länderbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Hierzu ein biometrietaugliches Foto und den Pass mit-
nehmen. Ansonsten dürften die benötigten Unterlagen
aufgrund des Visumsverfahrens bei der ABH vorliegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 10.08.2006 um 19:06:11
 
Juchuuuu  Durchgedreht  Durchgedreht  Durchgedreht - mein Mann ist da, er bekam seine AE direkt nach der Einreise. Alle, wirklich alle Mitarbeiter der AB waren äußerst freundlich, teilweise auch herzlich uns gegenüber:). An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen vom ganzen Herzen!!!

Vielel liebe Grüße,
anajid
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #17 - 21.08.2006 um 20:06:37
 
Guten Abend!

Wie ihr schon wisst, hat mein Ehegatte vor zwei Wochen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen. Er würde sich jetzt gerne um eine Arbeitsstelle bemühen. Allerdings ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde bzw. Arbeitsagentur möglich, da seine Aufenthalserlaubnis mit der Auflage "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde " versehen ist. Wie soll er in diesem Fall vorgehen, wenn er einen Arbeitgeber findet?

Danke!!!
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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anajid69
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Beiträge: 115

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #18 - 24.08.2006 um 22:13:00
 
Kann mir denn niemand helfen?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.08.2006 um 22:22:57
 
Zitat:
Wie soll er in diesem Fall vorgehen, wenn er einen Arbeitgeber findet?


bei der ABH einen entsprechenden Antrag holen, gemeinsam mit dem möglichen Arbeitgeber ausfüllen, den Antrag bei der ABH abgeben und warten Zwinkernd

die ABH leitet das dann an die zuständige Agentur für Arbeit weiter, diese führen dann eine Arbeitsmarktprüfung durch und teilen das Ergebnis der ABH mit. Diese kann dann die Auflage ändern (auf den Arbeitgeber beschränken). Bei einer Ablehnung durch die Agentur kann die Auflage nicht geändert werden.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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