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Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG (Gelesen: 5.790 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #15 - 23.07.2006 um 14:16:33
 
ulf schrieb am 23.07.2006 um 13:55:10:
Das wäre dann ein Fall für Solvit; wenn die vorab schriftlich bestätigen, daß eingereist werden darf, hat man vielleicht einne Chance, mit diesem Brief in der Hand bis zum Flieger vorgelassen zu werden.
Gruß, ULF



Wie das funktionieren soll, müßtest Du mir mal genauer erklären ?

Beispiele:

1)Wir stehen am Flughafen, um aus einem Nicht-EU-Land zurück nach Deutschland zu fliegen (ich D-Pass, meine Frau Nicht-EU-Pass mit deutscher Aufenthaltsberechtigung). Flughafenpersonal erkennt diesen Aufenthaltitel nicht an und verweigert die Beförderung.

2)Ankunft am Flughafen in Paris, Grenzbeamter fragt nach Visum zur Einreise nach Schengen, deutscher Aufenthaltstitel ist ihm unbekannt, er verweigert die Einreise, großes Theater, stundenlange Warterei, schließlich doch Einreise erlaubt, Anschlußflug verpasst. Sch**** !




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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #16 - 23.07.2006 um 14:19:42
 
.............im übrigen lehnt es die ABH ab, weitere Bescheinigungen zu erstellen, die den rechtmäßigen Aufenthalt in D bestätigen. Der Aufenthaltstitel im Pass sei dazu außreichend (so meint die ABH).
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.07.2006 um 14:45:25
 
Du redest jetzt über AE eines Schengenstaates. Das ist twas anderes, aber in beiden Fällen hätte ich Brüssel angeschrieben, auf daß man
a) die Flugesellschaften, die Europa anfliegen und
b) die nationalen Einreisekontrolleure über geltendes Recht in Kenntnis setze...

Gruß, ULF
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