Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG (Gelesen: 5.773 mal)
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
20.07.2006 um 12:27:54
 
Die EU Richtlinie 2004/38/EG muesste mittlerweile geltendes Deutsches Recht sein.

Welche Auswirkungen hat das in der Praxis?

Bedeutet dies, dass ein Ehemann/frau eines EU Buergers, mit Pass eines Drittstaates, ohne Visum in Deutschland einreisen kann, sofern er die notwendigen Dokumente (z.B. deutsche Heiratsurkunde) vorweisen kann, obwohl Besucher dieses Drittlandes normalerweise ein Visum fuer Deutschland benoetigen?

Wenn ja, was fuer ein Visum/ Aufenthaltsberechtigun erhaelt die Person bei der Einreise?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #1 - 20.07.2006 um 17:40:38
 
bamthwok schrieb am 20.07.2006 um 12:27:54:
Bedeutet dies, dass ein Ehemann/frau eines EU Buergers, mit Pass eines Drittstaates, ohne Visum in Deutschland einreisen kann, sofern er die notwendigen Dokumente (z.B. deutsche Heiratsurkunde) vorweisen kann, obwohl Besucher dieses Drittlandes normalerweise ein Visum fuer Deutschland benoetigen

Das ergibt sich m. E. nicht direkt ais der Richtlinie, sondern aus dem MRAX-Urteil

Zitat:
Wenn ja, was fuer ein Visum/ Aufenthaltsberechtigun erhaelt die Person bei der Einreise?
Ich denke, § 14 Abs. 2 müßte passen:
Zitat:
Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.


Abu

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #2 - 20.07.2006 um 21:15:14
 
bamthwok schrieb am 20.07.2006 um 12:27:54:
Die EU Richtlinie 2004/38/EG muesste mittlerweile geltendes Deutsches Recht sein.


Durch den Gesetzgeber noch nicht, durch die Verwaltung teilweise umgesetzt. Ist aber hier geltendes Recht.

bamthwok schrieb am 20.07.2006 um 12:27:54:
Welche Auswirkungen hat das in der Praxis?

Bedeutet dies, dass ein Ehemann/frau eines EU Buergers, mit Pass eines Drittstaates, ohne Visum in Deutschland einreisen kann, sofern er die notwendigen Dokumente (z.B. deutsche Heiratsurkunde) vorweisen kann, obwohl Besucher dieses Drittlandes normalerweise ein Visum fuer Deutschland benoetigen?


Eigentlich sollte sich der drittstaatsangehörige Ehegatte eine Aufenthaltskarte nach der RL  besorgen, die ihn dann berechtigt, in Begleitung seines unionsangehörigen Familienangehörigen oder ihm nachfolgend visafrei in den Unionsstaat seiner Wahl einzureisen.

Zurückweisung an der Grenze ist nicht ohne weiteres zulässig, wenn der Sttus anderweitig belegbar ist.

Gruß, ULF

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tatzi5
Junior Top-Member
**
Offline


Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


Beiträge: 248
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #3 - 20.07.2006 um 21:47:58
 
Kann ich mich in meinem Fall
.. siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279 ; .. 

auch auf das MRAX - Urteil berufen ?
So 100 % sehe ich da nicht durch !
Zum Seitenanfang
  

Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #4 - 20.07.2006 um 22:04:36
 
tatzi5 schrieb am 20.07.2006 um 21:47:58:
Kann ich mich in meinem Fall
.. siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279  ..  

auch auf das MRAX - Urteil berufen ?


Eher nicht, da Du Dich wohl nicht auf Freizügigkeit berufen kannst, es sei denn, Du würdest als Selbständiger Aufträge aus dem gemeinsamen Markt bearbeiten.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #5 - 20.07.2006 um 22:12:50
 
Als Deutscher kann er auch als Selbständiger kaum davon profitieren Zwinkernd
Da wäre ich echt gespannt drauf, wie die Inländerdiskriminierung beseitigt wrden könnte ...

Ihm ging es um die Frage ob er sich nach Eheschließung in DK auf die Richtlinie berufen könnte, worauf die Antwort eindeutig nein lauten muß Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #6 - 21.07.2006 um 00:04:41
 
ulf schrieb am 20.07.2006 um 21:15:14:
Eigentlich sollte sich der drittstaatsangehörige Ehegatte eine Aufenthaltskarte nach der RL  besorgen, die ihn dann berechtigt, in Begleitung seines unionsangehörigen Familienangehörigen oder ihm nachfolgend visafrei in den Unionsstaat seiner Wahl einzureisen.

???

Die Aufenthaltskarte kann man sich doch erst nach der Einreise besorgen; vorher kann man sich nur ein Visum besorgen.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #7 - 21.07.2006 um 12:07:55
 
Abu schrieb am 21.07.2006 um 00:04:41:
Die Aufenthaltskarte kann man sich doch erst nach der Einreise besorgen; vorher kann man sich nur ein Visum besorgen.


Die Aufenthaltskarte gibt es in dem Land, in dem der drittstaatsangehörige Ehegatte mit seinem von der Freizügigkeit Gebrauch machenden EU-angehörigen Ehegatten zusammenlebt. Diese enthebt dann bei gemeinsamen, auch schengenaußengrenzüberquerenden, Reisen von der Visapflicht.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #8 - 23.07.2006 um 01:13:25
 
ulf schrieb am 21.07.2006 um 12:07:55:
Die Aufenthaltskarte gibt es in dem Land, in dem der drittstaatsangehörige Ehegatte mit seinem von der Freizügigkeit Gebrauch machenden EU-angehörigen Ehegatten zusammenlebt.

Wo steht denn, daß sie bereits in der EU leben?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #9 - 23.07.2006 um 09:11:04
 
Zitat:
Wo steht denn, daß sie bereits in der EU leben?


Richtig, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Man kann die Ausgangsfrage auch umformulieren: Gilt die Richtlinie 2004/38/EG auch dann wenn der drittstaatliche Ehepartner von einem nicht EU Land in ein EU Land einreist.

Konkrete Fallsituation: Verheiratetes Paar (er Deutscher, sie Vietnamesin) wollen in Spanien Urlaub machen. Sie fliegen von Bangkok aus nach Barcelona. Das Ehepaar lebt sei Jahren in Thailand hat aber in Deutschland geheiratet und sie haben auch eine von einem deutschen Standesamt ausgestellte Interntionale Heiratsurkunde. Benoetigt die Frau ein Visum zur Einreise nach Spanien?
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #10 - 23.07.2006 um 11:07:53
 
bamthwok schrieb am 23.07.2006 um 09:11:04:
Benoetigt die Frau ein Visum zur Einreise nach Spanien?


Hoi,
ja, braucht sie. Aber das Visum ist ihr ggf. an der Grenze zu erteilen.
Siehe auch Post#1 von Abu.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #11 - 23.07.2006 um 11:35:35
 
Sie wird aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht ins Flugzeug nach Deutschland steigen können, weil die Fluggesellschaften gehalten sind nur Reisende zu befördern, die Visa für das Zielland besitzen.
Eine Heiratsurkunde wird da nicht akzeptiert.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #12 - 23.07.2006 um 12:27:39
 
Zitat:
Sie wird aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht ins Flugzeug nach Deutschland steigen können, weil die Fluggesellschaften gehalten sind nur Reisende zu befördern, die Visa für das Zielland besitzen.
Eine Heiratsurkunde wird da nicht akzeptiert.


Klar, das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Man koennte natuerlich versuchen, die Fluggesellschaft bereits vor dem Flug auf die Situation hinzuweisen und um eine schriftliche Bestaetigung bitten, dass die entsprechende Person auch befoerdert wird.

Was ist geltendes Recht wert, wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #13 - 23.07.2006 um 13:09:02
 
bamthwok schrieb am 23.07.2006 um 12:27:39:
Man koennte natuerlich versuchen, die Fluggesellschaft bereits vor dem Flug auf die Situation hinzuweisen und um eine schriftliche Bestaetigung bitten, dass die entsprechende Person auch befoerdert wird.

Was ist geltendes Recht wert, wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann?



............die Du sicherlich von der Fluggesellschaft nicht erhalten wirst. Selbst bei ordentlichen Aufenthaltstiteln sind diese, wie auch die Grenzpolizisten oftmals überfordert, wie ich schon selbst erfahren durfte.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Antwort #14 - 23.07.2006 um 13:55:10
 
Saxonicus schrieb am 23.07.2006 um 13:09:02:
............die Du sicherlich von der Fluggesellschaft nicht erhalten wirst. Selbst bei ordentlichen Aufenthaltstiteln sind diese, wie auch die Grenzpolizisten oftmals überfordert, wie ich schon selbst erfahren durfte.


Das wäre dann ein Fall für Solvit; wenn die vorab schriftlich bestätigen, daß eingereist werden darf, hat man vielleicht einne Chance, mit diesem Brief in der Hand bis zum Flieger vorgelassen zu werden.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema