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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
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Beitrag begonnen von bamthwok am 20.07.2006 um 12:27:54

Titel: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von bamthwok am 20.07.2006 um 12:27:54
Die EU Richtlinie 2004/38/EG muesste mittlerweile geltendes Deutsches Recht sein.

Welche Auswirkungen hat das in der Praxis?

Bedeutet dies, dass ein Ehemann/frau eines EU Buergers, mit Pass eines Drittstaates, ohne Visum in Deutschland einreisen kann, sofern er die notwendigen Dokumente (z.B. deutsche Heiratsurkunde) vorweisen kann, obwohl Besucher dieses Drittlandes normalerweise ein Visum fuer Deutschland benoetigen?

Wenn ja, was fuer ein Visum/ Aufenthaltsberechtigun erhaelt die Person bei der Einreise?

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Abu am 20.07.2006 um 17:40:38

bamthwok schrieb am 20.07.2006 um 12:27:54:
Bedeutet dies, dass ein Ehemann/frau eines EU Buergers, mit Pass eines Drittstaates, ohne Visum in Deutschland einreisen kann, sofern er die notwendigen Dokumente (z.B. deutsche Heiratsurkunde) vorweisen kann, obwohl Besucher dieses Drittlandes normalerweise ein Visum fuer Deutschland benoetigen

Das ergibt sich m. E. nicht direkt ais der Richtlinie, sondern aus dem MRAX-Urteil


Zitat:
Wenn ja, was fuer ein Visum/ Aufenthaltsberechtigun erhaelt die Person bei der Einreise?
Ich denke, § 14 Abs. 2 müßte passen:

Zitat:
Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.


Abu


Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Ulf am 20.07.2006 um 21:15:14

bamthwok schrieb am 20.07.2006 um 12:27:54:
Die EU Richtlinie 2004/38/EG muesste mittlerweile geltendes Deutsches Recht sein.


Durch den Gesetzgeber noch nicht, durch die Verwaltung teilweise umgesetzt. Ist aber hier geltendes Recht.


bamthwok schrieb am 20.07.2006 um 12:27:54:
Welche Auswirkungen hat das in der Praxis?

Bedeutet dies, dass ein Ehemann/frau eines EU Buergers, mit Pass eines Drittstaates, ohne Visum in Deutschland einreisen kann, sofern er die notwendigen Dokumente (z.B. deutsche Heiratsurkunde) vorweisen kann, obwohl Besucher dieses Drittlandes normalerweise ein Visum fuer Deutschland benoetigen?


Eigentlich sollte sich der drittstaatsangehörige Ehegatte eine Aufenthaltskarte nach der RL  besorgen, die ihn dann berechtigt, in Begleitung seines unionsangehörigen Familienangehörigen oder ihm nachfolgend visafrei in den Unionsstaat seiner Wahl einzureisen.

Zurückweisung an der Grenze ist nicht ohne weiteres zulässig, wenn der Sttus anderweitig belegbar ist.

Gruß, ULF


Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von tatzi5 am 20.07.2006 um 21:47:58
Kann ich mich in meinem Fall
.. siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279  ..  

auch auf das MRAX - Urteil berufen ?
So 100 % sehe ich da nicht durch !

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Ulf am 20.07.2006 um 22:04:36

tatzi5 schrieb am 20.07.2006 um 21:47:58:
Kann ich mich in meinem Fall
.. siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279  ..  

auch auf das MRAX - Urteil berufen ?


Eher nicht, da Du Dich wohl nicht auf Freizügigkeit berufen kannst, es sei denn, Du würdest als Selbständiger Aufträge aus dem gemeinsamen Markt bearbeiten.

Gruß, ULF

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von ronny am 20.07.2006 um 22:12:50
Als Deutscher kann er auch als Selbständiger kaum davon profitieren ;)
Da wäre ich echt gespannt drauf, wie die Inländerdiskriminierung beseitigt wrden könnte ...

Ihm ging es um die Frage ob er sich nach Eheschließung in DK auf die Richtlinie berufen könnte, worauf die Antwort eindeutig nein lauten muß ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Abu am 21.07.2006 um 00:04:41

ulf schrieb am 20.07.2006 um 21:15:14:
Eigentlich sollte sich der drittstaatsangehörige Ehegatte eine Aufenthaltskarte nach der RL  besorgen, die ihn dann berechtigt, in Begleitung seines unionsangehörigen Familienangehörigen oder ihm nachfolgend visafrei in den Unionsstaat seiner Wahl einzureisen.

???

Die Aufenthaltskarte kann man sich doch erst nach der Einreise besorgen; vorher kann man sich nur ein Visum besorgen.

Abu

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Ulf am 21.07.2006 um 12:07:55

Abu schrieb am 21.07.2006 um 00:04:41:
Die Aufenthaltskarte kann man sich doch erst nach der Einreise besorgen; vorher kann man sich nur ein Visum besorgen.


Die Aufenthaltskarte gibt es in dem Land, in dem der drittstaatsangehörige Ehegatte mit seinem von der Freizügigkeit Gebrauch machenden EU-angehörigen Ehegatten zusammenlebt. Diese enthebt dann bei gemeinsamen, auch schengenaußengrenzüberquerenden, Reisen von der Visapflicht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Abu am 23.07.2006 um 01:13:25

ulf schrieb am 21.07.2006 um 12:07:55:
Die Aufenthaltskarte gibt es in dem Land, in dem der drittstaatsangehörige Ehegatte mit seinem von der Freizügigkeit Gebrauch machenden EU-angehörigen Ehegatten zusammenlebt.

Wo steht denn, daß sie bereits in der EU leben?

Abu

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von bamthwok am 23.07.2006 um 09:11:04

Zitat:
Wo steht denn, daß sie bereits in der EU leben?


Richtig, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Man kann die Ausgangsfrage auch umformulieren: Gilt die Richtlinie 2004/38/EG auch dann wenn der drittstaatliche Ehepartner von einem nicht EU Land in ein EU Land einreist.

Konkrete Fallsituation: Verheiratetes Paar (er Deutscher, sie Vietnamesin) wollen in Spanien Urlaub machen. Sie fliegen von Bangkok aus nach Barcelona. Das Ehepaar lebt sei Jahren in Thailand hat aber in Deutschland geheiratet und sie haben auch eine von einem deutschen Standesamt ausgestellte Interntionale Heiratsurkunde. Benoetigt die Frau ein Visum zur Einreise nach Spanien?
 

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Mick am 23.07.2006 um 11:07:53

bamthwok schrieb am 23.07.2006 um 09:11:04:
Benoetigt die Frau ein Visum zur Einreise nach Spanien?


Hoi,
ja, braucht sie. Aber das Visum ist ihr ggf. an der Grenze zu erteilen.
Siehe auch Post#1 von Abu.

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2006 um 11:35:35
Sie wird aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht ins Flugzeug nach Deutschland steigen können, weil die Fluggesellschaften gehalten sind nur Reisende zu befördern, die Visa für das Zielland besitzen.
Eine Heiratsurkunde wird da nicht akzeptiert.

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von bamthwok am 23.07.2006 um 12:27:39

Zitat:
Sie wird aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht ins Flugzeug nach Deutschland steigen können, weil die Fluggesellschaften gehalten sind nur Reisende zu befördern, die Visa für das Zielland besitzen.
Eine Heiratsurkunde wird da nicht akzeptiert.


Klar, das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Man koennte natuerlich versuchen, die Fluggesellschaft bereits vor dem Flug auf die Situation hinzuweisen und um eine schriftliche Bestaetigung bitten, dass die entsprechende Person auch befoerdert wird.

Was ist geltendes Recht wert, wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann?

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2006 um 13:09:02

bamthwok schrieb am 23.07.2006 um 12:27:39:
Man koennte natuerlich versuchen, die Fluggesellschaft bereits vor dem Flug auf die Situation hinzuweisen und um eine schriftliche Bestaetigung bitten, dass die entsprechende Person auch befoerdert wird.

Was ist geltendes Recht wert, wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann?



............die Du sicherlich von der Fluggesellschaft nicht erhalten wirst. Selbst bei ordentlichen Aufenthaltstiteln sind diese, wie auch die Grenzpolizisten oftmals überfordert, wie ich schon selbst erfahren durfte.

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Ulf am 23.07.2006 um 13:55:10

Saxonicus schrieb am 23.07.2006 um 13:09:02:
............die Du sicherlich von der Fluggesellschaft nicht erhalten wirst. Selbst bei ordentlichen Aufenthaltstiteln sind diese, wie auch die Grenzpolizisten oftmals überfordert, wie ich schon selbst erfahren durfte.


Das wäre dann ein Fall für Solvit; wenn die vorab schriftlich bestätigen, daß eingereist werden darf, hat man vielleicht einne Chance, mit diesem Brief in der Hand bis zum Flieger vorgelassen zu werden.

Gruß, ULF

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2006 um 14:16:33

ulf schrieb am 23.07.2006 um 13:55:10:
Das wäre dann ein Fall für Solvit; wenn die vorab schriftlich bestätigen, daß eingereist werden darf, hat man vielleicht einne Chance, mit diesem Brief in der Hand bis zum Flieger vorgelassen zu werden.
Gruß, ULF



Wie das funktionieren soll, müßtest Du mir mal genauer erklären ?

Beispiele:

1)Wir stehen am Flughafen, um aus einem Nicht-EU-Land zurück nach Deutschland zu fliegen (ich D-Pass, meine Frau Nicht-EU-Pass mit deutscher Aufenthaltsberechtigung). Flughafenpersonal erkennt diesen Aufenthaltitel nicht an und verweigert die Beförderung.

2)Ankunft am Flughafen in Paris, Grenzbeamter fragt nach Visum zur Einreise nach Schengen, deutscher Aufenthaltstitel ist ihm unbekannt, er verweigert die Einreise, großes Theater, stundenlange Warterei, schließlich doch Einreise erlaubt, Anschlußflug verpasst. Sch**** !





Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2006 um 14:19:42
.............im übrigen lehnt es die ABH ab, weitere Bescheinigungen zu erstellen, die den rechtmäßigen Aufenthalt in D bestätigen. Der Aufenthaltstitel im Pass sei dazu außreichend (so meint die ABH).

Titel: Re: Praktische Auswirkungen von 2004/38/EG
Beitrag von Ulf am 23.07.2006 um 14:45:25
Du redest jetzt über AE eines Schengenstaates. Das ist twas anderes, aber in beiden Fällen hätte ich Brüssel angeschrieben, auf daß man
a) die Flugesellschaften, die Europa anfliegen und
b) die nationalen Einreisekontrolleure über geltendes Recht in Kenntnis setze...

Gruß, ULF

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