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Familienzusammenführung - und was dann? (Gelesen: 2.705 mal)
wurSt
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cenk<3charlotte


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.07.2006 um 20:09:21
 
Ich habe gerade die ganze Prozedur von wegen Familienzusammenführung und so weiter hinter mir. Ich und mein Mann wir haben uns vorher auch ausreichend im Internet darüber informiert. Haben dann noch das Konsulat in Istanbul angeschrieben und nachgefragt, wie das ist unf funktioniert. Zuerst wurde uns gesagt, es ist garnich möglich so wie wir uns das vorstellen, dann haben wir Beweise vorgelegt und auf einmal hieß es: Ich muss in Deutschland sein, mein Mann in seinem Heimatland und dann muss er von dort aus sein Visum beantragen. (Im Nachhinein hat sich rausgestellt, dass er gleich nach der Hochzeit mit mir nach Deutschland hätte gehen können und nur ein Einreisevisum gebraucht hätte, die Aufenthaltserlaubnis muss er ja sowieso dann hier bei der Ausländerbehörde beantragen)..
Naja nach 6 wochen habe ich endlich Post von der Ausländerbehörde bekommen, dass sie mich vorladen. Es schien alles super zu laufen. Das Gesetz sagt ja, dass die finanziellen Mittel keine entscheidende Rolle spielen, wenn ich deutsche bin und meinen Mann nach deutschland holen möchte. Jedoch haben sie da doch ein bißchen rumgestresst.. desweiteren wohn ich mit meinem Bruder in einer 4-Raum-Wohnung.. und sie haben darauf bestanden das mein Mann mit im Mietvertrag steht (was ich dann auch umschreiben lassen musste) ..und letzten Endes brauchte ich noch die Versicherung für ihn, welche sich Incoming Versicherung nennt und beim ADAC gibt.. Zu allem Ärger wollte uns die Ausländerbehörde auch noch eine Scheinehe anhängen, was uns beide immer mehr verärgert hat.. (nicht schon genug, dass wir den viel längeren und komplizierteren Weg genommen haben, weil das deutche Konsulat in Istanbul uns eine 'falsche' Auskunft gegeben hat).. Letzenendes haben wir vor 2 Wochen nach ewig langer und gründlicher Überprüfung seiner Unterlagen dann doch endlich die Zustimmung bekommen Smiley Mein Mann wollte eigentlich dieses Wochenende nach Deutschland einreisen, aber da der Käufer abgesprungen ist, der sein Auto kaufen wollte, wird sich das noch mal verschieben..vielleicht um 2 bis 3 Wochen. Jetzt sind es schon 3 Monate die wir getrennt sind..die paar Tage schaff ich dann noch, aber ist trotzdem ziemlich ärgerlich, dass man sich nach dem ganzen Stress und Ärger immernoch nicht..

Leider bin ich / sind wir etwas unsicher, wie wir voran gehen müssen, wenn mein Mann in Deutschland ist.
1. Klar ist, dass wir zur Ausländerbehörde gehen müssen, um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (wird das lange dauern, nachdem die ganzen Daten schon für das Visum (FZF) so ausführlich überprüft wurden und wird das nochmal Komplikationen geben?
2. Kann mir jemand sagen, wie das mit der Arbeitserlaubnis ist? Wie bekommt mein Mann die und wann? Und von wem? Ich bin gebürtige Deutsche und mein Mann ist aus Istanbul / Türkei. Ich habe gelesen, dass er dann eine nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz gebundenen Arbeitsberechtigung bekommt. stimmt das, oder sind das falsche Informationen?
3. wir fragen uns beide, ob mein Mann an einem Integrationskurs teilnehmen muss, um Deutsch zu lernen? Es sieht so aus: Wir lernen seit ca. 2 -3  Monaten in regelmäßigen Abständen deutsch zusammen (über Webcam und Microphon) und sein deutsch ist auch schon ok.Er versteht einiges und kann auch selbstständig schon Sätze bilden ohne Fehler (nicht so abgehackt wie die meisten Deutschen) ..er lernt alles wie es uns einst in der Schule beigebrcht wurde.natürlich kennt er nicht alle Wörter aber er versteht einiges (sogar schon recht viel für diese Zeit) und macht sich auch immer besser.. muss er dann trotzdem an so einem kurz teilnehmen? eigentlich nicht, oder? er ist ja nich wirklich integrationsbedürftig.

Müssen wir noch irgendetwas machen, wenn er endlich in Deutschland ist? Ich weiß nur, dass wir noch zusammen auf Standesamt gehen müssen um meine Namenserklärung abzugeben und dann muss ich noch meinen neuen Ausweis beantragen.AUfgrund der Tatsache, dass wir bald umziehen sobald er hier ist, und wir unseren eigenen Haushalt haben, sind wir dann zusammen versichert, oder? (momentan bin ich noch familienversichert, da er noch nicht in deutschland ist und ich mit meinem bruder zusammenwohne. und da gab es auch keine möglichkeit rauszukommen.. mir wurde gesagt, sobald ich meinen eigenen hausstand habe, bin ich entweder unter seinem namen verishcert, wenn er arbeit hat, oder er bei mir, da wir ja verheiratet sind)

ich weiß ich weiß  Augenrollen ziemlich viel auf einmal, aber ich wäre echt mehr als dankbar wenn ihr mir helfen könntet. Schonmal tausend dank im Voraus und ich freue mich auf eure Antworten.  Smiley

Liebe Grüße, Charlotte
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wurSt  
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.07.2006 um 21:51:02
 
Zunächst einmal weiss ich nicht so genau, wie Du darauf kommst, dass das deutsche Konsulat Euch falsch informiert hat. Aus meiner Sicht war die Info richtig, dass Dein Mann zunächst von seinem Heimatland aus sein Einreisevisum (zur Familienzusammenführung) beantragen muss und dann später in Deutschland seine Aufenthaltserlaubnis.

Dieses "Einreisevisum" hätte er nicht "gleich nach der Hochzeit" bekommen können, da die Prüfverfahren für ein Langzeitvisum immer aufwendiger sind. Aus meiner Perspektive (mein Mann kommt aus Westafrika) sind 3 Monate sogar verdammt kurz (bzw. hinnehmbar).

Insofern war das aus meiner Sicht schon alles richtig.

Mein Mann hat nach seiner Rückkehr noch am gleichen Tag seine Aufenthaltserlaubnis bekommen (ist eine relativ überschaubare Ausländerbehörde) und damit ist dann die Arbeitserlaubnis verbunden (die dann nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden ist).

Meine (bzw. unsere) persönliche Einstellung zu dem Integrationskurs ist folgende: Wir sind froh, dass mein Mann daran teilnehmen darf. Natürlich argumentieren wir gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er daran teilnehmen muss, aber nur, damit er dafür frei bekommt. Er arbeitet nämlich jetzt 3-Schicht und die Spätschicht wird dann zum Problem. Aber man wird meinem Mann erlauben, die Schicht für den Integrationskurs zu unterbrechen. Ist für die offenbar weniger aufwändig, als jemanden zu suchen, der z.B. keine Nacht- oder Frühschicht arbeiten will und tauschen würde. Uns ist es egal, wir sind froh, dass der Teilnahme dann nichts mehr im Weg steht. Wir sehen dies als grosse Chance an, dass mein Mann vernünftig Deutsch lernt.

Wegen der Krankenversicherung vermute ich mal, dass einer von Euch arbeiten muss, damit Ihr eigenständig gesetzlich versichert sein könnt. Über wen läuft denn Deine derzeitige Familienversicherung? Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass Dein Mann darüber versichert werden kann. Aber da kenne ich mich nicht gut genug aus. Mein Mann war, bis er eine eigene Arbeit hatte, über mich familienversichert und hat jetzt halt seine eigene Versicherung.
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Kader
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.07.2006 um 07:49:36
 
Hallo

also ich kann nur von meiner Erfahrung mit der ABH schreiben und man hat mir
folgendes erklärt.
Wenn er hier ankommt muß er als allererstes angemeldet werden. Danach einen
weiteren Termin auf der ABH holen, für die Aufenthaltsgenehmigung.
Das Visum zum einreisen ist ja nur 3 Monate gültig.
Mit der Erteilung der befristetetn Aufenthaltsgenehmigung erhält dein Mann SOFORT eine Arbeitsgenehmigung (lt. Aussage meines Bearbeiters ist dieses
Gesetzt für Ehepartner von DEUTSCHEN seit 1.1.2005 neu)
Und am Integrationskurs kann er innerhalb von 2 Jahren teilnehmen, kommt
drauf an wieviel Vorkenntnisse er hat.

Da ich gesetzlich krankenversichert bin, muß ich meine nur in eine
Familienversicherung ändern, da wird er vorab mit aufgenommen. (Antrag habe ich schon vorliegen)

Was ansonsten noch kommt, sehe ich wenn er am Donnerstag hier ankommt und
wir Freitag erst einmal auf die Behörde gehen *freu freu freu

Und bei uns hat es ganze 10 Wochen gedauert von der Antragstellung in Ankara
bis zur Erteilung des Visums.

Gruß Kader

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wurSt
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cenk<3charlotte


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.07.2006 um 10:05:56
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Also erstmal das mit der Versicherung, dass weiß ich, dass das momentan nicht funktioniert, da ich noch familienversichert bei meiner Mutter bin. Aber das ändert sich wenn ich eine Wohnung mit meinem Mann habe und so weiter..

Dass er sofort seine Arbeitsgenehmigung bekommt ist auch sehr gut zu wissen. BEi diesen ganzen Paragraphen blicke ich nicht immer richtig durch.

Den Integrationskurs brauch mein Mann eigentlich nicht, da sein Deutsch schon recht fortgeschritten ist und er auch selbst immer weiter lernt bzw mit mir zusammen. Denke mal nicht, dass die Ausländerbehörde unbedingt möchte, dass er dran teil nimmt, auch wenn er darf. Das kostet doch auch, stimmts?

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wurSt  
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Zeppelin
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Antwort #4 - 09.07.2006 um 10:19:14
 
Hallo Charlotte,

nur kurz: "Viele Wege führen nach Rom" - wie man so sagt, und so ist der Weg mit der FZF eben nur einer davon, wenngleich nicht der komfortabelste aber auch kein falscher.
Das Konsulat hat Euch eben nur einen Teil der Wahrheit erzählt...
Aber was soll's, das ist ja nun gelaufen.

Die AE für Deinen Mann ist automatisch auch eine Arbeitserlaubnis, und sie dürfte Euch beim Besuch der ABH sofort ausgestellt werden, sofern ihr alle Unterlagen dabei habt.
Passbilder von ihm (ich glaube 2 Stück) und Meldebescheinigung nicht vergessen. Die Frage mit der Versicherung verstehe ich nicht so recht. Du meinst sicher die Krankenversicherung. Dass Du bei Deinem Bruder familienversichert bist, ist mir etwas unklar. Falls Du selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, wird diese Deinen Mann zumindest vorerst in die Familenversicherung mit aufnehmen.
Aber das hat eigentlich nichts mit dem Hausstand zu tun, oder es ist eine besonderer Regelung der entspr. KK.

Die Frage mit dem Integrationskurs, ist so eine Sache. Man kann das entweder negativ als "Auflage" betrachten oder eben positiv als "Unterstützung". Bei so einem Kurs geht es ja nicht nur um die Sprache, sondern auch um einen groben Überblick über die Bürgerrechte und -pflichen.
Klar, wenn man sich das mühselig selbst erarbeitet hat, mag so ein Kurs überflüssig sein - ganz zu schweigen von der Qualität vieler solcher Kurse.

So weit ich korrekt informiert bin, führt die ABH aber ohnehin zunächst einen Sprachtest durch, anhand dessen die Entscheidung über diee Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs getroffen wird. Falls das nicht passiert, kann man danach fragen.

Grüße,
Zeppelin
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Lemon
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Antwort #5 - 09.07.2006 um 10:22:11
 
Ich glaube es wird ein Test gemacht ob er einen Kurs machen muss oder nicht...so war es jedenfalls bei einer Freundin (mann Tunesier)...und die Árbeitserlaubnis hatte er schon im Pass stehen...keine ahnugn ob das stimmt...

Der Integrationskurs geht 6 Monate und kostet 1 Euro pro stunde
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wurSt
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cenk<3charlotte


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.07.2006 um 11:04:58
 
Wie sieht denn so ein Test aus, den die Ausländerbehörde da macht, um zu überprüfen, ob sein Deutsch ausreichend ist oder nicht? Weiß das jemand?

Das mit der Arbeitserlaubnis habe ich im Internet auch gelesen, dass er nach dem Gesetz vom 1.1.2005 als Ehegatte einer Deutschen, die Arb.erl. ohne Probleme bekommen müsste.

Vielen Dank nochmal, dass mit den zwei Passbildern wusste ich auch nicht, aber dann vergessen wir das wenigstens nicht und müssen nicht nochmal Fotos machen gehen und dann nochmal zur ABH. dankeschön  Smiley
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.07.2006 um 15:35:37
 
Zitat:
dass mit den zwei Passbildern wusste ich auch nicht


Wir wussten das auch nicht. Aber es gab in der Nähe der Ausländerbehörde ein Geschäft, das solche Passbilder sofort erstellt hat. Damit sind wir dann zurückgekehrt und haben nach kurzer Wartezeit den notwendigen Aufkleber in den Pass meines Mannes bekommen. Aber wie gesagt, es gibt sicher Ausländerbehörden, die (wegen hohem Arbeitsvolumen) sowas nicht an einem Tag ausstellen (können?). Ich habe hier im Forum schon ein paar Mal gelesen, dass zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde.

Wegen der Krankenversicherung bin ich nach wie vor skeptisch. Wenn Du bislang über Deine Mutter krankenversichert warst, dann glaube ich nach wie vor nicht, dass Dein Mann auch darüber versichert werden kann. Eine eigene (gesetzliche) erhält er nach meinem Kenntnisstand erst, wenn er auch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle (d.h. kein 400 Euro-Job) hat und das kann ja bekanntlich eine Weile dauern. Bei meinem Mann ging es allerdings flott. Er hatte nach ca. 2 Wochen einen Job - wenn auch nur bei einer Zeitarbeitsfirma.

Wegen dem Integrationskurs: Wenn Dein Mann unbedingt nicht daran teilnehmen will, dann würde ich ihn das Thema direkt bei der Ausländerbehörde ansprechen lassen (dann sehen die ja wie gut sein Deutsch ist). Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass er sofort diese Prüfung macht, die sonst am Ende des Integrationskurses steht oder sie verzichten ganz darauf (zumindest auf den Deutschkurs-Anteil).

Wegen der Kosten: Der Staat beteiligt sich in Höhe von 1 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kosten. Ich habe aber auch mal gehört, dass je nach Einkommenslage die Kosten ganz übernommen werden (z.B. bei HartzIV-Empfängern). Hier bin ich mir aber nicht 100% sicher.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 09.07.2006 um 16:27:51
 
Muyiwa schrieb am 09.07.2006 um 15:35:37:
Wegen dem Integrationskurs: Wenn Dein Mann unbedingt nicht daran teilnehmen will, dann würde ich ihn das Thema direkt bei der Ausländerbehörde ansprechen lassen (dann sehen die ja wie gut sein Deutsch ist). Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass er sofort diese Prüfung macht, die sonst am Ende des Integrationskurses steht oder sie verzichten ganz darauf (zumindest auf den Deutschkurs-Anteil).




Meines Wissens ist dieser Integrationskurs (wie der Name schon sagt) nicht nur ein reiner Sprachkurs, sondern soll auch dazu dienen, dem Zureisenden eine Möglichkeit zu geben, sich mit unseren Wertevorstellungen und unseren Gepflogenheiten vertraut zu machen. Gerade für neu Zureisende aus anderen Kulturkreisen mit anderen Wertegewohnheiten halte ich diesen Kurs für unabdingbar. 
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.07.2006 um 16:43:50
 
Zitat:
Gerade für neu Zureisende aus anderen Kulturkreisen mit anderen Wertegewohnheiten halte ich diesen Kurs für unabdingbar.   


Ich sehe das genauso.

Aber offenbar möchte man hier auf den Deutschkurs-Teil verzichten, weil man der Meinung ist, dass man sich das selber besser beibringen kann. Wenn das tatsächlich bereits gelungen ist, spricht ja nichts dagegen, auf diesen Teil (sprich Deutschkurs) ggf. zu verzichten. Das und nichts anderes habe ich geschrieben.
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