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Krankenversicherung (Gelesen: 2.781 mal)
BremerinBG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.06.2006 um 22:50:56
 
Hallo zusammen,

auch wenn es vielleicht nervt, schreibe ich mal die ganze Geschichte, damit das wichtiges wohl vorher schon beantwortet wurde.

Also, ich bin Deutsche und mein Verlobter Bulgare. Wir sind jetzt seit 18 Monate zusammen. Er war vorher mit einer Deutsche verheiratet, aber die Ehe hielt nur 4 Monate und wurde letztes Jahr im November geschieden. Im Oktober 2005 bekam er von der Ausländerbehörde eine Grenzüberschrittsbescheinung, da er aber noch verheiratet war und während der Ehe seine Ex-Frau ein Kind bekam, wurde diese Grenzüberschrittsbescheinung verlängert bis Ende März. Seine Ex-Frau hat behauptet, dass er der Vater wäre, da es aber nicht rechnerisch sein konnte (sie wohnten zusammen in Gera, im Juni 2004 kam er nach Bremen, war ab dann nie wieder nach Gera gefahren und im August 2005 kam das Kind. Naja, es wurde ein Vaterschaftstest gemacht, der bewies, dass er nicht der Vater ist.)

Er ist dann mit einem Rechtsanwalt gegen die Grenzüberschrittsbescheinung vor Gericht gegangen und verlor. Der Rechter meinte, er hat keinen Grund mehr in Deutschland zu sein, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt schon eine Termin beim Standesamt hatten, um eine Hochzeitstermin festzulegen. Sein Rechtsanwalt meinte dann, es wäre besser für ihn, dass er ausreist und dass ich hier alles weiterhin regel wegen der Hochzeit. Ende März fuhr er zurück nach Bulgarien und am 10 April 2006 hat er bei der deutschen Botschaft in Sofia ein Visum zwecks Heiraten beantragt. Die deutsche Botschaft meinte zu ihm, dass das Visum in 20 Tagen fertig ist. In der Zwischenzeit war ich beim Standesamt und habe einen Heiratstermin für den 30.06.06 gemacht.

Nach 20 Tagen rief er bei der Botschaft an und das Visum war nicht fertig, er solle noch einmal am 09.06.06 anrufen. Als er dann am 09.06.06 bei der deutschen Botschaft anrief, meinte man zu ihm, dass das Visum immer noch fertig ist. Er fragte dann nach, weil man ihm ja sagte, dass es nach 20 Tagen fertig wäre. Da meinte man zu ihm, dass ein Visum zwecks Heirat zwischen 6-8 Wochen dauert und die deutsche Botschaft jetzt auf eine positive Antwort der Ausländerbehörde wartet.

Ich bin dann am 12.06.06 zur Ausländerbehörde gegangen. Dort sagte man mir, dass die Anfrage der deutschen Botschaft angekommen sein könnte, da aber die Ausländerbehörde 18 Wochen hier gestreikt hat, könnte es irgendwo zwsichen der Post liegen und die deutsche Botschaft soll die Ausländerbehörde anmahnen. Ich rief meinen Verlobten an, erzählte ihm alles und er rief bei der Botschaft, um ihnen das zu erzählen. Die Frau der Botschaft lachte ihn deswegen aus und meinte, dass die Botschaft nichts machen müsste, außer die Papiere zur Ausländerbehörde zu schicken und zu warten.

Am 21.06.06 war ich wieder bei der Ausländerbehörde, weil sein Visum immer noch nicht fertig war. Dort wurde mir gesagt, dass ich den Heiratstermin verschieben kann, weil er bis zum 30.06.06 nicht in Deutschland sein wird. Und man sagte mir, dass er einen Bürgen braucht für die Zeit, in der er keine Arbeitserlaubnis hat. Da ich zur Zeit leider arbeitssuchend bin, kann ich den Bürgen nicht machen, aber meine Mutter würde es tun.

Am 26.06.06 war ich dann mit meiner Mutter bei der Ausländerbehörde, um das mit der Bürgschaft zu klären. Da hieß es dann, dass seine Akte nicht mehr bei der Ausländerbehörde ist, sonder beim Innenmisterium. Man sagte mir, dass irgendetwas noch vor Gericht wegen ihm sei, aber was genau, konnte man mir nicht sagen. Da mein Verlobter hier nie straffällig gewesen ist, kann er sich nur vorstellen, dass seine Akte da ist, weil er damals ja gegen die Grenzüberschrittsbescheinigung angegangen ist. (Kann das sein?)

Jetzt zum eigentlich Punkt meiner Frage. Die Ausländerbehörde hat meine Mutter einen Zettel gegeben, wo dem steht, was alles zur Bürgschaft gehört. Darunter gehört auch, dass er krankenversichert sein muss. Ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und fragt, ob sie ihn nehmen würden, aber die Frau meinte, wenn wir verheiraten sind, ist das kein Problem, aber in der Zwischenzeit muss er 28 Monaten bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein, dann könnte er für die Zeit zwischen der Einreise und Heirat versichert werden. Da er das aber nicht war, müsste er vom Sozialamt versichert werden. Und das geht ja nicht! Meine Mutter bürgt doch für ihn, damit er keine Leistungen vom Sozialamt/Arbeitamt bezieht und sie für alles aufkommt. Aber wie kann er sich denn jetzt in der Zwischenzeit der Einreise und Heirat versichern, wenn eine Krankenkasse ihn nicht nimmt und er auch nicht vom Sozialamt versicher wird?

Achso, den Heiratstermin habe ich jetzt verschoben auf den 01.08.06. Kann es klappt, dass er bis zu diesem Datum wieder in Deutschland ist?

Es wäre echt nett von Euch, wenn irgendjemand mir helfen kann. Bin total verzweifelt!  weinend

Liebe Grüße, Jessica
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Abu
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Antwort #1 - 27.06.2006 um 23:54:25
 
BremerinBG schrieb am 27.06.2006 um 22:50:56:
Jetzt zum eigentlich Punkt meiner Frage. Die Ausländerbehörde hat meine Mutter einen Zettel gegeben, wo dem steht, was alles zur Bürgschaft gehört. Darunter gehört auch, dass er krankenversichert sein muss. Ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und fragt, ob sie ihn nehmen würden, aber die Frau meinte, wenn wir verheiraten sind, ist das kein Problem, aber in der Zwischenzeit muss er 28 Monaten bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein, dann könnte er für die Zeit zwischen der Einreise und Heirat versichert werden. Da er das aber nicht war, müsste er vom Sozialamt versichert werden. Und das geht ja nicht! Meine Mutter bürgt doch für ihn, damit er keine Leistungen vom Sozialamt/Arbeitamt bezieht und sie für alles aufkommt. Aber wie kann er sich denn jetzt in der Zwischenzeit der Einreise und Heirat versichern, wenn eine Krankenkasse ihn nicht nimmt und er auch nicht vom Sozialamt versicher wird?

Ich nehme an, Du bist gesetzlich krankenversichert, korrekt? Dann ist es nämlich wirklich so, daß eine Aufnahme erst nach der Heirat möglich ist...

Stattdessen mußt du ihn privat krankenversichern; für diese Fälle gibt es spezielle sog. Incoming-Versicherungen.  guck (z. B.)
http://www.reiseversicherung.com/versicherungen_auslaendische_besucher.html
http://www.elviab2b.de/reiseversicherung/incoming_krankenversicherung.html
http://www.reiseversicherung.de/diereiseversicherung/rv_reiseschutz/5944/index.h...

Abu
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.06.2006 um 18:21:27
 
also ich weiss nicht ob es weiter hilft war gestern auf meiner getzlichen krankenversicherung und hab gefragt ob mein mann auf die karte mit mir zusammen kommen kann sie sagt ja das ist kein problem aber für dies muss er in deutschland gemeldet sein da mein ehemann im ausland lebt kann er nicht auf die karte zu mir kommen

und vorher hat mein vater gefragt mein mann kann nicht auf mit auf seine krankenkarte da er kein leibliches kind ist von meinem vater also kann mein mann alleine versichert oder nur mit mir ehemann und ehefrau und kinder

das ist das was die frau von meiner krankenversicherung gesagt hat

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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Abu
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Antwort #3 - 28.06.2006 um 23:36:44
 
@ Bluecat211

Dein Fall ist nicht vergleichbar, da Du bereits verheiratet bist und BremerinBG noch nicht.

Abu
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BremerinBG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.06.2006 um 14:55:40
 
Hallo Abu,

ich habe die Krankenkassen, die du mir empfohlen hast, angeschrieben, um zu fragen, ob sie meinen Verlobten krankenversichern würden und alle schrieben mir zurück, dass sie es nicht machen, weil sie nur Ausländer krankenversichern, die auch ein Rückfahrticket haben. Und das brauch er ja nicht.

Hast du (oder andere) noch einen anderen Rat?

Liebe Grüße, Jessica (BremerinBG)
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Brownie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.06.2006 um 15:41:52
 
Hallo Jessica,

mein Mann kam (als wir noch nicht verheiratet waren) mit folgender Krankenversicherung nach Deutschland: http://www.visaversicherung.de/

Dafür benötigt dein Freund kein Rückflugticket.

Gruss
Brownie
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Abu
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Antwort #6 - 29.06.2006 um 17:46:41
 
BremerinBG schrieb am 29.06.2006 um 14:55:40:
ich habe die Krankenkassen, die du mir empfohlen hast, angeschrieben, um zu fragen, ob sie meinen Verlobten krankenversichern würden und alle schrieben mir zurück, dass sie es nicht machen, weil sie nur Ausländer krankenversichern, die auch ein Rückfahrticket haben. Und das brauch er ja nicht.

Die Auskunft kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat:
Hast du (oder andere) noch einen anderen Rat?

Versuche es vielleicht noch mal hier: http://www.provisit-visum.de/infos.html

Abu
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Hansi
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Danke für viele Infos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 29.06.2006 um 20:39:43
 
Hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich suche auch nach einer Incoming-Versicherung für meine Verlobte und deren Kinder. Leider kann ich noch gar nicht abschätzen, wie lange der Papierkram beim OLG noch dauert. Deshalb wäre mir eine Versicherung, die sich in Deutschland bei Bedarf verlängern lässt. Wäre doch dumm, wenn ich jetzt gleich für drei Monate buche, und  die standesamtliche Trauung wäre dann doch innerhalb 2 Wochen nach Einreise möglich. (Danach wären alle bei mir in der Familienversicherung meiner Haftpflicht u.s.w. inbegriffen).

Herzliche Grüße,

Hansi
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 29.06.2006 um 23:15:25
 
BremerinBG schrieb am 29.06.2006 um 14:55:40:
Hallo Abu,

ich habe die Krankenkassen, die du mir empfohlen hast, angeschrieben, um zu fragen, ob sie meinen Verlobten krankenversichern würden und alle schrieben mir zurück, dass sie es nicht machen, weil sie nur Ausländer krankenversichern, die auch ein Rückfahrticket haben. Und das brauch er ja nicht.

Hast du (oder andere) noch einen anderen Rat?

Liebe Grüße, Jessica (BremerinBG)


Meine Frau kam damals auch mit einem Heiratsvisum. Ich hatte sie bei dieser Versicherung angemeldet.

http://www.reisecare.de/de_in/index.php

Die erwähnen auch in den ersten Sätzen was vom Heiratsvisum. Hier brauchst du also kein Rückflugticket.
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Kathi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 07.07.2006 um 23:51:26
 
Hallo,

ich kan auch die Incomingversicherung beim ADAC empfehlen, hatte ich für meinen Man sowohl beim Touristen- als auch beim Heiratsvisum abgeschlossen. Und wenn es mit der Heirat schneller als vorgesehen klappt, bekommt man nicht angebrochene Monate gegen eine kleine Gebühr zurückerstattet.

Gruß
Kathi
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wurSt
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cenk<3charlotte


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 09.07.2006 um 13:40:50
 
Wie Kathi geschrieben hat, ist die Incoming-Verischerung vom ADAC genau de richtige. Mein Mann hat das visum für Familienzusammenführung beantragt und die Ausländerbehörde hat mich auch auf den ADAC verwiesen, da ich auch überhaupt keine Ahnung hatte, wo ich denn so eine Krankenversicherung bekomme. Sobald du dann verheiratet bist und dein Mann in Dtl gemeldet ist, kannst du ihn, soweit ich weiß, mit bei dir versichern lassen.
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wurSt  
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