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bei FZF-Verfahren: Auftritt bei AHB und Dt.Botscha (Gelesen: 987 mal)
lightangel
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Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag bei FZF-Verfahren: Auftritt bei AHB und Dt.Botscha
09.07.2006 um 22:37:49
 
Hallo  Smiley   :help

bitte wer kann mir sagen, was besser ist bez. FZF-Verfahren bei den Behörden AHB und Dt. Botschaft!

A) Ist es besser alles alleine als sog. "Laie" zu regeln?   oder

B) Ist es besser zusammen mit eigenen Rechtsanwalt bei beiden Behörden
aufzutreten?  oder

C) Ist es besser das der RA einem bei den Behörden vertritt und selbst bleibt man im Hintergrund?

D) Ab wann macht es Sinn, dass ein RA für einen Beteiligten in Erscheinung tritt und dessen Rechte vertritt? :Richter

Frage an MA der AHB als auch Betroffene: Wie sind eure Erfahrungen hierzu???


Lg lightangel
Smiley

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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bei FZF-Verfahren: Auftritt bei AHB und Dt.Bot
Antwort #1 - 10.07.2006 um 00:05:35
 
Im Rahmen einer "normalen" FzF braucht man beim besten Willen keinen Rechtsanwalt...

Abu
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bei FZF-Verfahren: Auftritt bei AHB und Dt.Bot
Antwort #2 - 10.07.2006 um 08:15:14
 
Abu schrieb am 10.07.2006 um 00:05:35:
Im Rahmen einer "normalen" FzF braucht man beim besten Willen keinen Rechtsanwalt...

sehe ich genauso
das wäre wohl rausgeschmissenes geld
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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