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Eheschließung nach Ablauf des Besuchsvisums? (Gelesen: 2.310 mal)
traumtaenzerin
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05.07.2006 um 17:38:11
 
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben: Mein (hoffentlich bald) Zukünftiger stammt aus Ghana und ist ursprünglich mit Visum via GB eingereist. Nach (zu) langer Bedenkzeit haben wir uns nun zur Heirat entschlossen, aber - mittlerweile ist sein Visum seit 3 Monaten abgelaufen. Gibt's noch eine Möglichkeit, hier im Lande (ohne Rückkehr nach Ghana) zu heiraten, oder haben wir's definitiv verbockt?
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tatzi5
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Antwort #1 - 05.07.2006 um 18:02:31
 
Wenn sein Visa seit 3 Monaten abgelaufen ist, mit welchem Status hält sich denn Dein - Zukünftiger -  in welchem Land z.Z. auf ??

Ich sehe da keinen einen Weg.
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #2 - 05.07.2006 um 18:03:34
 
soll natürlich heißen.... keinen Weg !!
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.07.2006 um 20:01:32
 
traumtaenzerin schrieb am 05.07.2006 um 17:38:11:
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben: Mein (hoffentlich bald) Zukünftiger stammt aus Ghana und ist ursprünglich mit Visum via GB eingereist. Nach (zu) langer Bedenkzeit haben wir uns nun zur Heirat entschlossen, aber - mittlerweile ist sein Visum seit 3 Monaten abgelaufen. Gibt's noch eine Möglichkeit, hier im Lande (ohne Rückkehr nach Ghana) zu heiraten, oder haben wir's definitiv verbockt? 

Sorry, aber es scheint anhand er Informationslage, dass Du Deinem Nickname alle Ehre machst.
Ich gehe mal davon aus, das er sich seit Ablauf des Besuchsvisums illegal hier (EU / Schengenraum) aufhält.
Wenn ja, dann gibt es nur noch Schadensbegrenzung: Ganz schnell einen Flug in die Heimat buchen und mit dem Ticket in der Tasche und einem Eimer Asche auf dem Haupt bie den zuständigen Behörden melden.
Ausreisen und dann versuchen gerade zu biegen, was da schief gelaufen ist.

Sehr große Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen.

Grüße,
Zeppelin
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jkl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.07.2006 um 21:12:54
 
denke ihr habt alles verbockt. noch dazu kommt, dass dein Süsser auch noch illegal in D. ist!!
warum habt ihr nicht früher reagiert und wenn`s hier probleme mit der heirat gegeben hätte, kurzfristig mit gültigem schengenvisum in dänemark geheiratet??
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.07.2006 um 21:50:22
 
traumtaenzerin schrieb am 05.07.2006 um 17:38:11:
vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben: Mein (hoffentlich bald) Zukünftiger stammt aus Ghana und ist ursprünglich mit Visum via GB eingereist. 


Weiß ja nicht, ob er sich jetzt noch in GB aufhalten dürfte, aber aus Schengenland hat er schleunigst auszureisen, vor jeglicher Eheschließung.

Gruß, ULF
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traumtaenzerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 06.07.2006 um 09:13:44
 
Hi, einen Asylantrag zu stellen ist vermutlich in seiner jetzigen (gar keiner) Position unmöglich? Der Gedanke dahinter war, durch den Antrag einen Status zu erhalten der die Eheschließung ermöglicht... Pfui, ich weiß. Aber wie sind die Erfolgsaussichten?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.07.2006 um 09:42:52
 
Hi,

weshalb reist er nicht aus und stellt einen Antrag auf Familienzusammenführung oder Einreise zur Eheschließung ? Traurig
Jetzt hält er sich unerlaubt in D auf und riskiert dabei sehr viel ! unentschlossen

DC
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 06.07.2006 um 09:57:21
 
traumtaenzerin schrieb am 06.07.2006 um 09:13:44:
Hi, einen Asylantrag zu stellen ist vermutlich in seiner jetzigen (gar keiner) Position unmöglich? Der Gedanke dahinter war, durch den Antrag einen Status zu erhalten der die Eheschließung ermöglicht... Pfui, ich weiß. Aber wie sind die Erfolgsaussichten?

Nur mal so als Hinweis:
Zitat:
§ 84 (AsylVfG) Verleitung zur mißbräuchlichen Antragstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs.1 des Ausländergesetzes§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, zu ermöglichen.


Abu


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Akusia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.07.2006 um 09:59:39
 
ausreisen ist wirklich das einzigst richtige.
hab dir ne pn geschickt...

a.
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 06.07.2006 um 10:45:09
 
Du kannst bei der Ausländerbehörde ersteinmal alleine vorsprechen, den Fall schildern ( Motto ..ich kenne jemanden ) und der Behörde anbieten, mit Rück - Flugschein und der entspr. Person nochmals zu erscheinen.
Du mußt auch nicht persönlich vorsprechen, sondern kannst Dich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Ggf. wird Dir angeboten, das bei Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung von einer Einreisesperre abgesehen wird ( schriftlich bestätigen lassen ) und Ihr könnt Eure Hochzeit in Ghana oder in ``D`` vorbereiten.
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