Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
baby von einem afrikaner (Gelesen: 2.352 mal)
kleidermaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag baby von einem afrikaner
03.07.2006 um 19:59:19
 
hallo, meine freundin hat vor 6 wochen ein baby bekommen, der vater des babys ist aus ghana. er ist nur zu besuch in deutschland.
wie sieht das aus, wenn meine freundin ihn jetzt beim jugendamt als vater angiebt, bekommt er dann eine aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis ?
welche schritte müssen dafür unternommen werden ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #1 - 03.07.2006 um 23:25:35
 
kleidermaus schrieb am 03.07.2006 um 19:59:19:
er ist nur zu besuch


Na das muss ja ein langer Besuch gewesen sein. Zwinkernd

Zitat:
wenn meine freundin ihn jetzt beim jugendamt als vater angiebt...

Das allein wird nicht reichen. Nötig wäre eine Vaterschaftsanerkennung, dazu muss er persönlich mit den erforderlichen Papieren (Pass etc.) beim Jugendamt vorsprechen. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen.
Das ganze klappt natürlich auch nur, sofern die Mutter unverheiratet ist, denn sonst hat das Kind ja schon einen (rechtlichen) Vater.

Wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist, kann er die Aufenthaltserlaubnis für die Personensorge beantragen. Dazu muss er diese natürlich auch tatsächlich ausüben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
kleidermaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #2 - 04.07.2006 um 10:10:02
 
brauch er dazu einen anwalt ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #3 - 04.07.2006 um 12:50:33
 
nein, er braucht dazu eigentlich keinen anwalt

wie lange ist denn sein besuchsvisum überhaupt noch gültig ???
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
kleidermaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #4 - 04.07.2006 um 19:36:46
 
das ist mittlerweile abgelaufen, aber da das baby gekommen ist, wollte er nicht wegfahren um es verlängern zu lassen.
keine ahnung wie sich das jetzt verhält.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #5 - 04.07.2006 um 19:56:01
 
kleidermaus schrieb am 04.07.2006 um 19:36:46:
das ist mittlerweile abgelaufen, aber da das baby gekommen ist, wollte er nicht wegfahren um es verlängern zu lassen.
keine ahnung wie sich das jetzt verhält.


Das ist vergleichsweise ungeschickt. Mit abgelaufenem Besuchsvisum bis zur Geburt oder Eheschließung bleiben und dann Aufenthaltserlaubnis haben wollen führt zu Komplikationen. Die Vaterschaftsanerkennung sollte er aber vor seiner Ausreise und vor der Geburt des Kindes noch bei einem Notar erklären können.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #6 - 04.07.2006 um 22:44:26
 
Wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass da die eine oder andere wesentliche Info fehlt? Gab es wirklich ein Besuchsvisum? Wenn ja, wie lange ist es schon abgelaufen? Gibt es einen gültigen Pass?

Zitat:
...vor der Geburt des Kindes noch bei einem Notar erklären können.

Dieser Rat kommt etwas spät, denn:

kleidermaus schrieb am 03.07.2006 um 19:59:19:
... hat vor 6 wochen ein baby bekommen,

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #7 - 05.07.2006 um 08:02:03
 
besuchsvisum abgelaufen und das ja offensichtlich schon seit längerem
also ist er mittlerweile illegal hier - das ist natürlich mehr als nur schlecht
warum warten die leute eigentlich immer, bis es fast zu spät ist

also kleidermaus, jetzt mal butter bei die fische:
hat der afrikaner bereits die vaterschaft anerkannt?
wann ist das visum abgelaufen?

bei den wenigen fakten würde ich auf anhieb sagen (auch wenn einige mich dafür wieder steinigen möchten):
vaterschaftsanerkennung (falls es überhaupt möglich ist, wenn die kindsmutter nicht verheiratet ist)
schnellstens rückflugticket besorgen, was ja eigentlich noch vorhanden sein müßte, wenn das mit dem besuchsvisum stimmt, und damit bei der ABH vorsprechen und sich eine grenzübertrittsbescheinigung ausstellen lassen
ausreisen und im heimatland visum zum -wahrscheinlich deutschen- kind beantragen

werde wie ralf aber auch das gefühl nicht los, dass da was nicht stimmt
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
kleidermaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #8 - 05.07.2006 um 08:11:46
 
das da was nicht stimmt, dieses gefühl habe ich auch, denn alles was er erzählt ist irgendwie nicht zu verstehen.
ich bin in keiner art und weise ein ausländerfeind, aber bei dem typen mach ich 1000 kreuze in den kalender, wenn er weg ist.
ich steig da echt nicht mehr durch.
er sagt nur ein anwalt kann ihm helfen mit den papieren und dafür bräuchte er viel geld.
wenn alles korrekt wär mit den papieren,dann wär doch alles nicht so schlimm.
ich kann ihm halt nicht trauen, weil ich weiß und auch schon oft mitbekommen hab, das er lügt.
zugeben würde er es aber nie, denn er sagt gott sieht alles und schwört auf gott und das leben seiner schwestern, bla,bla,bla.
überhaupt die diskusionen über gott.
er bestimmt unser leben, nur die männer sind die besten, deutsche frauen sind 1000 % sch...e.
so ein typ, ich weiß nicht was sie von dem will.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #9 - 05.07.2006 um 08:28:52
 
Ralf schrieb am 04.07.2006 um 22:44:26:
Dieser Rat kommt etwas spät, denn:


Wohl wahr. Bleibt die Anerkennung nach der Geburt und schleunigste Ausreise.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #10 - 05.07.2006 um 08:54:40
 
@kleidermaus
ist er denn sicher mit besuchsvisum eingereist ??
wo hat deine freundin ihn denn kennengelernt ?
klingt alles recht seltsam
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
kleidermaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #11 - 05.07.2006 um 19:56:36
 
kennengelernt hat sie ihm in einer disco.
morgen werden sie aufs jugendamt gehen, ein freund von ihm der irgendein prister oder so was ist geht mit zum dolmetschen. mal sehen was dabei raus kommt.
heut hat sie mir erzählt er hätte wohl einen asylantrag gestellt, aber der wär abgelaufen? weis zwar net wie das funktionieren soll, denn ich bin der meinung entweder wird er bewilligt oder abgelehnt, oder ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #12 - 05.07.2006 um 20:27:38
 
kleidermaus schrieb am 05.07.2006 um 19:56:36:
morgen werden sie aufs jugendamt gehen, ein freund von ihm der irgendein prister oder so was ist geht mit zum dolmetschen. mal sehen was dabei raus kommt.


Wenn sie sich sicher ist, daß sie das will, möge sie gleich das gemeinsame Sorgerecht mitbeurkunden lassen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #13 - 06.07.2006 um 08:18:37
 
kleidermaus schrieb am 05.07.2006 um 19:56:36:
heut hat sie mir erzählt er hätte wohl einen asylantrag gestellt, aber der wär abgelaufen? weis zwar net wie das funktionieren soll, denn ich bin der meinung entweder wird er bewilligt oder abgelehnt, oder ???


Moin,

ich glaube, falls Interesse besteht, solltest du oder besser noch sie mal ganz genau klären, welchen Aufenthaltsstatus er im Moment hat (ggfs. mal checken, welchen "Ausweis" er hat)

Besuch/Asylverfahren/abgelehntes Asylverfahren/ganz illegal? Alles sehr dubios. Und richtig, ablaufen kann es nicht. Es wird bewilligt oder abgelehnt.

Und wie siehts mit dem Pass aus?

Gruß,

Zkai

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: baby von einem afrikaner
Antwort #14 - 06.07.2006 um 11:54:16
 
Zkai schrieb am 06.07.2006 um 08:18:37:
ich glaube, falls Interesse besteht, solltest du oder besser noch sie mal ganz genau klären, welchen Aufenthaltsstatus er im Moment hat (ggfs. mal checken, welchen "Ausweis" er hat)

Besuch/Asylverfahren/abgelehntes Asylverfahren/ganz illegal? Alles sehr dubios. Und richtig, ablaufen kann es nicht. Es wird bewilligt oder abgelehnt.


Womöglich auch ein sprachliches Übermittlungsproblem. Ggf. wurde Asyl abgelehnt, aber ein anderes, zumindest vorläufiges Bleiberecht bewilligt. Ein ausführlicher Blick in den Paß, den er anläßlich des Anerkennungs- und Sorgerechtserklärungsverfahrens wohl vorlegen wird, wird hoffentlich etwas mehr Klarheit schaffen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema