Hallo Tatzi,
bezüglich der Aktennotiz und überhaupt des Akteninhalts würde ich mich mal mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen.
Datenschutz Berlin Mist, die Seite scheint nicht erreichbar zu sein, aber folgende Seite konnte ich aufrufen:
Datenschutzbeauftragter TreptowDort wird man Dir sicherlich auch sagen können, wer für Euch in Bezug auf Datenschutz zuständig ist.
Evtl. wäre anzudenken (falls das geht), dass der Sachbearbeiter zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wird, in der er bestätigt, dass diese Aussage von Dir tatsächlich erfolgte und der Vermerk seit dem Tag Deiner (angeblichen) Aussage in der Akte ist. Wenn Du wirkliche BEWEISE hast (glaubwürdige Zeugen), dass diese Aussage nicht gemacht wurde und die Notiz erst seit einem bestimmten späteren Datum in der Akte war, hätte sich der SB eines Meineids schuldig gemacht, und das wird dann sehr problematisch für ihn ...
(man könnte zumindest mal sowas vielleicht als Versuchsballon in den Raum stellen ? *bisschenfiesbin*)
Und bitte nimm Dir bei allen weiteren Besuchen der Behörde einen unbeteiligten Zeugen (Freund) mit! Der SB darf nicht darauf bestehen, mit Dir alleine zu reden, Du hast das Recht auf einen Beistand.
Bei uns hat der Datenschutzbeauftragte (Landkreis DA/DI) eine unangemeldete Prüfung vorgenommen und sich diverse Akten (u.a. auch unsere) ziehen lassen.
Interessant war, dass in unserem Fall -rechtswidrig!- ALLE Unterlagen zur Scheinehenüberprüfung aus der Akte entfernt worden waren ...
Ich hörte übrigens auch (aus anwaltlicher Quelle!), dass manche Sachbearbeiter gerne einen angeblich erfolgten anonymen Hinweis vorschieben, um ermitteln zu können, den es jedoch in Realität nicht gab.
Wir können nur froh sein, dass nicht alle Sachbearbeiter und Behörden dermaßen "link" agieren ... mein Glaube an Demokratie und Fairness tendiert allerdings mittlerweile so ziemlich gegen Null ...
Ich wünsche Euch viel Kraft und Erfolg.
Liebe Grüße
Janna