Wie bereits Abu bemerkte:
Zitat:§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...
Somit braucht deine Frau nicht auszureisen. Die mündliche Aussage des Sachbearbeiters war entweder ein dummes Streich oder Unkenntniss.
ABH soll den Antrag innerhalb von 3 Monaten bearbeiten, deswegen auch die Fiktionsbescheinigung. Ich würde es ziemlich gelassen sehen. Vorbereite die Papiere für die Erteilung eines
AE, also
KV, Gehaltsbescheinigung sowei Mietvertrag.Melde deine Frau bei Dir an und geh mit ihr zusammen eine Woche vor dem Ablauf der Fiktionsbescheinigung zum
ABH. Falls es in Berlin notwendig ist, beantrage davor ein Termin bei
ABH. Zu 99% bekommt deine Frau eine
AE.
Sollte es nicht der Fall sein, so melde Dich hier wieder. Es gibt dann zwei Möglichkeiten
1.
ABH lehnt schriftlich die Erteilung eines
AE ab (Da bin ich auf die Begründung gespannt)
2. Fiktionsbescheinigung wird verlängert.
zu 1: Solltest Du sofort ein Wiederspruch einlegen und einen Anwalt einschalten, damit keine Mißverständnisse mehr passieren. ich hoffe den Anwalt macht dann der
ABH Feuer unter dem Hinten, damit sie solcher Unfug nicht mehr veranstallten.
zu 2. Du verlangst schriftlich eine Entscheidung und setzt ein Frist (1 Monat ist OK) dafür. Sollte innerhalb von einem Monat keine Entscheidung eingehen, so reichst Du bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage ein. Mit einer Einzweiligen Verfügung dauert es zwei Wochen und deine Frau hat die
AE. Daraufhin reichst Du noch eine Dienstbeschwerde gegn der Sachbearbeiter ein, der sein Job nicht tun will.
Nebenbei bemerkt, sind die Verpflichtungen während der Besuches nicht zu heiraten, nicht das Papier wert. Man erklärt einfach: "Ja, ich habe alle für die Heirat notwendige Papiere mitgenommen, aber die Entscheidung zu heiraten habe ich erst in Deutschland getroffen". Es ist nämlich so, dass man bei der Abgabe der Erklärung nicht lügen soll, ein Heiratsverbot ist aber unzulassig, so dass man anschliessend heiraten kann, ohne irgendwelche rechtliche Folgen zu befrüchten.
Eine Verpflichtung sich bei der Botschaft personlich zu melden, ist eindeutig unzumutbat, nachdem man hier geheiratet hat. Um aber später mit der Einladungen weniger Ärger zu haben, soll man die Botschaft die Tatsache, dass man geheiratet hat, melden.