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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder ausreis
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Beitrag begonnen von tatzi5 am 01.07.2006 um 12:21:19

Titel: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder ausreis
Beitrag von tatzi5 am 01.07.2006 um 12:21:19
Ich weiß, das Thema betr. Heirat in Dänemark wird hier nicht gerne behandelt, möchte euch aber dennoch bitten, mir wenn möglich zu helfen.

Sachverhalt:

Ich Deutscher, sie Vietnamesin

Nach langem hin + her konnte meine Freundin per Besuchsvisa  für 6 Wochen zu mir kommen.

Nach Ablauf von gut 3 Wochen haben wir gemerkt, das das Zusammenleben sehr gut funktioniert und wir uns eigentlich nicht wieder für viele Monate trennen möchten.
( ein Bekannter von mir wartet schon über 12 Monate darauf, das er seine vit. Freundin per Hochzeitsvisa nach ``D`` kommen kann ).
Also haben wir in Dänemark geheiratet, das war binnen gut einer Woche organisiert.

Einen Tag später bei der AB angerufen, Fall geschildert und Termin + gewünschte Unterlagen besorgt.
Zum Termin zusammen hin, der Mitarbeiter der AB was so ein typischer älterer Bürokratentyp und sehr unnahbar.
Antrag auf Aufenthaltstitel, 2 Paßbilder + Meldebescheinigung abgegeben und einige Fragen nach warum und wieso freundlich beantwortet.
Dann sah er, das im Visa steht, sie möchte sich bis 30.6. in der deutschen Botschaft rückmelden und fragte, wie wir das machen wollen. Ich sagte, wir melden den entspr. Sachverhalt der Botschaft umgehend.
Nun sollten wir 10 Minuten warten, wurden danach wieder gerufen und sie hat eine Fiktionsbescheinigung über 3 Monate bekommen.
Dazu sagte er, sie müsse innerhalb dieser Zeit ausreisen und ich müsse DANACH einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Auch mein Hinweiß dazu, wir leben zusammen in Ehe in einer 3 Zimmerwohnung, haben keinen Visamißbrauch begangen, da sich die Absicht in Dänemark zu heiraten erst NACH ihrer Einreise und nach Ablauf von ca. 3 Wochen ergeben hat, nutzte nichts.
Wir bekommen alles noch per Brief schriftlich, aber auf diesen warten wir nun schon über 10 !! Tage, haben also nichts in den Händen.

Natürlich möchten wir uns nicht wieder, wenn auch nur für kürzere Zeit, trennen lassen, abgesehen von den Kosten ( Hin-Rückflug ) und dem folgendem Papierkrieg, zudem möchte ich sie schnell zum Sprachkurs anmelden.
Was kann man tun, welche rechtlichen Mittel haben wir.
Bedanke mich schon einmal bei euch und ein schönes WE.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Blaise am 02.07.2006 um 12:18:31
Hallo,

unabhängig von der Rechtslage habe ich eine Frage. Wie kommt es, dass Ihre vietnamesische Freundin alle Papiere zur Eheschließung dabei hatte, wenn doch eine solche nicht geplant war :fragz:

Das passt doch nicht ganz zusammen. Oder ist es allgemein üblich, dass man bei einem Besuch solche Dokumente (Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung) mit sich führt?

Fiel mir nur so am Rande auf...

Blaise




Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von dete am 02.07.2006 um 16:41:20
hallo blaise,warum gehst du zwingend davon aus,dass die freundin alle papiere bei sich hatte?
meine nichte hat am freitag in dk geheiratet.ihr mann hatte garkeine papiere mit hierher gebracht.und das können sie beweisen.einreise am 7.6. und ledigkeitsbescheinigung am 16.6. ausgestellt.dank deutscher post-pünktlichkeit der entsprechende brief am 24.6, da,am 27.6. termin standesamt,am 30.6.geheiratet.
es geht also sehr wohl.
was auf der abh kommt,werden wir dienstag sehen.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 03.07.2006 um 02:39:35
@ Blaise
Ich verstehe deine Frage, aber die Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung hat ihre Familie sofort in VN bekommen ( gegen ``Zuzahlung`` wegen der Eile ) und hat es einem bekannten Flugreisenden mitgegeben, so das es nur alles in allem 3 Tage dauerte, bis wir diese Papiere in den Händen hatten, beglaubigte Übersetzung wurde taggleich erledigt.

Nebenbei bemerkt, wir kannten uns vor der Ehe schon nachweißlich über 1,5 Jahre und ich habe sie und ihre Familie schon 2 x in VN besucht, alleine das Hin+Her bis zur Visaerteilung dauerte ca. 6 Monate.

Kann man sich auf u.g. Beitrag verlassen ??????????????

Aufenthaltsrecht nach Eheschließung in Dänemark?

Die neue Richtlinie der Ausländerbehörde Berlin



Eine Information der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein



Vor ca. zwei Jahren hatten wir darüber berichtet, dass die Ausländerbehörde Berlin den Aufenthalt für Ausländer, die mit Schengenvisum eingereist sind, nach einer Heirat in Dänemark nicht gestattete.



Nach den neuen Richtlinien der Ausländerbehörde Berlin, welche seit ca. Mitte des Jahres 2005 angewandt werden, gilt etwas anderes:



Demnach ist bei Einreise mit einem Schengenvisum in allen Anspruchsfällen, also insbesondere nach der Heirat mit einem/r Deutschen, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise zu erteilen, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt der Stellung des Antrages rechtmäßig war. Der Aufenthalt ist stets rechtmäßig, wenn das Schengenvisum noch gültig ist. Außerdem ist der Aufenthalt rechtmäßig, wenn die Verlängerung des Visums bzw. Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt ist und noch kein versagender Bescheid der Ausländerbehörde ergangen ist.



Das bedeutet, dass nach einer Einreise mit Schengenvisum und anschließender Heirat in Dänemark die betroffenen Ausländer nicht in ihre Heimat zurückreisen müssen, um dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.



Selbstverständlich steht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter dem Vorbehalt, dass es sich um eine schützenswerte Lebensgemeinschaft - und nicht um eine sog. Scheinehe - handelt. Beim Verdacht kann eine Anhörung der Ehegatten angeordnet werden.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von brickbat am 03.07.2006 um 09:44:54

Zitat:
Nach Ablauf von gut 3 Wochen haben wir gemerkt, das das Zusammenleben sehr gut funktioniert und wir uns eigentlich nicht wieder für viele Monate trennen möchten
.


Zitat:
Demnach ist bei Einreise mit einem Schengenvisum in allen Anspruchsfällen, also insbesondere nach der Heirat mit einem/r Deutschen, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise zu erteilen, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt der Stellung des Antrages rechtmäßig war. Der Aufenthalt ist stets rechtmäßig, wenn das Schengenvisum noch gültig ist. Außerdem ist der Aufenthalt rechtmäßig, wenn die Verlängerung des Visums bzw. Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt ist und noch kein versagender Bescheid der Ausländerbehörde ergangen ist.  

Das bedeutet, dass nach einer Einreise mit Schengenvisum und anschließender Heirat in Dänemark die betroffenen Ausländer nicht in ihre Heimat zurückreisen müssen, um dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.  

 


Das kommt darauf an, ob zum Zeitpunkt der Ausreise nach Dänemark und Wiedereinreise nach D. das Schengenvisum noch gültig ist. Habt Ihr vor oder nach Ablauf des Visums geheiratet ? Deine formulierung klingt,  als ob Ihr erst nach Ablauf geheiratet hättet. In dem Fall wäre der Aufenthalt  zum Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung einer AE zur Familienzusammenführung nicht mehr rechtmäßig gewesen. Die Einreise aus Dänemark wäre ohne erforderliches Visum -und damit illegal- erfolgt.  

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von brickbat am 03.07.2006 um 09:47:09
Sorry,  :-/, hab´gerade gesehen, daß es nach Ablauf von 3 Wochen und nicht nach Ablauf vor 3 Wochen heißt.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 03.07.2006 um 11:23:50

tatzi5 schrieb am 03.07.2006 um 02:39:35:
Kann man sich auf u.g. Beitrag verlassen ??????????????
...
Die neue Richtlinie der Ausländerbehörde Berlin

Kommst Du denn aus Berlin?

Ansonsten solltest Du Dich auf den - bundesweit gültigen - § 39 Aufenthaltsverordnung beziehen:

Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 03.07.2006 um 11:46:14
Dank euch bisher, ja, ich komme aus Berlin.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 04.07.2006 um 13:48:42
Nun sind schon fast 14 Tege vergangen und wir haben nichts schriftliches von der ABH in den Händen außer die mündliche Aussage von einem Sachbearbeiter, zudem dieser dagte, der Bescheid geht binnen weniger Tage an Sie raus. ( Namen am Briefkasten bei uns natürlich aktuell )
Ist das nach Euren Erfahrungen ein gutes Zeichen, das ggf. nachmals alles überdacht oder überprüft wird ?
Sollte man schon im Vorfeld gegen die mündliche Aussage Widerspruch schriftlich einlegen oder sich einen neuen Termin holen ?
Was passiert, wenn man überhaupt nicht schriftliches bekommt.
Die Fiktionsbescheinigung ist für 3 Monante bis zum 21.9. !
Muß sie dann aufgrund der münlichen Aussage ausreisen oder wird es dann verlängert oder erhält sie dann ein Bleiberecht.
Erbitte Antwort.
Freundl. Grüße

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Arkha am 05.07.2006 um 02:06:29
Wie bereits Abu bemerkte:

Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Somit braucht deine Frau nicht auszureisen. Die mündliche Aussage des Sachbearbeiters war entweder ein dummes Streich oder Unkenntniss. ABH soll den Antrag innerhalb von 3 Monaten bearbeiten, deswegen auch die Fiktionsbescheinigung. Ich würde es ziemlich gelassen sehen. Vorbereite die Papiere für die Erteilung eines AE, also KV, Gehaltsbescheinigung sowei Mietvertrag.Melde deine Frau bei Dir an und geh mit ihr zusammen eine Woche vor dem Ablauf der Fiktionsbescheinigung zum ABH. Falls es in Berlin notwendig ist, beantrage davor ein Termin bei ABH. Zu 99% bekommt deine Frau eine AE.

Sollte es nicht der Fall sein, so melde Dich hier wieder. Es gibt dann zwei Möglichkeiten
1. ABH lehnt schriftlich die Erteilung eines AE ab (Da bin ich auf die Begründung gespannt)
2. Fiktionsbescheinigung wird verlängert.

zu 1: Solltest Du sofort ein Wiederspruch einlegen und einen Anwalt einschalten, damit keine Mißverständnisse mehr passieren. ich hoffe den Anwalt macht dann der ABH Feuer unter dem Hinten, damit sie solcher Unfug nicht mehr veranstallten.

zu 2. Du verlangst schriftlich eine Entscheidung und setzt ein Frist (1 Monat ist OK) dafür. Sollte innerhalb von einem Monat keine Entscheidung eingehen, so reichst Du bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage ein. Mit einer Einzweiligen Verfügung dauert es zwei Wochen und deine Frau hat die AE. Daraufhin reichst Du noch eine Dienstbeschwerde gegn der Sachbearbeiter ein, der sein Job nicht tun will.

Nebenbei bemerkt, sind die Verpflichtungen während der Besuches nicht zu heiraten, nicht das Papier wert. Man erklärt einfach: "Ja, ich habe alle für die Heirat notwendige Papiere mitgenommen, aber die Entscheidung zu heiraten habe ich erst in Deutschland getroffen". Es ist nämlich so, dass man bei der Abgabe der Erklärung nicht lügen soll, ein Heiratsverbot ist aber unzulassig, so dass man anschliessend heiraten kann, ohne irgendwelche rechtliche Folgen zu befrüchten.

Eine Verpflichtung sich bei der Botschaft personlich zu melden, ist eindeutig unzumutbat, nachdem man hier geheiratet hat. Um aber später mit der Einladungen weniger Ärger zu haben, soll man die Botschaft die Tatsache, dass man geheiratet hat, melden.


Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Zeppelin am 05.07.2006 um 10:19:24

Arkha schrieb am 05.07.2006 um 02:06:29:
Somit braucht deine Frau nicht auszureisen. Die mündliche Aussage des Sachbearbeiters war entweder ein dummes Streich oder Unkenntniss. ABH soll den Antrag innerhalb von 3 Monaten bearbeiten, deswegen auch die Fiktionsbescheinigung. Ich würde es ziemlich gelassen sehen. Vorbereite die Papiere für die Erteilung eines AE, also KV, Gehaltsbescheinigung sowei Mietvertrag.Melde deine Frau bei Dir an und geh mit ihr zusammen eine Woche vor dem Ablauf der Fiktionsbescheinigung zum ABH. Falls es in Berlin notwendig ist, beantrage davor ein Termin bei ABH.

In Berlin auf jeden Fall so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren! Zur Zeit betragen die Wartezeiten für einen Termin mind. 10 Wochen.
Aber Notfalls gibt es eben eine weitere Fiktionsbescheinigung.



Zitat:
Nebenbei bemerkt, sind die Verpflichtungen während der Besuches nicht zu heiraten, nicht das Papier wert. Man erklärt einfach: "Ja, ich habe alle für die Heirat notwendige Papiere mitgenommen, aber die Entscheidung zu heiraten habe ich erst in Deutschland getroffen". Es ist nämlich so, dass man bei der Abgabe der Erklärung nicht lügen soll, ein Heiratsverbot ist aber unzulassig, so dass man anschliessend heiraten kann, ohne irgendwelche rechtliche Folgen zu befrüchten.

Das hätte man wirklich nicht besser Formulieren können! Danke dafür!!!
Leider wird diese Rechtsauffassung hier im Forum nicht von allen geteilt bzw. vertreten.
Die ultimative Entscheidung zu heiraten, fällt definitv mit dem Ja vor dem Standesamt und keinen Moment früher!

Zeppelin

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 18.07.2006 um 05:25:19
Leider bisher keine Post von ALB bekommen.

Nochmals zur Erinnerung :

Besuchsvisum = 2.5. bis 13.6.
NACH !!!  4 Wochen Zusammenleben die Entscheidung und in DK am 1.6. geheiratet
am 2,6, ALB angerufen und Termin zum 22.6. bekommen.

weiters siehe bitte oben !!!

nun läuft die Fiktionsbescheinigung zum 21.9 ab !!! ( erstellt von ALB über 3 Monate )
es werden so langsam meine ( unsere ) Knochen weich !!

Sollte man nachhaken oder sich 2-3 Tage vor Ablauf melden ( bei ALB )
Ich möchte sie gerne zum Sprachkurs anmelden, auch eine KV ( AOK) ist ohne entspr. Status von mehr als 6 Monaten nicht möglich !!!

Ich kann meine Frau ernähren, wir leben zusammen in unserer 3 Zimmer - Wohnung, es ist nachweislich keine Scheinehe, Fördermittel oder finanz. Mittel aus dem Staatshaushalt werden nicht notwendig.

Was sollte man tun, oder nicht tun ???

Lt. Auskunft von einem RA soll ich die Hände in den Schoß legen und 2 Tage vor Ablauf zur ALB gehen und `` nachfragen ``  !!!! .........- wenn die ALB zwischenzeitlich nichts tut, muß diese das Visa verlängern .........-

Das nutzt uns aber recht wenig, wir möchten hier in Ruhe und auf Dauer zusammen leben und nicht nur immer auf 3 Monate Befristung !!!

Wie bzw. zu was , liebe Mitarbeiter der ALB in diesem Forum würdet ihr mir raten ???

viele Grüße
Duong + Udo
Ich ( wir ) wohnen in Berlin !

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von brickbat am 18.07.2006 um 10:26:38
Ich würde per Einschreiben einen schriftlichen Antrag hinterherschicken in dem Du den Sachverhalt darlegst und Dich auf den bereits mündlich gestellten Antrag beziehst, und eine Frist für die Entscheidung setzt.  Das kannst Du auch ohne Anwalt. Alles andere kostet Nerven und Geld und wird die Sache wahrscheinlich nicht beschleunigen. Aus Erfahrung kann ich sagen, daß eine schriftliche Ablehnung nicht von heute auf morgen verfügt wird; da können aufgrund hoher Arbeitsbelastung, bei Personalengständen und/oder in der Urlaubszeit schonmal ein paar Wochen, vielleicht auch zwei oder drei Monate vergehen.
Sollte es bei Ablauf der Frist keine Entscheidung geben, laß Dir einen Termin beim Vorgesetzten geben und erörtere mit ihm die Sache nochmals. Ich glaube nicht, daß es zu einer Ablehnung überhaupt kommt und wahrscheinlich ist dies auch dem Sachbearbeiter klar.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Zeppelin am 18.07.2006 um 11:31:40
Bin zwar kein ABH'ler, aber ich weiß, dass unsere ABH in Berlin total überlastet ist.
All meine Erfahrung sagt, das die tun was sie können. Daher würde ich keinen bösen Willen unterstellen.

Ich würde daher durchaus noch etwas warten, bevor man löchert. Aber ein höflicher Brief mit der Darlegung des Sachverhalts und dem Hinweis auf das Problem mit der KV kann sicher nicht schaden.
Den Weg zum Vorgesetzten würde ich mir aufsparen, wenn wirlich nichts passiert und es zeitlich eng wird.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von dete am 18.07.2006 um 15:11:07
hallo tatzi5, wir haben bei meiner nichte ja fast die gleiche situation. bei unserer aok war es allerdings überhaupt kein problem ,  bei ihren mann familienversicherung zu machen. dazu wollte die aok die meldebescheinigung,aus der der familienstand verheiratet hervorgeht und kopie der eheurkunde. die zwei haben am 30.6 geheiratet und er hat seine krankenkarte schon.
von ihr wollte die abh den nachweis zur krankenversicherung,deshalb haben wir bei der aok druck gemacht.
gruss dete

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 18.07.2006 um 19:02:11
@ dete

Da staune ich, denn lt. Auskunft meiner AOK in Berlin ist diese Familien- Mitversicherung nur dann möglich, wenn meine Frau einen Status AB 6 Monate Aufenteilt hat.
Ich habe den Sachverhalt betr. der ALB erklärt, Meldebescheinigung, Fiktionsbescheinigung und Eheurkunde vorgelegt aber leider ohne pos. Ergebnis.
Auch eine Verlängerung ihrer Auslands-Reise-Krankenversicherung war nicht möglich, habe dann auch bei mehreren Versicherungen nachgefragt, merkwürdiger Weise war es bei keiner möglich, obwohl ihr Gesundheitszustand z.Z. 100 % ok ist.
Nun hat sie z.Z. keine Versicherung, was natürlich ein großes Risiko ist.
Hoffe, das sie bald einen Status von der ALB bekommt und somit die AOK- Versicherung greift.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von dete am 18.07.2006 um 20:20:44
da beisst sich der hund ja wiedermal in den schwanz.
die abh verlangt versicherungsnachweis--aok aufenthaltsstatus,klasse.

was sagen die experten dazu?

hier in thüringen wollten sie echt nur kopie der eheurkunde und meldebescheinigung,aus der ersichtlich ist --familienstand verheiratet.die wollten nichtmal den pass sehen.
gruss dete

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Ulf am 18.07.2006 um 22:23:42

tatzi5 schrieb am 18.07.2006 um 19:02:11:
Nun hat sie z.Z. keine Versicherung, was natürlich ein großes Risiko ist.
Hoffe, das sie bald einen Status von der ALB bekommt und somit die AOK- Versicherung greift.


Schreiben an den Innensenator, daß Ihr im Falle eines Falles Krannkheitskosten per Amtshaftung geltend macht...

Gruß, ULF

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 18.07.2006 um 23:54:50

tatzi5 schrieb am 18.07.2006 um 19:02:11:
Da staune ich, denn lt. Auskunft meiner AOK in Berlin ist diese Familien- Mitversicherung nur dann möglich, wenn meine Frau einen Status AB 6 Monate Aufenteilt hat.

Ich denke, die AOK erzählt Humbug. Es sollte ausreichend sein, daß Ihr verheiratet seit und sie Wohnsitz in D genommen hat, dokumentiert durch die Anmeldung.

War bei meiner KV (damals DAK) auch kein Problem; die Familienversicherung begann nach der Einreise, aber die Erteilung der AE war einige Wochen später, weil man in Berlin solange auf einen Termin warten mußte.

Ich würde mal bei der AOK nachfragen, auf welcher Regelungsgrundlage so verfahren wird und auch mal einen möglichen Wechsel der KV ins Spiel mitbringen.

Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 20.07.2006 um 02:37:21
@ Abu

Danke (
wieso kannst du IMMER die besten Tips geben ?? )

Da ich als Sebstständiger recht hohe Beiträge an die AOK bezahle, kann man dieses tatsächlich gut ins Feld führen ( Wechsel )
Habe mir für morgen einen Termin dort besorgt zur Gespräch.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von nixwissen am 20.07.2006 um 09:12:08
Hi,

Bei uns war es auch so, die GEK wollte vor allem die Meldebestätigung sehen und der Mensch sagte mir, daß die Versicherung im Zweifelsfall auch rückwirkend ab der Einreise gelten würde. Heiratsurkunde (übersetzt) musste natürlich auch vorgelegt werden.
Zu dem Zeitpunkt hatte meine Frau noch keine AE, nur das Visum zur FZF für 3 Monate.

Du bist freiwillig in der AOK? Die ist doch sauteuer?
Die GEK kann ich empfehlen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von brickbat am 20.07.2006 um 11:23:14

tatzi5 schrieb am 20.07.2006 um 02:37:21:
@ Abu

Danke (
wieso kannst du IMMER die besten Tips geben ?? )

Da ich als Sebstständiger recht hohe Beiträge an die AOK bezahle, kann man dieses tatsächlich gut ins Feld führen ( Wechsel )
Habe mir für morgen einen Termin dort besorgt zur Gespräch.


Wenn Du freiwillig versichert bist kann es natürlich sein, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme Deiner Frau andere sind, als bei der gesetzlichen Familienversicherung. Ich würde trotzdem nochmal intensiv nachfragen und auch die ABH darauf und auf evtl. entstehende Haftungsansprüche aufmerksam machen.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 20.07.2006 um 11:54:12

brickbat schrieb am 20.07.2006 um 11:23:14:
Wenn Du freiwillig versichert bist kann es natürlich sein, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme Deiner Frau andere sind, als bei der gesetzlichen Familienversicherung.

Da gibt es keinen Unterschied. Ich bin selbst freiwillig versichert...

Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 20.07.2006 um 17:08:10
Heute früh Termin bei AOK, Sachbearbeiter sagte wieder, es ist unter 6 Monaten nicht möglich.
Habe mich dann vor Ort mit Abteilungsleiter verbinden lassen.
Dieser wollte sich alle Unterlagen zufaxen lassen, ggf. bei der ALB über den Sachverhalt nachfragen und mich heute oder morgen wieder anrufen.
Soeben Anfruf gekommen, JA !!  Familienversicherung wird erteilt.
So - ein Problem wäre gelöst.
Danke an alle.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 24.07.2006 um 16:56:27
HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eben war die Polizei hir bei uns zu Hause und hat den Pass meiner Frau eingezogen obwohl Fiktionsbescheinigung bis zum 21.9. vorhanden.
Sie geben uns einen Zettel, uns binnen von 3 Tagen bei der ALB melden zu müssen.
Was hat das zu bedeuten ???
Was kann uns ( meine Frau ) erwarten ??
Was sollte man jetzt schnell tun ?

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 24.07.2006 um 17:39:36

tatzi5 schrieb am 24.07.2006 um 16:56:27:
Eben war die Polizei hir bei uns zu Hause und hat den Pass meiner Frau eingezogen obwohl Fiktionsbescheinigung bis zum 21.9. vorhanden.
Sie geben uns einen Zettel, uns binnen von 3 Tagen bei der ALB melden zu müssen.
Das ist ja der Hammer...

Zitat:
Was hat das zu bedeuten ???
Was kann uns ( meine Frau ) erwarten ??
Keine Ahnung, aber sieht nicht wirklich danach aus, als ob die ABH beabsichtigt, problemlos eine AE zu erteilen.

Zitat:
Was sollte man jetzt schnell tun ?
Man sollte natürlich schnellstmöglichst die ABH kontaktieren. Persönlich würde ich in Erwägung ziehen, mir anwaltliche Unterstützung mitzubringen...

Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von bamthwok am 24.07.2006 um 19:13:02
Bloede Frage am Rande (es ist jetzt eh zu spaet), aber warum habt Ihr den Pass Deiner Frau den Polizisten gegeben? Was hatten sie in der Hand?

Ich wuerde auch auf jeden Fall empfehlen, dass Ihr morgen gleich zur ABH geht. Zunaechst einmal ohne Anwalt. Den kann man danach immer noch einschalten. Aber meiner Meinung nach bringt ein Anwalt nichts (ausser Kosten) wenn man noch nicht einmal genau weiss, worum es geht.

Wenn ich mir den gesamten Thread noch einmal durchlese geht daraus nicht hervor, ob Ihr letztendlich eigentlich die Deutsche Botschaft in Vietnam ueber die Situation informiert hat. Ob die Polizeiaktion vielleicht damit zu tun hat?

Ich wuensche Euch auf jeden Fall viel Glueck.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 24.07.2006 um 20:44:04

bamthwok schrieb am 24.07.2006 um 19:13:02:
Bloede Frage am Rande (es ist jetzt eh zu spaet), aber warum habt Ihr den Pass Deiner Frau den Polizisten gegeben? Was hatten sie in der Hand?
.


Danke für Deinen Beitrag.
In der Hand hatten Sie einen betr. Auftrag von der ALB, waren aber nicht in Uniform.
Ich habe kaum je etwas mit der Polizei zu tun und noch einen ``gesunden`` Respekt vor ihnen.
Sie haben mich auch zu der Situation befragt ( sagten, meine Angaben sein freiwillig ) ich habe alles erklärt, ihnen unsere Wohnung ( 3 Zimmer ) gezeigt, den Kleiderschrank meiner Frau ( sie war auch mit anwesend ) incl. Bad. Alles was auf ein harmonisches Familienleben in einer Wohnung deutet, ist vorhanden incl. kleiner Bilder-Liebesecke in der Wohnwand.
Die Beamten waren eigentlich sehr nett, staunten auch betr. der Situation ( haben bestimmt schon viele andere Beispiele erlebt ) und meinten, sie werden ALLES im Protokoll pos. vermerken und morgen der ALB übergeben.

bamthwok schrieb am 24.07.2006 um 19:13:02:
Ich wuerde auch auf jeden Fall empfehlen, dass Ihr morgen gleich zur ABH geht. Zunaechst einmal ohne Anwalt. Den kann man danach immer noch einschalten. Aber meiner Meinung nach bringt ein Anwalt nichts (ausser Kosten) wenn man noch nicht einmal genau weiss, worum es geht.
.


Ich habe eine Telefunnummer bekommen und werde dort gleich früh anrufen.
Betr. Anwalt hast Du Recht, bin mir da noch unschlüssig, vertraue auch viel auf eine menschliche Entscheidung der ALB und werde nochmals um Überprüfung vom betr. Fall bitten.... ( oder was soll man sonst machen ? )
Ich komme diesen Beamten auch immer freundlich - sachlich entgegen.


bamthwok schrieb am 24.07.2006 um 19:13:02:
Wenn ich mir den gesamten Thread noch einmal durchlese geht daraus nicht hervor, ob Ihr letztendlich eigentlich die Deutsche Botschaft in Vietnam ueber die Situation informiert hat. Ob die Polizeiaktion vielleicht damit zu tun hat?

Ich wuensche Euch auf jeden Fall viel Glueck.


Das haben wir in der Tat nicht gemacht. Werde ( wenn auch ggf. zu spät ) gleich heute noch ein Fax mit dem Sachverhalt senden incl. der Eheurkunde.
Ja - Glück dazu können wir brauchen.



Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Reni am 24.07.2006 um 20:49:35
Ich würde eher sagen, ihr braucht einen Anwalt, der mal Klartext redet.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von fons am 24.07.2006 um 21:07:30

bamthwok schrieb am 24.07.2006 um 19:13:02:
Bloede Frage am Rande (es ist jetzt eh zu spaet), aber warum habt Ihr den Pass Deiner Frau den Polizisten gegeben? Was hatten sie in der Hand?


Nur mal am Rande: siehe auch § 48 AufenthG

Das bedarf keiner förmlichen "Einziehungsverfügung"

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von bamthwok am 25.07.2006 um 08:24:58
Paragraf 48 AufenthG:


Zitat:
(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf Verlangen den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, [b]soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.[/b]


@ Fons: Erlaeutere dann doch bitte mal, was eine sichernde Massnahme in diesem Fall sein koennte. Ich weiss es wirklich nicht.

Die Frau haelt sich doch legal in Deutschland auf.

Wann wird normalerweise zu einem solchen Mittel des "Hausbesuches" mit anschliessender Einziehung des Reisepasses gegriffen?






Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 28.07.2006 um 17:29:17
Gestern bei ALB...

-Grund von Polizeibesuch + Passeinzug war, das der neg. Brief-Bescheid rückgegangen ist ( aufgrund einer total falschen Hausnummer im Briefkopf )
Die Polizei hat aber nachweislich !! die richtige Hausnummer von der ALB schriftlich bekommen, ein Schelm, der dabei böses denkt und Absicht unterstellt!!

- Antrag wurde abgelehnt, Begründung sehr schwammig ( Hauptgrund falsches Visa )

- Ausreise soll bis zum 10.8. erfolgen, sonst Androhung von Abschiebung, Paß wurde weiterhin einbehalten, Grenzübertrittsbescheinigung mit Bescheid ausgehändigt

- meiner Bitte, den Termin zu verlängern ( Fiktionsbescheinigung lautete bis 21.9. ) wurde nicht entsprochen, auch mein Argument, das wir wegen dem Anschriftsfehler der ALB den Bescheid ( dieser wurde am 6.7. an uns abgeschickt ) erst jetzt am 27.7. erhalten haben und so fast keine Zeit haben, dagegen vorzugehen, wurde abgelehnt, ebenso meine Bitte bei einem Gespräch mit der Abteilungsleiterin, den Fall nochmals zu überdenken und menschlich zu entscheiden

- auf meine Frage, welche Möglichkeiten haben wir noch, Antwort.... nur Klage bei Gericht...., ....aber das hat auch keine aufschiebende Wirkung...

- gleich danach ( wollte ich eigentlich vermeiden ) hin zu einem guten Rechtsanwalt, der schüttelte bei der Begründung der ALB in DIESEM Fall nur den Kopf
und meinte, die Erfolgsaussichten seinen nicht schlecht für uns, notfalls wird er Klage erheben. zuerst Einigung mit ALB versuchen, Zeit reicht angeblich dazu....

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 28.07.2006 um 18:11:03
Nachtrag :

Wollen die an uns ein Exempel statuieren ?
War es ggf. falsch, in diesem Forum zu schreiben, denn ich weiß, das teils in ähnlichen Fällen sehr großzügig entschieden wurde, wenn keine neg. Anhaltspunkte vorlagen.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von bamthwok am 28.07.2006 um 18:55:03
Lieber Tatzi,

die Entwicklung in Deinem Fall finde ich schockierend. Damit meine ich hauptsaechlich die Summe der merkwuerdigen Umstaende.

Ich glaube nicht, dass die Tatsache, dass Du diesen Fall hier ins Forum gestellt hast, irgendetwas mit der Entscheidung zu tun hat.

Jetzt hilft wirklich nur noch ein guter Anwalt.

Ich kann Dir nur raten, die Sache jetzt bis zum Schluss durchzufechten. Ich war mal in einer aehnlichen Situation (allerdings in einem ganz anders gelegenen Fall) und sah mich gezwungen, gegen das Land Deutschland zu klagen. Ich habe den Fall gewonnen und habe dadurch das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zurueckgewonnen.  

Ich bin mir sicher, dass Du jetzt in diesem Moment sehr verbittert bist und an alles zweifelst. Geh den Weg der Klage, dann wird es Dir spaeter besser gehen!

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Arkha am 28.07.2006 um 20:00:22
Und was sagen die unser netten ABHler dazu? Es sind doch bestimmt einige aus Berlin dabei oder kennen einen oder anderen aus ABH Berlin.

Wenn ich dort einen kennen würde, würde ich ihn anrufen und fragen....ich sage lieber nicht, was ich da fragen würde, es könnte falsch verstanden werden.

@tatzi5 Du sollst die Beamten, die Dich besuchen, sich ausweisen lassen und die Namen sowei Revier notieren. Nach meiner Erfahrung lügen die Polizeibeamten nicht. Anders, wenn es sich um Mitarbeiter der ABH handelt. Wenn es Vertetter der ABH sind, dann würde ich diese nicht in die Wohnung rein lassen, ohne davor ein Paar Zeugen gehollt zu haben, sonnst hast Du noch eine Beschuldigung einer Scheiehe am Hals.

Vor fünf Jahren wolte die ABH Berlin einen meinen Bekannten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abschieben, ein Tag bevor der Urteil des Verwaltungsgerichtes mit Asylanerkennung rechtskräftig wurde. Mein Bekannter könnte durch seinen Rechtanwalt in letzter Minute aus dem Flugzeug gehollt werden - über den Fall wurde auch in der Presse dann berichtet.

Deswegen sprich mit dem Anwalt darüber, dass dein Anwalt durch Einzweilige Verfügung ein Abschibeverbot bei dem VG erwirkt.

Die Anwälte sind manchmal zu selbstsicher und können sich nicht vorstellen durch einen Beamten in einem Telefongesprech direkt belogen zu werden. Und danach ist es zu spät.

Die ABH Berlin hat jetzt den Paß diener Frau, also braucht man dort nur ein Ticklet zu bestellen und der Mitarbeiter, der mit euch gesprochen hat, erklärt, dass ihr ihm gegenüber erklärt hat, dass ihr alles unternehmen würdet, damit deine Frau nicht ausreist und die Abschiebung kann statt finden.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 28.07.2006 um 20:43:47


Danke Euch für die Beiträge.

Da ich ähnliches ( betr. Ablehnung ) aufgrund der Ereignisse schon geahnt habe, hatten ich einen sehr gut formulierten und mit allen Fakten, Abgaben, Daten und Zahlen  ausgestatteneten Widerspruch über 2 A4 Seiten dabei, dieser wurde zwar gegen Unterschrift angenommen, aber nur belächelt, weil es sei `` kein gültiges Rechtsmittel dagegen`` !
In dem Widerspruch stand auch, das wir uns mit ALLE RECHTLICHEN + LEGALEN Mitteln dagegen wehren werden, sollte es bei dieser meg. Entscheidung bleiben.

Ja -  warum sich hier unsere ALB - Mitarbeiter sich rückhalten, verstehe ich auch nicht, sehr schade eigentlich, denn das sind die Fachleute dazu und ich sehe es eigentlich immer so, das die Beamten ja auch alles Menschen sind, mit allen dazu gehörenden menschlichen Empfindungen.

Ein Anwalt kann eine Art `` Personenschutz`` beantragen, der eine drohende Abschiebung bei Terminüberschreitung bis zu einer endgültigen Entscheidung per Gericht verhindern kann.
Hoffe, es kommt NICHT SO weit.

Polizei hatte sich ausgewiesen und auf den Protokoll standen die Dienstnummern und das Revier.

Sehr ärgerlich ist natürlich, das wir das neg. Schreiben bei einer richtigen !! Anschrift  ( Fehler lag nachweislich bei der ALB ) ca. 20 !!! Tage früher bekommen hätten und somit hätten wir + Anwalt mehr Zeit.

Ich hatte und habe noch immer Vertrauen in unseren Rechts - Staat, finde es auch sehr schlimm, wie teils unser Sozial + Rechtssystem mißbraucht und ausgenutzt wird, mißbillige aber sehr, das sich manche Beamte wie ``GOTT`` aufspielen, obwohl sie Ermessensspielraum bei bestimmten Dingen haben.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 28.07.2006 um 21:02:26
Nachtrag:

Sollten alle legalen Mittel scheitern, wird sie natürlich ausreisen müssen, alle anderen ``unlegalen Tricks`` kommen für uns nicht in Frage.
Ich bitte auch die 3 ``Helfer`` die mir je PN gesendet haben, dieses zu unterlassen.
Ich bin bisher nicht mit dem Gesetz in Konfikt gekommen und möchte dieses auch in Zukunft nicht.
Für jeden legalen Hinweiß IN DIESEM Forum bin ich aber dankbar.
Danke

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 29.07.2006 um 00:02:49

Abu schrieb am 24.07.2006 um 17:39:36:
Man sollte natürlich schnellstmöglichst die ABH kontaktieren. Persönlich würde ich in Erwägung ziehen, mir anwaltliche Unterstützung mitzubringen...

War mein Rat doch nicht so schlecht...

Sorry, daß sich das so entwickelt hat. Ich denke, von hier ab kann man Dir im Forum wenig helfen; das muß jetzt der Anwalt übernehmen.

Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 31.07.2006 um 01:40:30
noch 2 Fragen an unsere Spezialisten !!!!

wenn es hart auf hart + ggf. zum Prozess kommt....

da meine Ehefrau ja nur noch die Grenzübertrittsbescheinigung ( Termin bis zum 10.8. ) in den Händen hat ( zwar die Fiktionsbescheinigung gültig bis zum 21.9. ebenfalls, aber die ist ja ohne Pass, der bei der  ABH liegt, ungültig )
kann sie OHNE Probleme,

.........wie auch lt. Auskunft vom Anwalt....!!!!!!!

- wenn der RA eine Art Personenschutz bis zum Prozess bei Gericht beantragt und dieser genehmigt wird, bis zu Prozeß den Termin 10.8. der Grenzübertrittsbescheinigung überschreiten, denn lt. Auskunft vom RA bekommt sie persönlich dazu NICHTS schriftliches in die Hände, sondern es ist nur eine Sachen zwischen dem Gericht und der ABH

- sollte sie, was wir nicht hoffen, ausreisen müssen, haben wir dann noch eine -ausreichende-  Zeitspanne nach Prozess zur Verfügung, einen möglichst zeitnahen Rückflug zu buchen, diesen dann sofort der  ABH vorzulegen, OHNE Gefahr zu laufen, das zwischenzeitlich grüne Männlein erscheinen und sie abholen ??

Danke schon mal...

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von brickbat am 31.07.2006 um 09:10:11
Die Fiktionsbescheinigung ist hinfällig, sobald über den Antrag entschieden wurde, und das ist ja offensichtlich der Fall. Es hört sich so an, als ob Du den `Widerspruch´ formuliert hättest, bevor die Ablehnung ergangen ist. In dem Fall kannst Du ihn natürlich in die Tonne drücken. Ich weiß nicht genau, was du mit `Personenschutz´meinst, ich vermute, Du meinst einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz. Auch im Fall einer positiven Entscheidung darüber muß die ABH Euch ein Dokument ausstellen, wahrscheinlich eine Duldung.
Der nächste Schritt sollte unbedingt Widerspruch (FRIST!!!) gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis sein. Zu dem Zweck solltest Du SCHLEUNIGST einen Anwalt kontaktieren. Aus dem Schlamassel kommst Du alleine nicht heraus. Viel Erfolg!

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 31.07.2006 um 11:23:17
Danke brickbat

Ja - es läuft jetzt alles seit dem 27.7. über einen Rechtsanwalt.

- mit ``Personenschutz`` meinte ich einen vorläufigen Rechtschutz, den der Anwalt beantragen will

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Janna am 02.08.2006 um 10:33:00
Hallo Udo,

schau mal auf meine Homepage. Ich gebe jede Menge Adressen und Ideen, an wen man sich noch wenden und um Hilfe bitten kann.
Ich würde ein nettes Schreiben an diese Stellen formulieren und den Ablauf der Geschichte genau dokumentieren (evtl. Kopien der Vorgänge beifügen).

Bei uns (Scheineheverdacht) hat das sehr viel gebracht. Unser Landrat wurde teilweise sogar auf dem Gang von den Leuten auf unseren Fall angesprochen.

Und vor allem an den Vorgesetzten / Landrat / Bürgermeister wenden.

Auch ein Kontakt mit einer seriösen örtlichen und auch überregionalen Tageszeitung kann helfen. Schlechte Presse hat keine Behörde so gern ...

Ich wünsche Euch alles Gute.
Und bitte berichte, wie es weitergegangen ist.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von zzzmick am 02.08.2006 um 12:56:39
Ja, ich schliesse mich da an, erzähl uns bitte wie es bei euch weitergeht.
Und natürlich alles Gute!
zzzmick

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 05.08.2006 um 07:18:48
Danke Euch für die Beiträge....

- Akteneinsicht durch RA erfolgt
- Zustimmung der ABH liegt vor, den Termin der Grenzübertrittsbescheinigung um 3 Wochen zu verlängern, da Anschriftsfehler ( siehe oben )
- damit Zeit den Sachverhalt ( hoffentlich pos.) vernünftig zu klären

- wichtigste Frage ist, was wiegt schwerer.......

der verfassungsmäßige Schutz der Ehe und der Familie ( je echt und gelebt ) + die Neufassung vom § 39 Abs. 3 der Aufenth-Verordnung ODER !!  der VERMUTETE Mißbrauch der ABH vom Besuchsvisa, da innerhalb dessen eine Eheschließung erfolgte.

Da sich die Situation + Eheschließung erst INNERHALB  der Besuchszeit nachweislich geändert hat, hoffen wir, das die ABH einlenkt, notfalls kommt es zu einem Prozeß !

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 01.11.2006 um 01:38:49
Viele hatten mich gebeten, mitzuteilen, wenn es etwas neues dazu gibt.....

da dieses Schreiben 4 x A4 Seiten umfaßt, ich dieses erst jetzt bekommen habe, zwar 3x gelesen,  aber da sehr viele Paragraphen aufgeführt sind und mir die Zeit der Inhalts - Nachforschung dazu fehlt, einfach nur jetzt in Kurzform
( wir haben dazu morgen einer Termin beim RA )

- Beschluß ( kein Urteil ) vom Verwaltungsgericht..xxxxx

- der Klage ( von uns )  gegen ..... wird stattgegeben
- Verfahrendes- Gegenstand xxxx Euro
- der Antragsgegner ( die ABH ) trägt die Kosten des Verfahrens !!

GRÜNDE...( in Kurzform )

- rechtmäßige Heirat innerhalb einem bestehendem Visa
- keine von der ABH bezeichneten und genannten Hinweise oder Beweise auf ein falsches Visa
- Hinweise dazu, das tatsächlich ein Besuchs - Aufenthalt beabsichtigt war, und sich - erst die spätere Entwicklung für einen längerfristigen Aufenthalt als Entscheidung gefaßt wurde
-Antragsteller verweist mit Recht auf B.Aufenth.VE 39.3 , wobei DANN der § 5 Abs. 1 UNBEACHTLICH bleibt.
-damit ist Aufenth.VE 39.3 eine -ermessemslenkende Verwaltungsvorschrift !!!!!!!
- das die Weisung nicht zu einer gleichmäßigen Verwaltungsübung geführt hat, sonders anders oder nicht angewendet wird, konnte der Antragsgegner ( ABH ) nicht vortragen !!!
- ( wörtlich ) ...
- unabhängig von der Weisung bestehen auch deshalb Bedenken gegen die Ablehnung der AE , weil bei Prüfung nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, das bei Visaantrag eine Familienzusammenführung  geplant war

- Rechtsmittelbelehrung....


Mehr kann nicht erstenmal nicht dazu schreiben ..

Viele Grüße
Duong + udo

   
--------------------------------------------------------------------------------
Die Hoffnung stirbt zuletzt !

-

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Rolsoft am 01.11.2006 um 02:49:09
Hmmm,

für mich liest sich das in Klartext übersetzt so:
- Die ABH konnte euch keinen "zweifelsfrei erwiesenen" Visamißbrauch (vorsätzlich geplante Heirat mit Besuchsvisum) nachweisen.
- Ihr habt es geschafft innerhalb des rechtmäßigen Aufenthalts zu heiraten.
- damit zieht genannte VE als ermessenslenkende (bindende) vorschrift.
- die ABH konnte keine Begründung für die Nichtanwendung der VE nennen.
- Es konnte euch kein Vorsatz nachgewiesen werden.

==> Die ABH muss die AE erteilen und trägt die Kosten des Verfahrens.

Schlage vor du läßt dir das alles von deinem RA bestätigen, und feierst erstmal mit einem Mineralwasser  ;D

Herzlichen Glühstrumpf
Roland

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Hartmut am 01.11.2006 um 03:02:37
@ Udo und Duong: Herzlichen Glueckwunsch an Euch beide! Viele Gruesse aus Hai Phong! Hartmut

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von zzzmick am 01.11.2006 um 06:35:21
:) Glückwunsch euch beiden - und alles Gute!

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Mick am 01.11.2006 um 10:36:45

Rolsoft schrieb am 01.11.2006 um 02:49:09:
- Die ABH konnte euch keinen "zweifelsfrei erwiesenen" Visamißbrauch (vorsätzlich geplante Heirat mit Besuchsvisum) nachweisen.

Hoi,
passend dazu lag mir neulich ein Beschluss des OVG NRW vor,
in dem die Ablehnung der AE bestätigt wurde. In diesem Fall
stand allerdings aufgrund eigener Angaben fest, dass bei An-
tragstellung in der Botschaft falsche Angaben zum Aufenthalts-
zweck (vorsätzlich) gemacht wurden (hatte der Betroffene ein-
geräumt).


Zitat:
- damit zieht genannte VE als ermessenslenkende (bindende) vorschrift.

Ich nehme an, mit "VE" meinst Du den 39 AufenthV? Der kann
dann nicht angewendet werden, weil dessen Voraussetzungen
nicht erfüllt werden. Durch die Falschangaben besteht ein Aus-
weisungsgrund, damit liegt kein Anspruch mehr auf Erteilung
der AE vor.

Eine Ermessensentscheidung wäre jetzt noch in Bezug auf
§ 5 Abs. 2 letzter Halbsatz AufenthG zu treffen.


Zitat:
Herzlichen Glühstrumpf

Da schließe ich mich an ;)

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 01.11.2006 um 16:50:05

zzzmick schrieb am 01.11.2006 um 06:35:21:
:) Glückwunsch euch beiden - und alles Gute!
Auch von mir...

[laola=laola2.gif]

Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Rolsoft am 01.11.2006 um 17:05:06
Moin Mick,

damit meinte ich:

Zitat:
-Antragsteller verweist mit Recht auf B.Aufenth.VE 39.3 , wobei DANN der § 5 Abs. 1 UNBEACHTLICH bleibt.
-damit ist Aufenth.VE 39.3 eine -ermessemslenkende Verwaltungsvorschrift !!!!!!!

Ich wollte nur Tipparbeit sparen  ;)

Aber einwen hab ich noch:

Zitat:
Ich nehme an, mit "VE" meinst Du den 39 AufenthV? Der kann
dann nicht angewendet werden, weil dessen Voraussetzungen
nicht erfüllt werden. Durch die Falschangaben besteht ein Aus-
weisungsgrund, damit liegt kein Anspruch mehr auf Erteilung
der AE vor.


Jepp das wird wohl auf den von dir geschilderten Fall zutreffen (Der für mich eigentlich nur beweist das der ehrliche dann auch noch bestraft wird), aber den beiden (Tatzi & Frau) konnte keine Absicht nachgewiesen werden und damit zieht wieder die Argumentation des Gerichts.

Aber was solls!
Die beiden sollen glücklich werden und viele Rentenzahler in die Welt setzen ;D

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Look_Forward am 02.11.2006 um 15:10:10
yep  ;)
Auch von mir herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Zukunft  :D

Viele Grüße,
Tom

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von brickbat am 02.11.2006 um 15:52:42
[laola=laola2.gif]

Ich freue mich für Euch! Aufrund Deiner Schilderung hätte ich mir keinen anderen Ausgang vorstellen können. Alles Gute für Euch!




Zitat:
Hoi,
passend dazu lag mir neulich ein Beschluss des OVG NRW vor,
in dem die Ablehnung der AE bestätigt wurde...

Finde ich insofern interessant, als diese Möglichkeit schon mehrfach im forum diskutiert wurde und als schwachsinnig verworfen wurde...

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Abu am 02.11.2006 um 18:32:44

brickbat schrieb am 02.11.2006 um 15:52:42:
Finde ich insofern interessant, als diese Möglichkeit schon mehrfach im forum diskutiert wurde und als schwachsinnig verworfen wurde...

Erstens kann ich mich daran nicht erinnern und zweitens ist der Fall, der dem OVG-Urteil zugrundeliegt, ja etwas ungewöhnlich:

Mick schrieb am 01.11.2006 um 10:36:45:
In diesem Fall
stand allerdings aufgrund eigener Angaben fest, dass bei An-
tragstellung in der Botschaft falsche Angaben zum Aufenthalts-
zweck (vorsätzlich) gemacht wurden (hatte der Betroffene ein-
geräumt).
Insofern wird das Urteil kaum auf andere Fälle übertragbar sein.

Abu

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von hge2001 am 03.11.2006 um 10:41:25
Hallo,

Beim Durchlesen dieses Threads habe ich als Laie das Gefühl, dass diese Geschichte ein Stück aus dem Tollhaus ist.

Die ABH strengt einen Prozess an. Mit welchen Ziel??

a  )  gewinnt sie den Prozess, muss der ausländische Partenr aus und wieder einreisen

b )  verliert sie den Prozess, kann der ausländische Partner gleich hier bleiben.

Wo ist der Unterschied. Der endgültige Status ist exakt der gleiche.

Das drängt sich doch der Verdacht auf, dass die ABH hier aus gekränkter Verwaltungseitelkeit gehandelt hat, weil jemand nicht nach ihren Spielregeln gehandelt und mit fremden Sandschäufelchen um sich geschmissen hat.


Ich habe Verständnis dafür, wenn die ABH Prozesse anstrengt, um Leute für immer des Landes zu verweisen. Im vorliegenden Fall jedoch wird unnötig mit Kanonen auf Spatzen geschossen und nebenbei auch noch Steuer für Gerichtskosten verschleudert.

Ich frage mich, was hier (zumindest moralisch) besser zu bewerten ist?

der Ehepartner, der mit falschen Angaben ein Visum bekommt, um möglichst schnell mit seinem Partner zusammenleben zu können?

oder

die ABH, die mit allen möglichen Mitteln  dies zumindest behindern will?

Kopfschüttel, und gut, dass das Gericht zumindest in diesem Fall das Denken nicht verlernt hat.

Glückwunsch

hge





Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von maki am 03.11.2006 um 10:44:52
Glückwunsch tatzi!

Gruß,

maki

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von zzzmick am 03.11.2006 um 10:47:20
hge2001 - Genau meine Gedanken. Von den vermeidbaren Kosten der hin und her Fliegerei mal ganz abgesehen...

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Ulf am 03.11.2006 um 11:19:04

hge2001 schrieb am 03.11.2006 um 10:41:25:
Die ABH strengt einen Prozess an. Mit welchen Ziel??

a  )  gewinnt sie den Prozess, muss der ausländische Partenr aus und wieder einreisen

b )  verliert sie den Prozess, kann der ausländische Partner gleich hier bleiben.

Wo ist der Unterschied. Der endgültige Status ist exakt der gleiche.

Das drängt sich doch der Verdacht auf, dass die ABH hier aus gekränkter Verwaltungseitelkeit gehandelt hat, weil jemand nicht nach ihren Spielregeln gehandelt und mit fremden Sandschäufelchen um sich geschmissen hat.


Ich habe Verständnis dafür, wenn die ABH Prozesse anstrengt, um Leute für immer des Landes zu verweisen.


Genau genommen schreibt die ABH eine Ablehnung oder auch nur eine Ausreiseaufforderung, es ist dann Sache des Deutschverheirateten, den Prozeß anzustrengen...

Gruß, ULF

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Rolsoft am 03.11.2006 um 11:30:11
Nun ja,

über die Sinnhaftigkeit dolcher Regelungen lässt sich trefflich streiten. Und als persönlich betroffener (Meine Frau musste zur FZF ausreisen, man war ich angep....) kann ich euch auch nur zustimmen.
Aber alles lamentieren hier wird nichts bewirken sondern nur kostbare Performance des Forums kosten  ;)

also nichts für ungut und schenkt euch die Kommentare bevor der Thread geschlossen wird  ;)

Just my few Pence
Rol

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von hge2001 am 03.11.2006 um 11:34:42

ulf schrieb am 03.11.2006 um 11:19:04:
Genau genommen schreibt die ABH eine Ablehnung oder auch nur eine Ausreiseaufforderung, es ist dann Sache des Deutschverheirateten, den Prozeß anzustrengen...

Gruß, ULF


.... sorry, dass ist das gleiche in grün....

die ABH lässt sich jedenfalls  unnötig auf einen Prozess ein. Sie hätte ihn ja auch durch Änderung des Ablehnungsbescheides vermeiden können.

hge

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Mick am 03.11.2006 um 11:44:23

hge2001 schrieb am 03.11.2006 um 11:34:42:
Sie hätte ihn ja auch durch Änderung des Ablehnungsbescheides vermeiden können.


Hoi,
tja, unter bestimmten Umständen wird es immer wieder
dazu kommen, dass im Ergebnis eine Aus- und Wieder-
einreise (mit dem richtigen Visum) erfolgt. Das liegt aber
nicht im Gutdünken der ABH, sondern an den gesetz-
lichen Vorgaben, die eben unter bestimmten Umständen
dem öffentlichen Interesse daran, dass Ausländer ein
Visumsverfahren korrekt durchführen, ein höheres Ge-
wicht einräumen, als den privaten Interessen des Be-
troffenen daran, auf das korrekte Visumsverfahren zu
verzichten.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Ulf am 03.11.2006 um 12:21:43

Mick schrieb am 03.11.2006 um 11:44:23:
Das liegt aber
nicht im Gutdünken der ABH, sondern an den gesetz-
lichen Vorgaben, die eben unter bestimmten Umständen
dem öffentlichen Interesse daran, dass Ausländer ein
Visumsverfahren korrekt durchführen, ein höheres Ge-
wicht einräumen, als den privaten Interessen des Be-
troffenen daran, auf das korrekte Visumsverfahren zu
verzichten.


Wobei wir beim § 39 AufenthV, so er denn einschlägig ist, ein ebenfalls korrektes Verfahren haben, nur eben nach Einreise im Inland.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Mick am 03.11.2006 um 14:08:45

ulf schrieb am 03.11.2006 um 12:21:43:
Wobei wir beim § 39 AufenthV, so er denn einschlägig ist, ein ebenfalls korrektes Verfahren haben, nur eben nach Einreise im Inland.


Klar, Ulf. Ich ging von "bestimmten" Fällen aus, in denen
der § 39 AufenthV eben nicht zur Anwendung kommen
kann.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 03.11.2006 um 15:25:25
Vielen Dank Euch allen.

Nach einem ( auf ) klärendem Gespräch mit RA sieht es folgendermaßen aus.

Es ist kein Urteil, sondern nur ein kostenpflichtiger Beschluß, das meine Frau bis zum Prozeß nicht ausreisen muß.

Da aber in diesem Beschluß schon das Verwaltungsgericht sehr eindeutig und fast zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat, das es den Standpunkt der ABH nicht vertritt, haben wir jetzt eine gute Möglichkeit, das die ABH in einem weiteren Gespräch die AE erteilt, da die Aussichten der ABH, den Prozeß zu gewinnen, lt. Inhalt vom Beschluß sehr gering sind.
Dann würden wir natürlich die Klage rücknehmen.

Gespräch in den nächsten Tagen.

Bis dahin gibt es nur Wasser.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von maki am 03.11.2006 um 15:28:16
Tatzi, es sollte doch am Datum der Dokumente die zur Heirat nötig sind klar sein, das diese erst nach der Einreise in D erstellt wurden, daher hattet ihr ja nicht von Anfang an vor während ihres Besuchs zu heiraten.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von hge2001 am 03.11.2006 um 17:51:41

Mick schrieb am 03.11.2006 um 11:44:23:
Hoi,
tja, unter bestimmten Umständen wird es immer wieder
dazu kommen, dass im Ergebnis eine Aus- und Wieder-
einreise (mit dem richtigen Visum) erfolgt.


Hi Mick,

mich würde mal interessieren, was denn (z.b.) bestimmte Umstände sind?

Und warum hat dann das Gericht im vorliegenden Fall diese bestimmten Umstände nicht erkannt, wo doch offenbar die ABH solche bestimmten Umstände zu sehen glaubt. Denn die ABH handelt ja nicht 'nach  Gutdünken', dass will ich ihr auch nicht unterstellen.

hge

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von zzzmick am 03.11.2006 um 21:45:46

hge2001 schrieb am 03.11.2006 um 17:51:41:
Denn die ABH handelt ja nicht 'nach  Gutdünken', dass will ich ihr auch nicht unterstellen.

hge

Doch - sie wollen Exempel statuieren. Und weil sie nach eigener Aussage Jahrzehntelang mit Tricks und Lügen überrumpelt worden sind (was sicher wahr ist) tun sie das Gleiche deutschen Staatsbürgern und Steuerzahlern an (was sicher den einen oder anderen Steuerzahler schockiert und sehr verbittert), die ehrlich und höflich vorsprechen.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 04.11.2006 um 01:53:19

zzzmick schrieb am 03.11.2006 um 21:45:46:
Doch - sie wollen Exempel statuieren.
.

Ja -  das Gefühl habe ich auch, denn bei einem Gespräch am Freitag hatte die ABH nicht einlenken wollen ( AE zu erteilen ), die ABH ist echt eine harte Nuß uns gegenüber, aber sie sollte wissen, ich bin ein seit meiner Geburt  110 % WIDDER !!
Nun hat sich die ABH eine Woche Zeit ausgebeten, den Fall nochmals zu überdenken ( Abteilungsleiterin )
MERKWÜRDIGER WEISE befand sich jetzt ein Vermerk in unserer Akte

( war davor nachweißlich nicht da )

ich hätte in einem 2. Gespräch
( dieses war mit einem Sachbearbeiter incl. meiner Frau )
zugegeben, die lange Wartezeit für ein Heirats-Visum wissentlich so umgangen zu haben.
Das habe ich nie gesagt und auch nie davor so geplant.  
Meine persönliche Meinung zu diesem Eintrag kann sich natürlich jeder vorstellen !!!


zzzmick schrieb am 03.11.2006 um 21:45:46:
Und weil sie nach eigener Aussage Jahrzehntelang mit Tricks und Lügen überrumpelt worden sind (was sicher wahr ist) .


Das hat nur teilweise Recht.
Ich persönlich finde die Überprüfung ( wenn diese in unserem Fall mal bitte 100 % richtig stattfinden würde ..) sehr richtig.
Es wird tatsächlich sehr viel Mißbrauch betr. Scheinehen betrieben und wer sich gegen betr. Kontrollen ausspricht, hat in meinen Augen etwas zu verbergen.

Nur so kann man entscheiden und unterscheiden.....
Aber wenn, dann bitte Kontrollen und keine Entscheidungen der ABH vom Schreibtisch aus ....

Viele Grüße und eine schönes WE !!

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 04.11.2006 um 02:32:54
Kurzer Nachtag dazu..

Seit Monaten hat meine Frau nur betr. Papiere ein Grenzübertrittsbescheinigung
( mit Abschiebeandrohung )  
in den Händen, diese auch beschränkt auf Land Berlin
( Stadtgrenze- NICHT MIT Brandenburg )
man kommt sich vor wie in einem Gefängnis.
Lt. RA müßte ( sollte dann ) jetzt, sofern die ABH nicht einlenkt, zumindest wieder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, verbunden mit der Pass-Aushändigung.

Na - ja - schaun wir mal....und trinken weiter Mineralwasser....

Notfalls gehe ich bis in die letzte Instanz, da hat sich die ABH in mir einen sehr sehr unbequemen Gegner ausgesucht, nur das scheinen leider aber diese noch nicht zu wissen !!

Ich ziehe das Ding 100 % durch, koste es was es wolle !!!!!!!!!!!!!!!!!

Nur schade um die Steuergelder !!

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von khk am 04.11.2006 um 11:05:12

tatzi5 schrieb am 04.11.2006 um 01:53:19:
MERKWÜRDIGER WEISE befand sich jetzt ein Vermerk in unserer Akte

( war davor nachweißlich nicht da )

ich hätte in einem 2. Gespräch
( dieses war mit einem Sachbearbeiter incl. meiner Frau )
zugegeben, die lange Wartezeit für ein Heirats-Visum wissentlich so umgangen zu haben.
Das habe ich nie gesagt und auch nie davor so geplant.  


Nun ja, in der Theorie sollte das zwar nicht so sein, aber es ist halt zu überlegen, ob ein aktueller Fall derart detailliert in einem behörden-nahen Forum diskutiert werden sollte. Es könnte den Gegner halt schon auf Ideen bringen, auf die er allein gar nicht gekommen wäre.

Es sollte m.E. nicht vergessen werden, dass sich die Interessen der ABH und die Interessen des Ausländers vom Grundsatz her diametral entgegenstehen. Die Behörde ist schon durch Gesetzesauftrag _nicht_ der Freund des Ausländers, sondern sein (rechtlicher) Gegner.

Wenn jemand befürchtet, eine Straftat begangen zu haben, dann wird er doch auch nicht ausgerechnet die Staatsanwaltschaft um Rat fragen, oder?

so, nun schaun wir mal, ob man das hier so sagen darf...

khk

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von fons am 04.11.2006 um 11:20:07
Ich finde diese Einstellung besch******

Nur weil die ABH Gesetze anwenden MUSS, sie dann als
Feind der Ausländer zu bezeichnen ist geradezu primitiv
und unpassend. Note 6. Setzen.

Ggf. bitte hier nicht vertiefen - is ein Sachforum. Wenn es
sein muss ins Userforum verlagern.

Bin sauer  :'(

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von ronny am 04.11.2006 um 11:23:10

Zitat:
Nun ja, in der Theorie sollte das zwar nicht so sein, aber es ist halt zu überlegen, ob ein aktueller Fall derart detailliert in einem behörden-nahen Forum diskutiert werden sollte. Es könnte den Gegner halt schon auf Ideen bringen, auf die er allein gar nicht gekommen wäre.


Mich mal anschließen will  >:(

Von jemand, der seine Motivation hier zu schreiben verbirgt, finde ich eine solche Unterstellung (und damit auch den Vorwurf an die Betreiber der Page) einfach nur frech  >:(

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Zeppelin am 04.11.2006 um 11:59:03

ronny schrieb am 04.11.2006 um 11:23:10:
...
Von jemand, der seine Motivation hier zu schreiben verbirgt, finde ich eine solche Unterstellung (und damit auch den Vorwurf an die Betreiber der Page) einfach nur frech  >:(

@ronny: So wie Du es formuliert hast und angesichts des Engagements des i4a-Teams kann ich Deinen Unmut verstehen.
Aber ich sehe in dem Beitrag, auf den Du Dich beziehst, keinen Vorwurf an die Betreiber der Page.
Angesichts der Popularität des Forums muss man aber realistisch davon ausgehen, dass hier Dritte mitlesen, die sich nicht zu erkennen geben.

Und mal Hand auf's Herz: Die plötzlich aufgetauchte Aktennotiz über die angebliche Erklärung von tatzi5, die Eheschließung sei bereits vor der Einreise seiner heutigen Gattin geplant gewesen sieht doch verdammt danach aus, dass jemand in der ABH versucht, Willkür walten zu lassen. Und dem Thread hier ist klar die "Anleitung" dafür zu entnehmen.
(Ich habe mir extra noch mal den gesamten Thread Zeile für Zeile durchgelesen, bevor ich das hier schrieb.)

Bei allen guten Worten, die ich bislang für die Berliner ABH aufgebracht habe: Die Bodenlosogkeit eines solchen Falles würde ich an die ganz große Glocke hängen!
Medien, Senat, Abgeordnetenhaus... - die ganze Packung!

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von inge am 04.11.2006 um 12:34:21

Zitat:
Die plötzlich aufgetauchte Aktennotiz über die angebliche Erklärung von tatzi5

Korrekt müsste es heissen:
Die angeblich plötzlich aufgetauchte Aktennotiz über die angebliche Erklärung von tatzi5.

Immerhin ist das hier das Internet und nicht das wirkliche Leben ...

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Janna am 04.11.2006 um 13:13:58
Hallo Tatzi,

bezüglich der Aktennotiz und überhaupt des Akteninhalts würde ich mich mal mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen.

Datenschutz Berlin
Mist, die Seite scheint nicht erreichbar zu sein, aber folgende Seite konnte ich aufrufen:
Datenschutzbeauftragter Treptow
Dort wird man Dir sicherlich auch sagen können, wer für Euch in  Bezug auf Datenschutz zuständig ist.

Evtl. wäre anzudenken (falls das geht), dass der Sachbearbeiter zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wird, in der er bestätigt, dass diese Aussage von Dir tatsächlich erfolgte und der Vermerk seit dem Tag Deiner (angeblichen) Aussage in der Akte ist. Wenn Du wirkliche BEWEISE hast (glaubwürdige Zeugen), dass diese Aussage nicht gemacht wurde und die Notiz erst seit einem bestimmten späteren Datum in der Akte war, hätte sich der SB eines Meineids schuldig gemacht, und das wird dann sehr problematisch für ihn ...
(man könnte zumindest mal sowas vielleicht als Versuchsballon in den Raum stellen ? *bisschenfiesbin*)

Und bitte nimm Dir bei allen weiteren Besuchen der Behörde einen unbeteiligten Zeugen (Freund) mit! Der SB darf nicht darauf bestehen, mit Dir alleine zu reden, Du hast das Recht auf einen Beistand.

Bei uns hat der Datenschutzbeauftragte (Landkreis DA/DI) eine unangemeldete Prüfung vorgenommen und sich diverse Akten (u.a. auch unsere) ziehen lassen.
Interessant war, dass in  unserem Fall -rechtswidrig!- ALLE Unterlagen zur Scheinehenüberprüfung aus der Akte entfernt worden waren ...  :nzf [smiley=verdacht.gif]

Ich hörte übrigens auch (aus anwaltlicher Quelle!), dass manche Sachbearbeiter gerne einen angeblich erfolgten anonymen Hinweis vorschieben, um ermitteln zu können, den es jedoch in Realität nicht gab. :nixsag

Wir können nur froh sein, dass nicht alle Sachbearbeiter und Behörden dermaßen "link" agieren ... mein Glaube an Demokratie und Fairness tendiert allerdings mittlerweile so ziemlich gegen Null ...  :(

Ich wünsche Euch viel Kraft und Erfolg.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Zeppelin am 04.11.2006 um 13:21:30

inge schrieb am 04.11.2006 um 12:34:21:
Korrekt müsste es heissen:
Die angeblich plötzlich aufgetauchte Aktennotiz über die angebliche Erklärung von tatzi5.

Immerhin ist das hier das Internet und nicht das wirkliche Leben ...


Angesichts der hier geschilderten Sachverhalte sehe ich keinen Grund, die Angaben dazu anzuzweifeln. Wozu also den Konjunktiv verwenden?

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von nixwissen am 04.11.2006 um 13:47:50
Hi,


Zitat:
Nun ja, in der Theorie sollte das zwar nicht so sein, aber es ist halt zu überlegen, ob ein aktueller Fall derart detailliert in einem behörden-nahen Forum diskutiert werden sollte. Es könnte den Gegner halt schon auf Ideen bringen, auf die er allein gar nicht gekommen wäre.


Ich halte das in diesem Fall für abwegig. Es wird ja der SV genau so erläutert, wie er auch gegenüber der ABH vertreten wird. Hat der MA unlautere Absichten (dem zeig' ich's) kommt er durch den Thread vielleicht eher auf Ideen, auf die er aber auch alleine kommen könnte.


Zitat:
Es sollte m.E. nicht vergessen werden, dass sich die Interessen der ABH und die Interessen des Ausländers vom Grundsatz her diametral entgegenstehen. Die Behörde ist schon durch Gesetzesauftrag _nicht_ der Freund des Ausländers, sondern sein (rechtlicher) Gegner.


Das ist Blödsinn. Zumindest von der Theorie soll die ABH neutral die Gesetze korrekt anwenden und das beinhaltet auch die Erteilung von AT, sofern berechtigt.
Der Großteil der MA sieht das wohl auch so, die Existenz dieses Forums und viele Erfahrungsberichte beweisen das.


Zitat:
Wenn jemand befürchtet, eine Straftat begangen zu haben, dann wird er doch auch nicht ausgerechnet die Staatsanwaltschaft um Rat fragen, oder?


Alleine schon der Vergleich hinkt. Eher passt der erwischte vermutliche Straftäter. Die Staatsanwaltschaft hat nicht den Auftrag, diesen um jeden Preis möglichst lange einfahren zu lassen, sondern den SV korrekt zu ermitteln und ein angemessenes Strafmaß vorzuschlagen.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ist die Staatsanwaltschaft schon zu dem Schluss gekommen, daß der Angeklagte Strafe verdient hat.
Ebenso bei der ABH. Wenn der Fall vorliegt, wird geprüft und eine Entscheidung getroffen. Oft genug fällt die positiv aus.
Sollte die ABH Umstände konstruieren die eine (falsche) negative Entscheidung begründen sollen, so entspricht dies nicht ihrem Auftrag sondern rückt eher in die Nähe der Strafbarkeit.

Gruß,
Norbert  



Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 04.11.2006 um 14:28:08
Nochmals vielen Dank an Euch !!

Es ist möglich, das bei einer Frage der ABH meine Antwort dazu falsch interpretiert wurde.
Wenn es etwas neues gibt, melde ich mich wieder.
Allen ein schönes WE ..

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von khk am 04.11.2006 um 16:51:18

nixwissen schrieb am 04.11.2006 um 13:47:50:
Alleine schon der Vergleich hinkt. Eher passt der erwischte vermutliche Straftäter. Die Staatsanwaltschaft hat nicht den Auftrag, diesen um jeden Preis möglichst lange einfahren zu lassen, sondern den SV korrekt zu ermitteln und ein angemessenes Strafmaß vorzuschlagen.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ist die Staatsanwaltschaft schon zu dem Schluss gekommen, daß der Angeklagte Strafe verdient hat.
Ebenso bei der ABH. Wenn der Fall vorliegt, wird geprüft und eine Entscheidung getroffen.


dieser Vergleich hinkt: die Staatsanwaltschaft trifft keine Entscheidung, gegen die sich der Bürger dann hinterher gerichtlich und zunächst auf eigene Kosten wehren müsste. Und obwohl die StAnw. keine belastende Entscheidung treffen kann, kommt trotzdem kaum ein Verdächtiger auf die (m.E. wirklich völlig bescheuerte) Idee, sich ausgerechnet von der Staatsanwaltschaft beraten zu lassen und bei dieser ohne jede Not die "Karten offen auf den Tisch zu legen".

khk

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Zeppelin am 04.11.2006 um 18:03:19

inge schrieb am 04.11.2006 um 12:34:21:
...
Immerhin ist das hier das Internet und nicht das wirkliche Leben ...

Nachtrag:
Stimmt inge und männlich passt nicht so richtig.  ;D

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Janna am 04.11.2006 um 18:18:45
Hi,


Zitat:
Inge ist ein weiblicher Vorname; männliche Form: Ingo. In skandinavischen Ländern wird der Name auch für Männer verwendet; Beispiel Inge Lønning

guckst Du hier:

Inge

. . . aber das ist nun langsam wirklich off topic ...

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von tatzi5 am 07.12.2006 um 16:25:20
Es hat alles ein gutes Ende genommen !!!
Nach einem nochmaligem Gespräch mit der ABH wurde die AE für meine Frau erteilt und im Gegenzug haben wir die Klage rückgenommen.
Dazu muß ich sagen, das die Mitarbeiter dort jetzt sehr sachlich und freundlich aufgetreten sind, dazu meinen Dank !

Fazit:

Man sollte um sein Recht kämpfen, aber nur, wenn man auch Recht hat, lohnt sich dieses.
Hochzeit in DK ist kein Zauberwort oder Geheimmittel, sondern nur für Personen in bestimmten Situationen geeignet.
In vielen Fällen wird es die ABH durchsetzen, das der betr. Partner wieder ausreisen muß um das entsp. Visum nachzuholen.

Danke auch an alle, die diesen Fall verfolgt haben und natürlich auch an die, die dazu geschrieben haben.

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von maki am 07.12.2006 um 16:32:13
Glückwunsch tatzi5!

Titel: Re: Wir sind verheiratet, aber sie soll wieder aus
Beitrag von Zeppelin am 08.12.2006 um 12:54:51
Auch meinen Glückwunsch!

Gruß,
Zeppelin

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