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Frage von Dakini: Heirat in D -Freund aus Türkei (Gelesen: 2.445 mal)
lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.06.2006 um 23:54:39
 
Hallo wer kann bitte meiner deutschen Freundin dakini in ihrer Situation weiterhelfen?  Ich übergebe jetzt im Schreiben an meine Freundin Dakin, die Ihre Situation wie folgt schildert nun:
Ich, dakini, Durchgedreht bin deutsche und möchte meinen türkischen Freund aus der Türkei nach Deutschland holen.
    • Was habe ich zu tun wenn wir in Deutschland heiraten wollen? Ich selbst war bereits 2 mal verheiratet , mein Freund nicht !

      • Mein Freund wurde 2002 aus Frankreich ausgewiesen, weil er keine papiere hatte. kann das für uns jetzt zu einen Problem werden wenn wir hier in Deutschland heiraten wollen?
        [/list
        • ]
          • stimmt es daß meine Einkünfte nachweisen muß? und welche Höhe ist notwendig das er einreisen darf?
          • stimmt es daß ich eine Wohnung mit einer bestimmten qm-größe vorzuweisen habe? wenn ja wie groß?

        • Muß ich auch eine Versicherung für Ihn abschließen damit er einreisen kann?


        Ich habe 1 Jahr mit meinen Freund in der Türkei dort zusammen gelebt und haben dort auch islamisch geheiratet aber nicht standesamtlich.
        Für weiters Vorgehen und Tipps wäre ich sehr dankbar
        liebe Grüße
        Dakini  Durchgedreht und lightangel
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    Antwort #1 - 29.06.2006 um 07:57:54
     
    Hallo

    das geringere Problem dürfte der Nachweis von Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherungs sein.
    Zunächst wäre zu klären, ob tatsächlich eine Ausweisung erfolgte, welche ggf. zu einer (u.U. erstmal lebenslangen) Einreisesperre geführt hat.

    Im Forum Schengen war ein link zu finden, wie man auch aus dem Ausland eine Selbstauskunft über im SIS gespeicherte Daten bekommen kann.

    Besteht eine Einreisesperre wäre diese zunächst mal auf Antrag zu befristen, wofür es Gründe geben muß. In diesem Fall wäre auch Frankreich bei der Befristung zu konsultieren.

    Wird die Sperre befristet oder besteht keine Sperre dann kann die Frage nach Einkommen, Wohnraum und KV wichtig werden.

    Es muß soviel Einkommen nachgewiesen werden, dass der Einladende (DU) der Einzuladende (ER) und sonstige Haushalts- und oder Familienangehörige nicht dem deutschen Staat zur Last fallen. Die genaue Höhe des nachzuweisenden Einkommens wird nur Deine ABH sagen können, da es unterschiedliche Berechnungsansätze gibt.

    Beim Wohnraum meine ich sollten 12 qm / je Person vorhanden sein Zwinkernd

    Die KV muß schengenweit gültig sein und eine best. Mindestdeckungssumme aufweise, die mir im Moment ned einfällt (sorry ) Zwinkernd


    Grüße
    Ronny Zwinkernd
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    ...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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    Antwort #2 - 29.06.2006 um 09:06:38
     
    Jetzt hab ich in der Hitze des Gefechts was übersehen:

    Zitat:
    Besteht eine Einreisesperre wäre diese zunächst mal auf Antrag zu befristen, wofür es Gründe geben muß. In diesem Fall wäre auch Frankreich bei der Befristung zu konsultieren


    Die Befristung ist nicht notwendig, weil die Sperre von Frankreich verfügt wurde. Aber über den Anttrag darf nur nach vorheriger Kosultation Frankreichs entschieden werden. Wird der Antrag positiv entschieden kann ggf. die Sperre für Frankreich weitergelten.

    Handelte es sich tatsächlich um eine Ausweisung ?
    Definitionen siehe :

    http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#38

    Grüße
    Ronny Zwinkernd
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    Antwort #3 - 29.06.2006 um 11:42:58
     
    lightangel schrieb am 28.06.2006 um 23:54:39:
    Ich habe 1 Jahr mit meinen Freund in der Türkei dort zusammen gelebt und haben dort auch islamisch geheiratet aber nicht standesamtlich.
    Für weiters Vorgehen und Tipps wäre ich sehr dankbar
    liebe Grüße
    Dakini  Durchgedreht und lightangel



    Seit wann wird eine islamische Heirat in Deutschland anerkannt, m.W. gilt soetwas auch in der Türkei nicht als rechtmäßig ?
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    Antwort #4 - 29.06.2006 um 11:57:11
     
    Saxonicus schrieb am 29.06.2006 um 11:42:58:
    Seit wann wird eine islamische Heirat in Deutschland anerkannt, m.W. gilt soetwas auch in der Türkei nicht als rechtmäßig ?



    Wird sie ja auch nicht, weswegen ja die Forderung nach Einkommensnachweis , Wohnraumnachweis und KV trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von mir unwidersprochen hingenommen wurde Zwinkernd
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    Antwort #5 - 30.06.2006 um 19:22:51
     
    Ich habe deinen link gelesen und es handelt sich um eine abschiebung, leider das heißt die Sache noch komplizierter wird. Ich danke dir für deine Hilfe und für die Informationen.

    ronny schrieb am 29.06.2006 um 09:06:38:
    Jetzt hab ich in der Hitze des Gefechts was übersehen:


    Die Befristung ist nicht notwendig, weil die Sperre von Frankreich verfügt wurde. Aber über den Anttrag darf nur nach vorheriger Kosultation Frankreichs entschieden werden. Wird der Antrag positiv entschieden kann ggf. die Sperre für Frankreich weitergelten.

    Handelte es sich tatsächlich um eine Ausweisung ?
    Definitionen siehe :

    http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#38

    Grüße
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    Antwort #6 - 30.06.2006 um 19:31:03
     
    Nein nartülich nicht es ist nicht mehr als ein versprechen das wir zusammen bleiben wollen.Aus diesen Grund überlege ich eben ob ich jetzt in der Türkei offiziell heirate oder in Deutschland. Smiley


    Saxonicus schrieb am 29.06.2006 um 11:42:58:
    Seit wann wird eine islamische Heirat in Deutschland anerkannt, m.W. gilt soetwas auch in der Türkei nicht als rechtmäßig ?

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    Antwort #7 - 30.06.2006 um 20:26:56
     
    @ lightangel:

    hab last post gelöscht, da das ein komplettes Zitat des 1. postings
    war (ohne sonswas dazu).
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    Antwort #8 - 30.06.2006 um 20:30:58
     
    ronny schrieb am 29.06.2006 um 07:57:54:
    Hallo

    ....Besteht eine Einreisesperre wäre diese zunächst mal auf Antrag zu befristen, wofür es Gründe geben muß. In diesem Fall wäre auch Frankreich bei der Befristung zu konsultieren....
    Grüße
    Ronny Zwinkernd


    Hallo Ronny
    Ich danke dir für deine Antworten . Nur ich habe jetzt noch mehr Fragen
    Wo muß ich denn Antrag stellen in Französischen Konsulat in München?Weil er ja abgeschoben wurde von der Polizei in Frankreich . Die haben Ihn in den Flieger gesetzt.Was gibt es noch für Möglichkeiten wenn alles nicht klappt?
    Wenn ich in der Türkei heirate und er meinen Namen annimmt so das er seinen Paß ändern kann könnte dann die einreise für Ihn leichter werden?

    Ich weiß das die islamisch heirat nicht mehr als ein versprechen ist aus diesen grund Überlege ich wo ich am besten Heirate in der Türkei oder in deutschland "mit Visa Zwecks Heirat" .
    Ich weiß nur nicht was kompliezierter ist, mit Ez in der Türkei oder in Deutschland mit Visa Zwecks heirat?

    Ich die Befürchtung , das alles noch Ewigkeiten dauert.
    Ich danke dir für deine Hilfe.





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    Antwort #9 - 01.07.2006 um 09:35:23
     
    lightangel schrieb am 30.06.2006 um 20:30:58:
    Nur ich habe jetzt noch mehr Fragen
    Wo muß ich denn Antrag stellen in Französischen Konsulat in München?Weil er ja abgeschoben wurde von der Polizei in Frankreich . Die haben Ihn in den Flieger gesetzt.


    Den Antrag muß er stellen, Du hast da im Moment keine Verträge mit Zwinkernd

    Ihr seid nicht verheiratet.


    Zitat:
    Wenn ich in der Türkei heirate und er meinen Namen annimmt so das er seinen Paß ändern kann könnte dann die einreise für Ihn leichter werden?


    Das könnt ihr vergessen, weil erstens die Namensführung nach türkischem Recht nicht möglich ist und die Einreisesperre dadurch eh nicht berührt wird.

    Immer eins nach dem anderen:

    Heirat in der Türkei, Beantragung der Zusammenführung und abwarten Zwinkernd

    Zitat:
    Ich die Befürchtung , das alles noch Ewigkeiten dauert.


    Na ja wird sicher ned von heute auf Morgen gehen Zwinkernd

    Grüße
    Ronny Zwinkernd
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    Antwort #10 - 02.07.2006 um 11:16:23
     
    ronny schrieb am 01.07.2006 um 09:35:23:
    Das könnt ihr vergessen, weil erstens die Namensführung nach türkischem Recht nicht möglich ist ....

    Ronny Zwinkernd



    Hallo Ronny,
    leider muss ich dir hier wiedersprechen. Denn in der Türkei können die Männer auch den Namen ihres Ehefrauen annehmen. Zwar nicht gleich nach der Heirat sondern muss erst beim Gericht der Wunsch geäußert werden und dauert halt aweng länger. Und das ist nicht was neues, zum Beispiel die Ex- Ministerpräsident der Türkei. Ihr Mann hat nach der Heirat durch einen Gerichtsbeschluss ihren Namen angenommen und das war ende der 60'er Anfang der 70'er

    Bald wird in der Türkei das Gesetz über das Recht für die Namensführung  verändert. Da wird dann Möglich sein den Namen was man annehmen möchte auch ohne ein Gerichtsbeschluss anzunehmen.
    LG
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    Antwort #11 - 08.07.2006 um 15:31:52
     
    Hallo Caya,

    kann es sein, dass Männer nach der Eheschließung eine Namensänderung durchführen lassen können?

    Das wäre etwas anderes als eine Ehenamensbestimmung. Auch nach meinen Infos ist es so, dass Frauen automatisch den Namen des Mannes bei Eheschließung erhalten. Frauen können jedoch mit richterlicher Erlaubnis den eigenen Namen anfügen.

    Wenn die Ehe geschieden wird, erhält die Frau automatisch wieder den Geburtsnamen zurück.

    Das wäre auch der Unterschied zwischen "Namensänderung" und "Ehenamen". Nach einer Namensänderung erhält man nach Scheidung den Namen nicht wieder automatisch zurück. Der Mann müsste dann für immer (oder bis zur nächsten Namensänderung  Durchgedreht) so heißen.

    Wenn Du Infos zu dem neuen türkischen Namensrecht bekommst, mail doch bitte mal...

    Grüße

    Blaise
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