Hallo
das geringere Problem dürfte der Nachweis von Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherungs sein.
Zunächst wäre zu klären, ob tatsächlich eine Ausweisung erfolgte, welche ggf. zu einer (u.U. erstmal lebenslangen)
Einreisesperre geführt hat.
Im Forum
Schengen war ein link zu finden, wie man auch aus dem Ausland eine
Selbstauskunft über im SIS gespeicherte Daten bekommen kann.
Besteht eine
Einreisesperre wäre diese zunächst mal auf Antrag zu befristen, wofür es Gründe geben muß. In diesem Fall wäre auch Frankreich bei der Befristung zu konsultieren.
Wird die Sperre befristet oder besteht keine Sperre dann kann die Frage nach Einkommen, Wohnraum und
KV wichtig werden.
Es muß soviel Einkommen nachgewiesen werden, dass der Einladende (DU) der Einzuladende (ER) und sonstige Haushalts- und oder Familienangehörige nicht dem deutschen Staat zur Last fallen. Die genaue Höhe des nachzuweisenden Einkommens wird nur Deine
ABH sagen können, da es unterschiedliche Berechnungsansätze gibt.
Beim Wohnraum meine ich sollten 12 qm / je Person vorhanden sein
Die
KV muß schengenweit gültig sein und eine best. Mindestdeckungssumme aufweise, die mir im Moment ned einfällt (sorry )
Grüße
Ronny