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Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 1.042 mal)
Mchangita
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
27.06.2006 um 18:49:11
 
Hallo,


mein Mann und ich sind vor 4 Monaten aus seinem Heimatland, wo wir 2 jahre lang zusammen gelebt und gearbeitet haben, nach Deutschland gekommen (er mit Touristenvisa). Vor 1 Monat haben wir (aufgrund der behördlichen Hürden...) nicht in Deutschland, sondern in Dänemark geheiratet. Das ganze war sehr unproblematisch und auch die Ausländerbehörde war/ist sehr hilfsbereit.

Mein Mann hat nun eine "Fiktionsbescheinigung" für 3 Monate erhalten. Nächste Woche soll er zum Sprachtest, damit er bald Integrationskurse mitmachen kann. Die Ausländerbehörde sagte, dass er einen neuen Aufenthaltstitel erhält, wenn wir das mit der Integrationsstelle hinter uns haben und wir beide hier als verheiratet im Melderegister stehen (das ist seit 3 Tagen erfolgt durch das Standesamt/meldebehörde).

Ist das der normale Vorgang, dass er erstmal diese Fiktionsbescheinigung für 3 Monate bekommt und dann (automatisch??? wenn alles ok ist???) einen Aufenthaltstitel erhält? Oder kann jetzt nochmal was dazwischen kommen? Kann es auch noch passieren, dass mein Mann verpflichtet wird, auzureisen??? Das können wir uns zur Zeit wirklich nicht mehr vorstellen, unsere zweite Heimat ist 9000 Km entfernt und es gibt kaum Kommunikation...

Kennt sich jemand mit dem Prozedere aus???

Danke für Antworten!

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
Antwort #1 - 27.06.2006 um 21:28:35
 
Hi,
hört sich so an, als würde es kein Problem geben.
Ist auch nichts außergewöhnliches.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
Antwort #2 - 28.06.2006 um 13:39:07
 
Mchangita schrieb am 27.06.2006 um 18:49:11:
Mein Mann hat nun eine "Fiktionsbescheinigung" für 3 Monate erhalten. Nächste Woche soll er zum Sprachtest, damit er bald Integrationskurse mitmachen kann. Die Ausländerbehörde sagte, dass er einen neuen Aufenthaltstitel erhält, wenn wir das mit der Integrationsstelle hinter uns haben und wir beide hier als verheiratet im Melderegister stehen (das ist seit 3 Tagen erfolgt durch das Standesamt/meldebehörde).


Mit welcher Integrationsstelle? Über Verpflichtung und Berechtigung zum Integrationskurs entscheidet nicht zuletzt die Ausländerbehörde; davon aber hängt die AE des Ehegatten nicht ab.

Gruß, ULF
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