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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
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Beitrag begonnen von Mchangita am 27.06.2006 um 18:49:11

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Mchangita am 27.06.2006 um 18:49:11
Hallo,


mein Mann und ich sind vor 4 Monaten aus seinem Heimatland, wo wir 2 jahre lang zusammen gelebt und gearbeitet haben, nach Deutschland gekommen (er mit Touristenvisa). Vor 1 Monat haben wir (aufgrund der behördlichen Hürden...) nicht in Deutschland, sondern in Dänemark geheiratet. Das ganze war sehr unproblematisch und auch die Ausländerbehörde war/ist sehr hilfsbereit.

Mein Mann hat nun eine "Fiktionsbescheinigung" für 3 Monate erhalten. Nächste Woche soll er zum Sprachtest, damit er bald Integrationskurse mitmachen kann. Die Ausländerbehörde sagte, dass er einen neuen Aufenthaltstitel erhält, wenn wir das mit der Integrationsstelle hinter uns haben und wir beide hier als verheiratet im Melderegister stehen (das ist seit 3 Tagen erfolgt durch das Standesamt/meldebehörde).

Ist das der normale Vorgang, dass er erstmal diese Fiktionsbescheinigung für 3 Monate bekommt und dann (automatisch??? wenn alles ok ist???) einen Aufenthaltstitel erhält? Oder kann jetzt nochmal was dazwischen kommen? Kann es auch noch passieren, dass mein Mann verpflichtet wird, auzureisen??? Das können wir uns zur Zeit wirklich nicht mehr vorstellen, unsere zweite Heimat ist 9000 Km entfernt und es gibt kaum Kommunikation...

Kennt sich jemand mit dem Prozedere aus???

Danke für Antworten!


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Mick am 27.06.2006 um 21:28:35
Hi,
hört sich so an, als würde es kein Problem geben.
Ist auch nichts außergewöhnliches.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Ulf am 28.06.2006 um 13:39:07

Mchangita schrieb am 27.06.2006 um 18:49:11:
Mein Mann hat nun eine "Fiktionsbescheinigung" für 3 Monate erhalten. Nächste Woche soll er zum Sprachtest, damit er bald Integrationskurse mitmachen kann. Die Ausländerbehörde sagte, dass er einen neuen Aufenthaltstitel erhält, wenn wir das mit der Integrationsstelle hinter uns haben und wir beide hier als verheiratet im Melderegister stehen (das ist seit 3 Tagen erfolgt durch das Standesamt/meldebehörde).


Mit welcher Integrationsstelle? Über Verpflichtung und Berechtigung zum Integrationskurs entscheidet nicht zuletzt die Ausländerbehörde; davon aber hängt die AE des Ehegatten nicht ab.

Gruß, ULF

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