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FZF verzögert sich! (Gelesen: 5.710 mal)
Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.06.2006 um 17:20:41
 
Hallo!
Offiziell sind mein Mann und ich derzeit nicht verheiratet. Die neue Eheschließung kann aber erst nächstes Jahr im März erfolgen (meine Tochter kommt im September zur Schule ich beginne im Oktober ein Studium und bis August ist die Eheschließung nicht zu vollziehen)
Wir sind nun aber schon 2 Jahre getrennt und für uns bedeutet das, dass es noch mindestens 3 Jahre werden, bevor wir wieder zusammen leben können.
Nun die Frage, wir hatten schon einmal das Visum zur FZF beantragt, in dem Zusammenhang sind seine Fingerabdrücke genommen worden.
Gibt es nun die Möglichkeit mit einem anderen Visum (z.B. Besuchsvisum oder über einen anderen EUstaat) eine kurze Zeit miteinander zu verbringen. Ich meine nicht das Recht austricksen, denn er wird zurück gehen und wir werden ganz legal die Familienzusammenführung beantragen.
Ich muss nur auch an mein Kind denken, das ihn nun seit 2 Jahren nicht gesehen hat. Und auch ich gehe mehr oder weniger auf dem Zahnfleisch.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.06.2006 um 19:18:24
 
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, könnt Ihr logischerweise auch kein FZF-Visum beantragen, denn Ihr seid eben noch keine Familie.
Der Antrag zu einem Besuchervisum kann natürlich immer gestellt werden.
Warum stellt Ihr keinen Visumantrag zur Personenfürsorge, wenn er ein (deutsches) Kind hat ?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 14.06.2006 um 19:20:17
 
Was ist "inoffiziell verheiratet" ?
Du schreibst, daß Ihr nicht offiziell verheiratet seid, also "nur" inoffiziell.
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Malo
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Antwort #3 - 14.06.2006 um 21:15:01
 
Unsere Geschichte ist sehr kompliziert, wir haben vor 2,5 Jahren in Stockholm geheiratet, diese Ehe ist aber nicht gültig, da das Scheidungsurteil von Mann und 1. Ehefrau von den Deutschen Behörden nicht anerkannt wurde. Somit steckt er jetzt in der zweiten Scheidung mit 1. Ehefrau und das wird von den Nigerianischen Gerichten immer wieder hinausgeschoben.
Auf Grund unserer Geschichte bin ich jetzt schon um einiges erfahrener, was das Ausländerrecht angeht.
Das Problem ist halt, dass Besuchsvisa in Nigeria sowieso schon beinahe unmöglich zu bekommen sind (es sei denn man ist alt, seit Jahren verheiratet und hat eine gut bezahlte Arbeit) alle anderen würden nach Meinung der Behörden sowieso nicht zurück kehren.
Das Kind ist biologisch nicht sein Kind (hat somit keine Rechtsansprüche) auch die Tatsache, dass er der einzige Vater ist, den sie kennt, ändert an der Tatsache recht wenig, oder gibt es da Gesetze, die etwas hergeben?
Meine ABH hat mir in unserem Fall wenig Mut gemacht. Ich habe jetzt auch mal unseren ehemaligen Sachbearbeiter in der Botschaft angeschrieben.
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Bluecat23
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Antwort #4 - 15.06.2006 um 19:33:54
 
hallo Malo. Smiley

warum machst du kein visum für eheschliessung in deutschland un dgibst eine verpflichtserklährung ab? oder er lernt in einr angesehen deutsch schule deutsch mit abschluss und 7000 euro auf der bank um in deutschland dann zu studieren


liebe grusse
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tuyet
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Antwort #5 - 15.06.2006 um 20:02:35
 
Wie soll das denn gehen? Wenn er noch nicht rechtskräftig geschieden ist, kann er doch kein Visum zur Eheschliessung beantragen.

Gruß Tuyet
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Bluecat23
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Antwort #6 - 15.06.2006 um 22:51:57
 
oh das hab ich voll vergessen stimmt dann dann kann er nicht über das eheschlies visum kommen aber über das besucher visum oder sie gibt einfach eine verpflichtserklährung ab?

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Malo
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Antwort #7 - 16.06.2006 um 08:03:20
 
Eine Verpflichtungserklärung ist für manch einen vielleicht einfach abzugeben, aber für eine alleinerziehende Studentin, wie mich ist es leider Essig. Außerdem sagte man mir gestern beim AA, dass wir uns keine Hoffnung machen sollen... Für Leute die einmal ein Langzeitvisum beantragt haben, gibt es in der Regel kein Besuchsvisum.
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ronny
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Antwort #8 - 16.06.2006 um 08:35:59
 
Malo schrieb am 16.06.2006 um 08:03:20:
Für Leute die einmal ein Langzeitvisum beantragt haben, gibt es in der Regel kein Besuchsvisum.


Das ist völlig logisch, weil da die Rückkehrbereitschaft nicht sichergestellt scheint.


Gemeint war auch keine VE zu einem Besuchsvisum , sondern zu einem Visum zum Zwecke der Eheschließung. Dieses ist im übrigen neben einer Eheschließung in Nigeria (falls anderweitig keine VE für das Visum zur Eheschließung zu bekommen ist) auch das einzige was zu raten bleibt.

@ Bluecat:

Lies bitte die Threads durch und versuche den Besuchszweck zu erfassen.

Solche Vorschläge :

Zitat:
oder er lernt in einr angesehen deutsch schule deutsch mit abschluss und 7000 euro auf der bank um in deutschland dann zu studieren


könnte man auch leicht als Aufforderung zum Begehen einer Straftat auffassen, denn tatsächlich ist eine Familienzusammenführung beabsichtigt. Da würde das von Dir "vorgeschlagene" Visum für Studienzwecke evtl. leicht auf eine Falschangabe herauslaufen. Also lass solche "Tips" besser sonst gibts Mecker mit Eckhard   Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Malo
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Antwort #9 - 16.06.2006 um 10:34:56
 
Das mit dem Sprachvisum wäre vielleicht vor 3 Jahren für uns in Frage gekommen, als wir noch nicht geheiratet hatten, aber so natürlich nicht. Mal abgesehen davon sind die Behörden ja auch nicht blöd, wenn die in unserem Fall schon kein Besuchsvisum ausstellen, dann bestimmt auch kein Sprachvisum.
Aber im Prinziep ist das Argument der mangelnden Rückkehrbereitschaft doch auch ein Witz:
1. War ich ja auch schon bei meinem Mann und bin immer wieder zurückgekehrt, weil mein Visum ablief
2. Kann ein Besuchsvisum nicht in eine AE umgewandelt werden und wir haben den ganzen Sch... (entschuldigt meine Wortwahl) ja vor 3 Jahren angeleiert, damit er nicht in die Illegalität geht und
3. Würde ein sich illegal in der BRD aufhaltender Ehemann nicht wirklich zur Verbesserung unserer Situation beitragen, denn er könnte auch so nicht zu unserem Lebensunterhalt beitragen, sich wohl kaum bei uns aufhalten (denn da würde die Polizei ja als erstes nach ihm suchen) und für mein Kind ist wohl ein "papa" im Ausland mit dem man ab und an telefoniert besser, als einer, der vor ihren Augen in Handschellen abgeführt wird.
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Antwort #10 - 16.06.2006 um 19:00:24
 
hallo ronny  Smiley
wusste nicht so ganz was du meinst zu mir??

ich hab nur ein anderen weg  gegeben um ihr mann zuholen für ihre kinder .
kein böser hinter gedanken
ist doch normal das sie nach anderen wegen fragt und das ist ja kein vergehen


liebe grusse
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Antwort #11 - 17.06.2006 um 09:35:07
 
Wie sieht es mit einer Sorgerechtserklärung für meine Tochter aus?
In der Zeit in der wir zusammengelebt haben, also bis er ausreisen musste. Hat er während ich studierte sich den ganzen Tag um meine Tochter gekümmert. Sprich es waren alle Vorraussetzungen für eine AE gegeben, außer dass sie nicht sein biologisches Kind ist.
Also 1. Kann ich für ein Kind, für das ich von Geburt an das Sorgerecht habe, weil nie eine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde, das Sorgerecht an eine dritte Person abgeben (obwohl ich eigentlich der Meinung bin, es braucht kein geteiltes Sorgerecht, wenn man sich gut versteht, wird der Partner sowieso miteinbezogen und wenn man sich schlecht versteht, nutzt das geteilte Sorgerecht oft nur dafür, dem (Ex-)partner Steine in den Weg zu legen)?
2. Wenn einmal diese Sorgerechtserklärung abgegeben wurde, ist die dann nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wieder zu ändern?
3. Würde das in unserem Fall überhaupt etwas bringen oder kann man nur für die Personensorge an leiblichen Kindern eine AE bekommen?
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ronny
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Antwort #12 - 17.06.2006 um 10:34:28
 
Malo schrieb am 17.06.2006 um 09:35:07:
3. Würde das in unserem Fall überhaupt etwas bringen oder kann man nur für die Personensorge an leiblichen Kindern eine AE bekommen?


Hi,

Nur dafür, sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 17.06.2006 um 10:38:11
 
Es sei denn, er adoptiert das Kind - falls der Vater zustimmt.
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Antwort #14 - 19.06.2006 um 00:26:58
 
ronny schrieb am 17.06.2006 um 10:34:28:
Nur dafür, sorry Zwinkernd

Wobei "leiblich" nicht gleichzusetzen ist mit "biologisch"...

Abu
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