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FZF verzögert sich! (Gelesen: 5.711 mal)
ronny
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Antwort #15 - 19.06.2006 um 07:12:51
 
Abu schrieb am 19.06.2006 um 00:26:58:
Wobei "leiblich" nicht gleichzusetzen ist mit "biologisch"...



Hi,

Eben, weswegen auch die adoptierten Kinder (so es eine nach deutschem Recht wirksame Adoption war) dazugehören.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #16 - 19.06.2006 um 11:57:49
 
ronny schrieb am 19.06.2006 um 07:12:51:
Eben, weswegen auch die adoptierten Kinder (so es eine nach deutschem Recht wirksame Adoption war) dazugehören.

Es gibt auch noch leibliche Kinder, die weder biologische Kinder noch adoptiert sind.

Abu
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Antwort #17 - 19.06.2006 um 12:41:03
 
Zitat:
Es gibt auch noch leibliche Kinder, die weder biologische Kinder noch adoptiert sind.


Jetzt machst Du selbst mich neugierig, oder die Hitze blockiert meine Gehirnwindungen  hä?
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Antwort #18 - 19.06.2006 um 15:00:40
 
ronny schrieb am 19.06.2006 um 12:41:03:
Jetzt machst Du selbst mich neugierig, oder die Hitze blockiert meine Gehirnwindungen  Smiley

Eine Vaterschaftsanerkennung setzt keine biologische Vaterschaft voraus.

Oder nennt man diese Kinder dann nicht "leiblich"?. Dann wäre aber Dein vorheriges Posting...
ronny schrieb am 17.06.2006 um 10:34:28:
Nur dafür, sorry Zwinkernd
nicht korrekt.

Abu
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Antwort #19 - 19.06.2006 um 15:17:09
 
Abu schrieb am 19.06.2006 um 15:00:40:
Eine Vaterschaftsanerkennung setzt keine biologische Vaterschaft voraus.

Oder nennt man diese Kinder dann nicht "leiblich"?. Dann wäre aber Dein vorheriges Posting...
nicht korrekt.



Sicher nennt man die auch leibliche Kinder Zwinkernd

Jetzt verstehe ich worauf Du hinauswillst Zwinkernd

Wäre aber nur noch dann möglich wenn nicht bereits ein (rechtlicher) Vater existiert, wovon ich ausgegangen war. Ansonsten wäre da natürlich noch die Vaterschaftsanerkennung möglich mit anschließender Sorgerechtserklärung Zwinkernd

Hitzebedingte Betriebsblindheit, sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Also Malo:

Leibliche Kinder sind natürlich auch adoptierte und anerkannte Kinder Zwinkernd
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Antwort #20 - 19.06.2006 um 15:34:12
 
ronny schrieb am 19.06.2006 um 15:17:09:
Wäre aber nur noch dann möglich wenn nicht bereits ein (rechtlicher) Vater existiert, wovon ich ausgegangen war.
Claro. Keine Ahnung, ob er existiert; zumindest ist er bisher im Thread noch nicht aufgetaucht...

Zitat:
Ansonsten wäre da natürlich noch die Vaterschaftsanerkennung möglich mit anschließender Sorgerechtserklärung Zwinkernd
Für's Protokoll: Das war kein Vorschlag von mir!  grin

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Antwort #21 - 19.06.2006 um 15:38:22
 
Abu schrieb am 19.06.2006 um 15:34:12:
Für's Protokoll: Das war kein Vorschlag von mir!  grin



Dto, hab das nur als Beurteilung der Rechtslage gesehen Zwinkernd

Dazu kommt latürnich noch der rechtliche Hinweis:

Wer einen Dritten als Vater seines Kindes bezeichnet um dem Dritten dadurch einen Aufenthaltstitel zu verschaffen , hat IMHO den Straftatbestand des § 95 AufenthG erfüllt, und darf sich hinterher über die Folgen ned beschweren    Lippen versiegelt

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Antwort #22 - 19.06.2006 um 15:48:12
 
ronny schrieb am 19.06.2006 um 15:38:22:
Wer einen Dritten als Vater seines Kindes bezeichnet um dem Dritten dadurch einen Aufenthaltstitel zu verschaffen , hat IMHO den Straftatbestand des § 95 AufenthG erfüllt, und darf sich hinterher über die Folgen ned beschweren    Lippen versiegelt

Das wiederum sehe ich anders...  Zwinkernd

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Antwort #23 - 20.06.2006 um 09:05:54
 
Auf die Idee wäre ich nie gekommen, denn das ist (entschuldigt bitte) meinem Kind gegenüber nicht fair.
Mein Kind hat einen Vater, wenn auch keinen, der bereit ist für sie eine Vaterrolle zu übernehmen. 
Und alles andere käme ja einer Art Identitätsverschleierung gleich. Stellt Euch mal vor ihr kommt in die Pubertät und in Eurer Geburtsurkunde steht ein Afrikaner, ihr selbst seit aber blond, glatthaarig, blauäugig, eben ganz klar: ihr stammt nicht von diesem Mann ab. Das mein Kind eine gute Beziehung zu ihm hat und auch Papa zu ihm sagt steht auf einem anderen Blatt Papier. Das kann ja auch weiter so sein und so bleiben. Auch das ihm seiner Rolle entsprechende Rechte eingeräumt werden. Jemand, der sich um ein Kind kümmert, wie ein Vater hat meiner Meinung nach auch z.B. nach einer TRennung weiter Besuchsrecht usw., auch zum Wohle des Kindes. Aber trotzdem hat mein Kind einen biologischen Vater und auch ein Recht darauf ihn zu kennen. Und ihn in ihrer Geburtsurkunde stehen zu haben.
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Antwort #24 - 20.06.2006 um 09:16:33
 
Hi Malo,

das sehe ich genau wie Du Zwinkernd

Volle Zustimmung Zwinkernd

Zitat:
Aber trotzdem hat mein Kind einen biologischen Vater und auch ein Recht darauf ihn zu kennen. Und ihn in ihrer Geburtsurkunde stehen zu haben.


Wenn er bereits im Geburtseintrag steht, ist das Ganze eh Makulatur gewesen, weil dann ein weiterer Vater nicht eingetragen werden kann Zwinkernd

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Antwort #25 - 20.06.2006 um 09:36:01
 
Das war auch mehr meine grundsätzliche Meinung zu dem Thema!
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