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Frage zum Wehrdienst (Gelesen: 1.348 mal)
Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zum Wehrdienst
28.05.2006 um 21:57:50
 
Hallo Ralf,

noch eine Frage. Der Sohn einer anderen Bekannten (auch polnisch / deutsch) ist mittlerweile 24 Jahre, wohnt seit einiger Zeit in Berlin und wurde in Polen vom Militär ausgemustert (ärztl. Attest vorhanden).

Ist er durch diese Ausmusterung automatisch auch für den deutschen Wehrdienst untauglich oder kann es ihm passieren, dass er wegen seines Wohnsitzes in D hier noch eingezogen wird?

Wie müsste er in einem solchen Fall am besten vorgehen?

Danke und liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zum Wehrdienst
Antwort #1 - 28.05.2006 um 23:52:54
 
Habe das mal hierher verschoben, da es ja nichts mit Einbürgerung zu tun hat.

Eine Ausmusterung aus fremden Streitkräften ist sicherlich nicht für die deutschen Streitkräfte verbindlich, die Wehrdienstbehörden entscheiden hier wohl selbst. Evtl. wird die Ausmusterung eines NATO-Partners aber anerkannt, evtl. mal beim Kreiswehrersatzamt nachfragen. Sicher sind die Chancen aber groß, dass auch hier auf "untauglich" erkannt wird, wenn der Grund, der in PL dazu führte, noch besteht.

Grundsätzlich ist ein Deutscher mit Wohnsitz in D hier auch wehrdienstpflichtig, die Einberufungsgrenze liegt meines Wissens derzeit bei 25 Jahren, sofern keine Rückstellung erfolgte oder besondere Verwendungen möglich sind (z.B. Mediziner). In der Praxis wird aber wohl derzeit nur bis 23 einberufen.

Am besten wird wohl sein, gar nichts zu unternehmen, solange die Wehrbehörde sich nicht meldet. Ab 25 dürfte dann eigentlich gar nichts mehr passieren.

Ein Spezialforum zum Wehrdienstrecht findet man z.B. bei www.recht.de
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