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Adoption - Voraussetzungen (Gelesen: 2.019 mal)
rover007
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Adoption - Voraussetzungen
18.05.2006 um 18:03:58
 
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Wird bei einem Antrag auf Adoption nicht auch nach der finanziellen Lage beurteilt.Die ist wie ich vorhin schon geschrieben habe jetzt nicht so toll.Wir haben als ich Arbeitslos wurde Extra für meine Frau keinen Antrag auf irgendwelche Leistungen gestellt damit sie keine Schwierigkeiten bekommt und jetzt sowas.
Was muss der Kindesvater machen damit ich seinen Sohn adoptieren kann und wo müssen wir welche Anträge stellen.Ich habe wirklich keine Ahnung und einen Anwalt können wir uns nicht leisten.
Besten Dank
Gruß
Ralf
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 18.05.2006 um 19:11:47
 
Hi,
habs gesplittet und hier ein neues Thema aufgemacht,
da die Frage keine des Ausländerrechtes ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 19.05.2006 um 08:58:25
 
rover007 schrieb am 18.05.2006 um 18:03:58:
Was muss der Kindesvater machen damit ich seinen Sohn adoptieren kann und wo müssen wir welche Anträge stellen.Ich habe wirklich keine Ahnung und einen Anwalt können wir uns nicht leisten.


Hallo Ralf,

du wirst um einen Anwalt resp. Notar nicht herumkommen, da die Adoption nur mit notarieller Unterstützung möglich ist ( § 1752 Abs. 2 Satz 2 BGB: Zitat:
...er bedarf der notariellen Beurkundung... 
).

Die finanziellen Verhältnisse sind allerdings nicht ausschlaggebend dafür, dass einem Antrag stattgegeben wird.

Im Falle einer Minderjährigen - Adoption ist entscheidend , dass diese dem Kindeswohl dient und zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Grundsätzlich soll der Adoption eine angemessene Probezeit (§ 1744 BGB) vorausgehen. Zur Adoption ist die Einwilligung des Kindes (§ 1746 BGB) und der Eltern erforderlich ( § 1747 BGB).

Das BGB findest Du unter www.dejure.org online, aber für die tatsächliche Antragstellung brauchst Du notarielle Unterstützung. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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rover007
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.05.2006 um 06:08:19
 
Hallo,
Danke für die rasche Antwort.

Ich werde wohl einen Anwalt aufsuchen müssen.Das mit der Probezeit kann man doch bestimmt umgehen ,da es ja der Sohn von meiner Frau ist?
Sie kann einfach nicht mehr warten und ist den ganzen Tag am heulen.Ihre Eltern sind auch schon ziemlich fertig da sie beide noch arbeiten müssen,trotz Rente,sonst reicht es nicht.Ich kann zur Zeit auch nur das Schulgeld bezahlen.
Eine andere möglichkeit gibt es wohl nicht,oder?

Beste grüße
Ralf
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