Hallo!
Allen Leidensgenossen, die Unterlagen für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, möchte ich folgende
Warnung auf den Weg geben:
Beim Durchlesen des Merkblattes des OLG Stuttgart (
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf) werdet ihr ja sicherlich festgestellt haben, dass die Verfasser großen Wert auf die Feststellung legen, dass
- die Angaben nur für dieses OLG gelten,
- im Einzelfall weitere Unterlagen anfgefordert werden können,
- und Änderungen des Verfahrens ohne rechtzeitige Mitteilung im Internet erfolgen können.
Diese Hinweise sind sehr ernst zu nehmen. So interessiert sich das OLG Bamberg in meinem Fall nicht um die übersetzte Aufenthaltsbescheinigung der Verlobten sowie die beglaubigte Kopie des Reisepasses, sondern fordert eine beglaubigte und übersetzte
Inlandspasskopie, um daraus genau die selben Daten herauszufinden. Konsequenz: Meine Verlobte kann nun nochmals quer durch ihren Staat reisen, um die Beglaubigung zu bekommen, und ich darf weitere 3 Wochen auf dieses Papier und die nachfolgende Übersetzung warten. Ganz abgesehen von den unnötigen Kosten.
Mal sehen, was dann wieder fehlt???
Also, löchert euer Standesamt oder am besten das zuständige OLG solange, bis ihr eine vollständige und
für euch verbindliche Liste aller Unterlagen
schriftlich vorliegen habt. Sollte das Standesamt wegen der mangelnden Auskunftsbereitschaft des zuständigen OLG andere Quellen verwenden, wie dies bei meinem Standesamt einer Landgemeinde der Fall war, fragt solange nach, bis verbindliche Auskünfte des
zuständigen OLG schriftlich vorliegen. Mein Standesbeamter hat es zwar außerordentlich bedauert, dass er mir aufgrund der dürftigen Auskünfte des OLG auf Infos eines nicht zuständigen OLG zurückgegriffen hatte, aber den Zeitverzug und die Kosten haben wir.
Herzliche Grüße, und viel Erfolg bei der Dokumentenbeschaffung,
Hansi