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Seit 7 Jahren warte ich auf meine Einbürgerung (Gelesen: 5.965 mal)
mixxery
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Seit 7 Jahren warte ich auf meine Einbürgerung
24.05.2006 um 19:18:42
 
Seit 7 Jahren warte ich auf meine Einbürgerung

Was meine Einbürgerung überhaupt ?
Habe vor über 6 Jahren einen Brief aus Berlin bekommen das meine Papiere jetzt in Giessen sind.

Ich habe vor 4 monaten das 1. mal beim Regierungspräsidium in Giessen angerufen. Als ich wegen meiner Einbürgerung fragte, bat man mich um Geduld. Ich sagte: Liebe Frau...Ich rufe das 1. mal nach 7 Jahren an, wenn einer Geduld hat, dann bin das wohl ich. Man vertröstete mich auf August. Die Papiere wären beim LKA oder sowas keine Ahnung. würde 6 Monate dauern. also August.
Aber ich denke mir so wie ich von meiner Exfrau verstanden habe, das die der Staatsanwaltschaft einen Brief schreiben, und die nicht zurückschreiben oder so, weil keine Akten existieren. Keine Ahnung was da los ist.

Ich habe einen Ausländeranwalt empfohlen bekommen. Meint Ihr das wäre Ratsam ????

Ich bin türkischer Staatsbürger´32 Jahre alt. in BRD geboren und immer hier lebend.
Frühere Jugendstrafen (nix heftiges), Akten schon längst vernichtet.


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yunues  
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Blaise
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Antwort #1 - 24.05.2006 um 20:03:58
 
Hallo mixxery,

vorab, eine Bearbeitungszeit von 7 Jahren ist mind. 6 Jahre zu lang.

Was mich allerdings sehr verwundert: Warum hast Du denn nicht viel früher angerufen und nachgefragt? Es kann tatsächlich mal passieren, dass ein Behördenmitarbeiter was falsch ablegt und ein Vorgang dann im Archiv oder Schrank verschwindet.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass dir selbst nicht viel an der Einbürgerung liegt, wenn du 6 (in Worten: SECHS) Jahre auf eine Nachfrage verzichtest. Schockiert/Erstaunt

Insofern kannst Du dich vielleicht nicht ganz davon frei sprechen, dass Du die lange Wartezeit selbst zum Teil in Kauf genommen hast... unentschlossen

Nach so langer Zeit müssten ja alle Angaben im Antrag ergänzt werden, neue Verdienstnachweise vorgelegt werden, evtl. der verlängert Pass usw usw.

Wann hast Du denn den Antrag genau (Datum) gestellt? Davon kann ja auch einiges abhängen...

Ich wünsche dir jetzt viel Erfolg für die Zukunft....

Blaise
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mixxery
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Antwort #2 - 25.05.2006 um 00:16:34
 
1999 wurde Antrag gestellt

Meine Frau hat nach 3 Jahren alle 6 Monate nachgefragt.
Mann kann nur Donnerstag morgens dort nachfragen unter schwersten Bedingungen.
So wie meine Frau das sagt, hängen die mich an meiner Jugensgeschichte auf, die vor 14 Jahren passiert war.

Meine Ex Frau hat jetzt Sie und die Kinder getrennt beantragt und haben jetzt schon den deutschen Pass.

Ich bin im Ankauf und Verkauf tätig. Habe die letzten 3 Jahre 4 Anzeigen wegen gewerbsmässiger Hehlerei bekommen, die nach1 Woche immer fallengelassen wurden. Weil ich nichts Ankaufe ohne Kaufvertrag und Kopie vom Ausweis. Falls dann Diebesgut bei mir im Laden gefunden wird, wird rein Proforma eine Anzeige gegen mich gemacht und nach 1 Woche fallengelassen.

Ich wurde also noch nie Verurteilt.

Vielleicht hängen die mich auch an dieser Sache auf.

Was soll ich machen ? Soll ich den Spezialanwalt einschalten ??? Der ist spezialist für solche Fälle, oder mache ich den Ämtern Ärger damit ?
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mixxery
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Antwort #3 - 25.05.2006 um 00:20:58
 
Blaise

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Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass dir selbst nicht viel an der Einbürgerung liegt, wenn du 6 (in Worten: SECHS) Jahre auf eine Nachfrage verzichtest. 
**************************************************************
Tut mir wirklich Leid mein Freund, wenn man jeden Tag 12 Stunden arbeitet, da vegeht die Zeit wie im Flug. Es waren nähmlich 13 Jahre die für mich vergangen sind und als Dank für meine harte Arbeit das meine Frau mich nicht mehr liebt und wir uns Grundlos getrennt haben. Die Zeit vergeht schnell und ist sehr hart. Aber ich behalte meinen Kopf immer oben, Gott gibt uns immer Kraft.
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Antwort #4 - 25.05.2006 um 01:19:29
 
@ mixxery

naja ich muss da schon zustimmen. Selbst wenn dein Tag 12 Stunden
hat. Aber muss man dann 6 Jahre warten, bis man sich mal erinnert....
oh da war doch mal ein Antrag auf Einbürgerung. Das ist ja ned sowas,
als ob man mal eben ne Zeitung bestellt und sollte einem schon recht
zeitnah interessieren.

Schon seltsam...
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mixxery
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Antwort #5 - 25.05.2006 um 01:25:37
 
Es war mir nie so wichtig, weil ich mit meinem türkischen Pass keinen Nachteil habe. Ich habe mich erst daran erinnert, nachdem meine Verlobte jetzt aus der Ukraine kommt und mein Pass mit polnischen und ukrainischem Visum voll ist, das entfällt ja, wenn ich den deutschen Pass habe.
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Antwort #6 - 25.05.2006 um 11:43:22
 
Hallo Mixxery,

ich will dir keinen Vorwurf machen, dass Du selbst nicht in 6 Jahren Zeit gefunden hast, nach deinem Antrag zu fragen.

Also vergessen wir mal die lange Bearbeitungszeit. Was ich jedoch für wesentlich halte, hast Du den Antrag vor dem 16.03.1999 oder danach gestellt? Das ist nämlich wichtig für die weitere Bearbeitung. Siehe auch § 40 c StAG.

Auf alle Fälle solltest Du jetzt am Ball bleiben. Vielleicht kannst Du ja die zuständige Behörde mal anschreiben und fragen, welche Nachweise von dir noch vorzulegen sind. Dann kannst Du auch mal fragen, wie weit der Bearbeitungsstand ist.

Allerdings kann es sein, dass die Einbürgerungsbehörde aufgrund der Ermittlungsverfahren den Antrag sehr genau prüft - würde ich übrigens auch machen. In solchen Fällen frage ich auch bei der ermittelnden Dienststelle nach.
Übrigens während eines Ermittlungsverfahrens darf eine Einbürgerung nicht erfolgen.

Grüße

Blaise
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Ralf
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Antwort #7 - 25.05.2006 um 11:56:01
 
Seltsame Geschichte. Würde auch mal empfehlen, bei der Behörde nachzufragen, und zwar unbedingt schriftlich.
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mixxery
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Antwort #8 - 16.06.2006 um 10:36:10
 
Habe schriftlich nachgefragt und schon eine Antwort bekommen.

Ihre Antwort war:
Sehr geehrter Herr ..., nach einer mir vorliegenden polizeilichen Mitteilung sind Sie in mehreren Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten.  Ich habe mich daher mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt, um mich über das Ereignis der verschiedenen Verfahren zu informieren.

Das ware 3 Anzeigen, die sofort Fallengelassen worden sind.

Seit Jahren fragte meine damals noch Ehefrau dort alle 6 monate nach. Sie bekam immer die gleiche Antwort wie oben.

Ich habe denen zurückgeschrieben das es doch wohl kein Problem ist kurz dort anzurufen um zu erfahren das diese Proformaanzeigen sofort Fallengelassen wurden ohne Gerichtsverfahren.

Ich kenne einen Anwalt für Ausländerrechte. Ich überlege ob ich Ihn endlich einschalten soll.

Was soll ich machen ?
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Antwort #9 - 16.06.2006 um 10:52:28
 
mixxery schrieb am 16.06.2006 um 10:36:10:
Ich kenne einen Anwalt für Ausländerrechte. Ich überlege ob ich Ihn endlich einschalten soll.

Was soll ich machen ?



Ich an Deiner Stelle, würde mir das Geld sparen. Die Anfragen bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft sind bei polizeilichen Ermittlungsverfahren üblich. Sollten alle Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sein, wird Dein Sachbearbeiter bestimmt Deinen Vorgang weiter bearbeiten können. Da ist er allerdings auf die Auskünfte der Staatsanwaltschaft angewiesen; das kann schon ein paar Tage dauern.

Mit einem Rechtsanwalt wird es auch nicht schneller gehen.

Ein kleiner Tipp von mir: eventuell hast Du schriftliche Mitteilungen über die Einstellungen der Verfahren. Falls nicht, dann nehme Dir die Zeit und spreche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vor und lasse Dir die Verfahrensausgänge schriftlich geben. Diese könntest Du der Einbürgerungsstelle zur Verfügung stellen.

Shary07
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mixxery
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Antwort #10 - 12.03.2007 um 00:57:23
 
Hallo Freunde !!!

Seit 1 Woche bin ich deutscher Staatsbürger
Endlich hat alles doch noch gut geklappt

....................gruss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 14.03.2007 um 19:20:46
 
mixxery schrieb am 12.03.2007 um 00:57:23:
Seit 1 Woche bin ich deutscher Staatsbürger
Endlich hat alles doch noch gut geklappt


Alles Gute!

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 15.03.2007 um 15:20:17
 
                                                                                                               
   Hi, mixxery!                                                                                             
                                                                                                               
Auch von mir  Herzliche Glückwünsche!  zur erfolgreichen Einbürgerung
                                                                                                                 
... verbunden mit einer Zusatzfrage: kannst du mal kurz erzählen, wie du das 
Ganze geschafft hast, nach mehr als sieben Jahren "Einbürgerungspause"?
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Ralf
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Antwort #13 - 15.03.2007 um 15:57:39
 
Na also, geht doch! Zwinkernd
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mixxery
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #14 - 19.03.2007 um 02:09:46
 
 Julana016
   
Auch von mir  Herzliche Glückwünsche!  zur erfolgreichen Einbürgerung                                                                                                                
... verbunden mit einer Zusatzfrage: kannst du mal kurz erzählen, wie du das  
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Ich habe alles geschafft mit der 1. Sache die ich seit meiner Geburt in Deutschland gelernt habe.
Mit sehr viel Höflichkeit Das sind diese Behörden nämlich nicht gewohnt.
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