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Deutsch-Prüfung (Gelesen: 1.216 mal)
akbar
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Einbürgerungs
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15.03.2007 um 18:57:10
 
Eine Frage: Wie oft kann man die nichtbestandene mündliche Deutsch-Prüfung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Behörde wiederholen?

Ich wäre sehr dankbar für eine präzise Anwort.
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.03.2007 um 14:42:21
 
Hallo,

akbar schrieb am 15.03.2007 um 18:57:10:
Eine Frage: Wie oft kann man die nichtbestandene mündliche Deutsch-Prüfung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Behörde wiederholen?

Ich wäre sehr dankbar für eine präzise Anwort.


Das mit der präsisen Antwort wird schwer. Man kann es auf die Grundformel bringen:

Keine ausreichenden Deutschkenntnisse bei Antragstellung: Ablehnung des Antrages.

Allerdings mache ich von diesem Grundsatz Ausnahmen, wenn mir das sinnvoll erscheint. Manchmal wiederhole ich z.B. die Überprüfung, wenn ich annehme, die Person kann das viel besser und ist nur im Moment zu nervös. Meist lasse ich deshalb eine 2. Überprüfung zu, in Ausnahmefällen bin ich auch bereit eine 3. Überprüfung durchzuführen.

Wenn die Person nicht mit dem Verfahren einverstanden ist, kann sie gegen die Ablehnung der Einbürgerung aufgrund der Sprachkenntnisse Rechtsmittel einlegen. Dann können sich die Richter (und evtl. vorher der Rechtsausschuss) einen eigenen Eindruck von den Sprachkenntnissen machen und ggf. die Entscheidung der Behörde aufheben.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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