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Haus/Wohnungskauf (Gelesen: 9.263 mal)
carajo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haus/Wohnungskauf
22.05.2006 um 23:18:44
 
Hallo,

weiß vielleicht jemand, ob es rechtlich möglich ist, als Ausländer ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen ? Muss dafür eine Niederlassungserlaubnis vorhanden sein ?

Danke und Gruß

carajo.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.05.2006 um 08:07:38
 
Hi,

natürlich kann man kaufen. Es stellt sich nur die Frage, ob man es bezahlen kann.
Die Kreditinstitute verlangen für die Finanzierung häufig ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Dieses läßt sich mittels eines Gesprächs mit der ABH in  rechtlich Hinsicht abklären.


DonCamillo
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.05.2006 um 09:34:09
 
Ich kann DonCamillo bestätigen,

meine Bank wollte einen Kredit im 5 stelligen bereich nur bewilligen falls ein unbefristeter Aufenthaltstitel (früher "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" or "Aufenthaltsberechtigung", heute "Niederlassungserlaubnis") vorhanden ist.

Gruß,

maki
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 23.05.2006 um 12:10:06
 
Hi,
kein Scherz: ich hatte einen "Fall", in dem hat die Bank
dem Kunden 1 Mio. (i.W.: eine Million) für eine Geschäfts-
gründung gegeben. Der Kunde hatte eine Duldung.

Zitat:
Die Kreditinstitute verlangen für die Finanzierung häufig ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Dieses läßt sich mittels eines Gesprächs mit der ABH in  rechtlich Hinsicht abklären.

Mit der ABH lässt sich nicht viel klären, es sei denn, es
geht um die Frage, ob ein gesichertes Aufenthaltsrecht
besteht.
Das Gespräch mit der Bank sollte gesucht werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 23.05.2006 um 13:50:04
 
ich kenne bereits mehrere, die Kredite für Wohnungen oder Häuser auch mit befristeter AE problemlos erhielten, kein Problem auch beim Kauf, Notar und Grundbucheintrag.
thom
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 07.06.2006 um 14:00:49
 
Merkwürdigerweise gehen alle davon aus, dass ein Ausländer unbedingt einen Kredit braucht, um in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Was ist, wenn er ganz einfach cash zahlt, so wie das in vielen anderen Ländern sowieso die Regel ist z.B. bei unsicherem Bankenwesen.
Ich gehe davon aus, dass auch jemand ohne Niederlassungserlaubnis hier Eigentum erwerben kann (ich glaube nicht, dass jeder "Ölscheich" mit einer Villa am Starnberger See auch eine Niederlassungserlaubnis für D besitzt, benötigt oder haben möchte Zwinkernd).
Lass Dich von einem Notar beraten, die haben Festpreise (auch für die Beratung) und  Du bekommst eine klare Auskunft und nicht nur Vermutungen.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 07.06.2006 um 17:54:08
 
Santa schrieb am 07.06.2006 um 14:00:49:
Merkwürdigerweise gehen alle davon aus, dass ein Ausländer unbedingt einen Kredit braucht, um in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Was ist, wenn er ganz einfach cash zahlt, so wie das in vielen anderen Ländern sowieso die Regel ist z.B. bei unsicherem Bankenwesen.

Ich glaube, man ist ganz einfach davon ausgegangen, daß die meisten Leute - unabhängig von Deutscher oder Ausländer - einen Kredit brauchen, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass auch jemand ohne Niederlassungserlaubnis hier Eigentum erwerben kann (ich glaube nicht, dass jeder "Ölscheich" mit einer Villa am Starnberger See auch eine Niederlassungserlaubnis für D besitzt, benötigt oder haben möchte Zwinkernd).
Lass Dich von einem Notar beraten, die haben Festpreise (auch für die Beratung) und  Du bekommst eine klare Auskunft und nicht nur Vermutungen.


Daß das geht, wurde ja von Don Camillo schon anfägnlich bestätigt und steht wohl außer Frage. Keine Notwendigkeit, zum Notar zu gehen; das Geld lieber fürs Haus sparen  Zwinkernd

Abu
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carajo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.07.2006 um 22:54:20
 
Danke für die Antworten. Nach der gemachten Erfahrung:

- Beim Notar und Grundbucheintrag gibt es keine Probleme
- Banken verlangen in der Regel, bis auf wenige Ausnahmen, eine Niederlassungserlaubnis. Aber in Ausnahmefällen klappt es auch mit befristeter AE  Laut lachend

Gruss
carajo
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #8 - 11.07.2006 um 23:17:11
 
Mal anders herum gefragt, wäre denn Grundbesitz (ein Haus) hilfreich bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 11.07.2006 um 23:41:33
 
Grundsätzlich NEIN
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #10 - 13.07.2006 um 13:24:35
 
Und kann jemand, mit schweizer Staatsangehörigkeit auch eine Wohnung in Deutschland kaufen?
Ein Freund von mir ist so ein Fall. Er mag Ostsee sehr.
Oder braucht er unbedingt Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Er lebt und arbeitet in der Schweiz.
Unter welchen Voraussetzungen kann er eine Wohnung in D kaufen?

Augenrollen
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 13.07.2006 um 13:27:04
 
Man kann in D ohne jeden Aufenthaltstitel eine Immobilie erwerben - aber man kann nicht durch den Erwerb einen Aufenthaltstitel bekommen.

*Manchmal frage ich mich, ob Bill Gates eine bekäme, würde er sie einfach beantragen...*
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #12 - 13.07.2006 um 15:15:09
 
Ogi schrieb am 13.07.2006 um 13:24:35:
Und kann jemand, mit schweizer Staatsangehörigkeit auch eine Wohnung in Deutschland kaufen?
Ein Freund von mir ist so ein Fall. Er mag Ostsee sehr.
Oder braucht er unbedingt Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Er lebt und arbeitet in der Schweiz.
Unter welchen Voraussetzungen kann er eine Wohnung in D kaufen?

Wenn er denn wirklich Schweizer ist, dürfte der Aufenthalt auch kein Problem sein...

Abu
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 13.07.2006 um 21:20:07
 
*Manchmal frage ich mich, ob Bill Gates eine bekäme, würde er sie einfach beantragen...*

Natürlich.

Gruß

Holly
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