Ich bin slowakische Staatsangehörige also EU Bürgerin und seit 2 Jahren mit meinem deutschem noch Ehegatten verheiratet.Nach unserer Heirat im April 2004 habe ich von der AB eine
AE für drei Jahre erhalten. Die
AE ist gültig bis 01.04.2007.
Leider verstehen wir uns nicht mehr.Aber egal.
Ich bin aus unserer gemeinsamen Wohnung am 01.05.06 ausgezogen.
Das Trennungsjahr endet folglich 01.05.2007. Nach Ablauf des Trennungsjahres wollen wir uns Scheiden lassen.
Meine Frage lautet:
1. Muss ich die AB über meinen Adresswechsel und unsere Trennung
persönlich informieren? Reicht eine schriftliche Erklärung?
2. Inwiefern hat die Trennung Auswirkungen auf meinen jetzigen
Aufenthaltstatus und zukünftigen hinsichtlich unbefristeter Aufenthalt?
3. Bekannt ist mir, dass Nach 2 Jahren Ehe habe ich ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht, erhalte allerdings erst nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt,
wenn keine Sozialhilfe ansteht.
4. Nächstes Jahr Am 01.04.2007 muß ich wieder bei der
AE Behörde vorstellig
werden, weil meine
AE endet.
a.) Scheidung ist erst nach Ablauf vom Trennungsjahr vorgesehen, dauert
auch nochmal paar Monate denke ich....was passiert mit meiner neuen
AE?
b.) Verlängert sich dann meine
AE nach Ende des Trennungsjahrs
nur um 2 weitere Jahre?
c.) Wartet die AB das offizielle Scheidungsurteil ab?
Erhalte ich dann lediglich eine
AE bis zum entgültigen Scheidungsurteils?
d.) Nach Erhalt des offiziellen Scheidungsurteils verlängert sich meine
AE um 2 Jahre oder 3 Jahre?
e.) Nach Ablauf dieser weiteren 2 Jahren sind 5 Jahre vergangen, erhalte ich
dann erst die unbefristete
AE?
Wie soll ich mich verhalten?
Würde mich um Antworten sehr freuen
DANKE