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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> eigenständiges Aufenthaltsrecht
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Beitrag begonnen von Au-Pair-Muc am 17.05.2006 um 11:23:11

Titel: eigenständiges Aufenthaltsrecht
Beitrag von Au-Pair-Muc am 17.05.2006 um 11:23:11
Ich bin slowakische Staatsangehörige also EU Bürgerin und seit 2 Jahren mit meinem deutschem noch Ehegatten verheiratet.Nach unserer Heirat im April 2004 habe ich von der AB eine AE für drei Jahre erhalten. Die AE ist gültig bis 01.04.2007.
Leider verstehen wir uns nicht mehr.Aber egal.
Ich bin aus unserer gemeinsamen Wohnung am 01.05.06 ausgezogen.
Das Trennungsjahr endet folglich 01.05.2007. Nach Ablauf des Trennungsjahres wollen wir uns Scheiden lassen.

Meine Frage lautet:

1.  Muss ich die AB über meinen Adresswechsel und unsere Trennung
    persönlich informieren? Reicht eine schriftliche Erklärung?

2.  Inwiefern hat die Trennung Auswirkungen auf meinen jetzigen  
    Aufenthaltstatus und zukünftigen hinsichtlich unbefristeter Aufenthalt?

3.  Bekannt ist mir, dass Nach 2 Jahren Ehe habe ich ein eigenständiges
    Aufenthaltsrecht, erhalte allerdings erst nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt,
    wenn keine Sozialhilfe ansteht.

4.  Nächstes Jahr Am 01.04.2007 muß ich wieder bei der AE Behörde vorstellig
    werden, weil meine AE endet.

    a.)  Scheidung ist  erst nach Ablauf vom Trennungsjahr vorgesehen, dauert
          auch nochmal paar Monate denke ich....was passiert mit meiner neuen
          AE?    
    b.)  Verlängert sich dann meine AE nach Ende des Trennungsjahrs
          nur um 2 weitere Jahre?
    c.)  Wartet die AB das offizielle Scheidungsurteil ab?
          Erhalte ich dann lediglich eine AE bis zum entgültigen Scheidungsurteils?
    d.)  Nach Erhalt des offiziellen Scheidungsurteils verlängert sich meine AE
          um 2 Jahre oder 3 Jahre?
    e.)  Nach Ablauf dieser weiteren 2 Jahren sind 5 Jahre vergangen, erhalte ich
          dann erst die unbefristete AE?

Wie soll ich mich verhalten?


Würde mich um Antworten sehr freuen :-)
DANKE

Titel: Re: eigenständiges Aufenthaltsrecht
Beitrag von ChicaLoca am 17.05.2006 um 12:41:10
mach dir mal keine sorgen
du bist als slowakin eu-bürgerin
und wenn du deinen lebensunterhalt selbst sicherstellen kannst, hast du einen anspruch auf eine freizügigkeitsbescheinigung
hat dann mit dem dt. ehemann nix mehr zu tun

wenn du ausgezogen bist, musst du deinen wohnsitz eh ummelden
davon erfährt die ABH dann ganz automatisch

Titel: Re: eigenständiges Aufenthaltsrecht
Beitrag von Au-Pair-Muc am 17.05.2006 um 19:27:27
Danke für die Antwort.
Eine Freizügigkeitsbescheinigung?
Bin jetzt noch mehr verwirrt....  :-?
Sorry höre zum erstenmal darüber.... ::)
Erwerbe ich damit auch eine Aufenthaltserlaubnis ?
Gibt es auch eine unbefristete Freizügigkeitsbescheinigung?
Wie soll ich mich verhalten bei der ABH am Ablauftag meiner AE?



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