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Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.441 mal)
Prinzessin25
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I love Tayfun


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.05.2006 um 20:32:23
 
Hallöchen,

ich mal wieder! Frage:

Kann man als Ausländer (Türke) mit befristeter Aufenthaltserlaubnis seine zukünftige Ehefrau aus der Türkei per Familienzusammenführung nach Deutschland holen?

Einkommen liegt bei Steuerklasse I bei 660 Euro (Frührentner), Wohnraum ist unentgeltlich vorhanden (Elternhaus), eine Bürgschaft seitens des Vaters kann auch gegeben werden. Vater hat eigenes Einkommen und Mieteinnahmen!

Vielen Dank und Gruß
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 15.05.2006 um 23:20:41
 
Hi,
nach § 30 AufenthG geht es auch mit einer Aufenthaltserlaubnis,
schau einfach mal rein. Mit dem eigenen Einkommen dürfte es
eng werden, daher bei der ABH bzw. der Botschaft ergänzend
eine VE vorlegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Prinzessin25
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I love Tayfun


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.05.2006 um 09:08:54
 
Tausend Dank!!!!

Ihr seid echt eine große Hilfe!

Gruß
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