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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von Prinzessin25 am 15.05.2006 um 20:32:23

Titel: Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Prinzessin25 am 15.05.2006 um 20:32:23
Hallöchen,

ich mal wieder! Frage:

Kann man als Ausländer (Türke) mit befristeter Aufenthaltserlaubnis seine zukünftige Ehefrau aus der Türkei per Familienzusammenführung nach Deutschland holen?

Einkommen liegt bei Steuerklasse I bei 660 Euro (Frührentner), Wohnraum ist unentgeltlich vorhanden (Elternhaus), eine Bürgschaft seitens des Vaters kann auch gegeben werden. Vater hat eigenes Einkommen und Mieteinnahmen!

Vielen Dank und Gruß

Titel: Re: Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaub
Beitrag von Mick am 15.05.2006 um 23:20:41
Hi,
nach § 30 AufenthG geht es auch mit einer Aufenthaltserlaubnis,
schau einfach mal rein. Mit dem eigenen Einkommen dürfte es
eng werden, daher bei der ABH bzw. der Botschaft ergänzend
eine VE vorlegen.

Titel: Re: Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaub
Beitrag von Prinzessin25 am 16.05.2006 um 09:08:54
Tausend Dank!!!!

Ihr seid echt eine große Hilfe!

Gruß

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