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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147717943 Beitrag begonnen von Prinzessin25 am 15.05.2006 um 20:32:23 |
Titel: Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Prinzessin25 am 15.05.2006 um 20:32:23
Hallöchen,
ich mal wieder! Frage: Kann man als Ausländer (Türke) mit befristeter Aufenthaltserlaubnis seine zukünftige Ehefrau aus der Türkei per Familienzusammenführung nach Deutschland holen? Einkommen liegt bei Steuerklasse I bei 660 Euro (Frührentner), Wohnraum ist unentgeltlich vorhanden (Elternhaus), eine Bürgschaft seitens des Vaters kann auch gegeben werden. Vater hat eigenes Einkommen und Mieteinnahmen! Vielen Dank und Gruß |
Titel: Re: Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaub Beitrag von Mick am 15.05.2006 um 23:20:41
Hi,
nach § 30 AufenthG geht es auch mit einer Aufenthaltserlaubnis, schau einfach mal rein. Mit dem eigenen Einkommen dürfte es eng werden, daher bei der ABH bzw. der Botschaft ergänzend eine VE vorlegen. |
Titel: Re: Familiennachzug mit befrist. Aufenthaltserlaub Beitrag von Prinzessin25 am 16.05.2006 um 09:08:54
Tausend Dank!!!!
Ihr seid echt eine große Hilfe! Gruß |
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