Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
freischaffender Künstler ? (Gelesen: 1.429 mal)
t_maia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 55

Stendal, Germany
Stendal
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag freischaffender Künstler ?
12.05.2006 um 19:55:31
 
Hallo,

ich frage hier für einen freischaffenden Künstler (StA: Singapur), der mit einem Touristenvisum in die Schengenstaaten eingereist ist und jetzt in ganz Europa  herumreist. Er ist Fotojournalist.

Sein derzeitiger Auftrag ist für die Tourismusbranche (jap. u. phillip. Reisekataloge) und unter anderem ist er auch in D unterwegs.

Ich denke, das hier eine Erwerbstätigkeit vorliegt, immerhin wird er ja für den Auftrag bezahlt.

Oder seht ihr das anders?

Könnte er evtl. eine Aufenthaltserlaubnis (welche auch immer) beantragen, wenn er weitere Aufträge hier in D bekommt? Evtl. Duldung?

Sein Touristenvisum läuft ab, er hat aber sehr gute Aufträge in Aussicht, und möchte deshalb noch bleiben.

Hätte er vielleicht ein Geschäftsvisum von Singapur aus beantragen müssen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: freischaffender Künstler ?
Antwort #1 - 12.05.2006 um 20:29:11
 
Bitte keine crosspostings: Du wirst schon gelesen keine Sorge!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: freischaffender Künstler ?
Antwort #2 - 15.05.2006 um 08:45:45
 
M. E. hätte er für diese Erwerbstätigkeit -denn darum handelt es sich- ein Geschäftsvisum bekommen müssen. Möglicherweise verfügen die Botschaften aber über anderslautende Anweisungen.
Eine Verlängerung aus dem Schengen Aufenthalt heraus ist nicht möglich, auch nicht im Rahmen der Duldung. Evtl. könnte er für einen längerdauernden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, das entsprechende Visum müßte er aber in jedem Fall von Singapur aus beantragen.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: freischaffender Künstler ?
Antwort #3 - 15.05.2006 um 12:35:56
 
Hi,
mir fehlt hier eine genauere Beschreibung dessen, was
er macht. Ist m.E. auch nicht auszuschließen, dass hier
eine Erwerbstätigkeit vorliegt, für die er nicht die er-
forderlichen Erlaubnisse hat.
Ein Visum dürfte auch nicht vorliegen. Singapur gehört
zu den Positiv-Staaten (Besuchsvisum nicht erforderlich).

Und: "Freischaffender Künstler" und "Fotojournalist passt
für mich auch ned ganz zusammen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema