i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> freischaffender Künstler ?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147456531

Beitrag begonnen von t_maia am 12.05.2006 um 19:55:31

Titel: freischaffender Künstler ?
Beitrag von t_maia am 12.05.2006 um 19:55:31
Hallo,

ich frage hier für einen freischaffenden Künstler (StA: Singapur), der mit einem Touristenvisum in die Schengenstaaten eingereist ist und jetzt in ganz Europa  herumreist. Er ist Fotojournalist.

Sein derzeitiger Auftrag ist für die Tourismusbranche (jap. u. phillip. Reisekataloge) und unter anderem ist er auch in D unterwegs.

Ich denke, das hier eine Erwerbstätigkeit vorliegt, immerhin wird er ja für den Auftrag bezahlt.

Oder seht ihr das anders?

Könnte er evtl. eine Aufenthaltserlaubnis (welche auch immer) beantragen, wenn er weitere Aufträge hier in D bekommt? Evtl. Duldung?

Sein Touristenvisum läuft ab, er hat aber sehr gute Aufträge in Aussicht, und möchte deshalb noch bleiben.

Hätte er vielleicht ein Geschäftsvisum von Singapur aus beantragen müssen?

Titel: Re: freischaffender Künstler ?
Beitrag von fons am 12.05.2006 um 20:29:11
Bitte keine crosspostings: Du wirst schon gelesen keine Sorge!

Titel: Re: freischaffender Künstler ?
Beitrag von brickbat am 15.05.2006 um 08:45:45
M. E. hätte er für diese Erwerbstätigkeit -denn darum handelt es sich- ein Geschäftsvisum bekommen müssen. Möglicherweise verfügen die Botschaften aber über anderslautende Anweisungen.
Eine Verlängerung aus dem Schengen Aufenthalt heraus ist nicht möglich, auch nicht im Rahmen der Duldung. Evtl. könnte er für einen längerdauernden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, das entsprechende Visum müßte er aber in jedem Fall von Singapur aus beantragen.

Titel: Re: freischaffender Künstler ?
Beitrag von Mick am 15.05.2006 um 12:35:56
Hi,
mir fehlt hier eine genauere Beschreibung dessen, was
er macht. Ist m.E. auch nicht auszuschließen, dass hier
eine Erwerbstätigkeit vorliegt, für die er nicht die er-
forderlichen Erlaubnisse hat.
Ein Visum dürfte auch nicht vorliegen. Singapur gehört
zu den Positiv-Staaten (Besuchsvisum nicht erforderlich).

Und: "Freischaffender Künstler" und "Fotojournalist passt
für mich auch ned ganz zusammen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.