Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bleiberecht??? (Gelesen: 787 mal)
anita123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bleiberecht???
06.05.2006 um 12:17:11
 
Hallo!
Ich habe gehört, dass die nicht aus EU-Staaten kommende Ausländer, die seit 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet sind, bekommen das Bleiberecht in Deutschland.
Was bedeutet dies genauer? Einen Aufenthalt für eine bestimmte Zeitperiode oder für immer? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

MfG
Anita
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bleiberecht???
Antwort #1 - 07.05.2006 um 11:41:45
 
Hallo Anita,

Nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen erhält ein ausländischer Mitbürger ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht.

Das heißt also, die Ehe darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss gelebt werden!

Sollten sich also Eheleute nach 2 Jahren trennen, erhält der ausländische Mitbürger in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr.
Nach diesem Jahr kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn der ausländische Mitbürger sich finanziell selbst versorgt, also der Staatskasse nicht zur Last fällt.
Wenn der ausländische Mitbürger jedoch Hartz 4 bezieht, würde nicht verlängert und er wäre ausreisepflichtig.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema