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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bleiberecht???
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Beitrag begonnen von anita123 am 06.05.2006 um 12:17:11

Titel: Bleiberecht???
Beitrag von anita123 am 06.05.2006 um 12:17:11
Hallo!
Ich habe gehört, dass die nicht aus EU-Staaten kommende Ausländer, die seit 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet sind, bekommen das Bleiberecht in Deutschland.
Was bedeutet dies genauer? Einen Aufenthalt für eine bestimmte Zeitperiode oder für immer? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

MfG
Anita

Titel: Re: Bleiberecht???
Beitrag von Janna am 07.05.2006 um 11:41:45
Hallo Anita,

Nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen erhält ein ausländischer Mitbürger ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht.

Das heißt also, die Ehe darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss gelebt werden!

Sollten sich also Eheleute nach 2 Jahren trennen, erhält der ausländische Mitbürger in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr.
Nach diesem Jahr kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn der ausländische Mitbürger sich finanziell selbst versorgt, also der Staatskasse nicht zur Last fällt.
Wenn der ausländische Mitbürger jedoch Hartz 4 bezieht, würde nicht verlängert und er wäre ausreisepflichtig.

Viele Grüße
Janna

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