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Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"? (Gelesen: 44.987 mal)
kirilb
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Antwort #15 - 26.05.2006 um 12:09:53
 
genau! Das ist aber nicht die NE-Daueraufenthalt-EG!, sondern die nationale NE, sie wird schon ausgestellt. S. Schreiben von der AE München im Anhanhg.
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Antwort #16 - 26.05.2006 um 12:12:50
 
@chap


Es ist nicht nur ein Entwurf, ich habe es der Gruppenleiterin in Darmstadt vorgelegt und sie meinte: Ach ja das haben wir auch bekommen....
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Antwort #17 - 26.05.2006 um 14:02:47
 
kirilb schrieb am 26.05.2006 um 12:12:50:
@chap


Es ist nicht nur ein Entwurf, ich habe es der Gruppenleiterin in Darmstadt vorgelegt und sie meinte: Ach ja das haben wir auch bekommen....


... aber wollen es nicht anweden???!!!  Schockiert/Erstaunt dann solltest Du wahrscheinlich einen schriftlichen Antrag stellen...
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Antwort #18 - 26.05.2006 um 14:07:32
 
kirilb schrieb am 26.05.2006 um 12:09:53:
genau! Das ist aber nicht die NE-Daueraufenthalt-EG!, sondern die nationale NE, sie wird schon ausgestellt. S. Schreiben von der AE München im Anhanhg.


komischerweise hatte edmondk77 keinen Anspruch auf die nationale NE (keine 5 Jahren des Besitzes einer AE)...  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #19 - 27.05.2006 um 09:19:18
 
chap schrieb am 26.05.2006 um 14:02:47:
... aber wollen es nicht anweden???!!!  Schockiert/Erstaunt dann solltest Du wahrscheinlich einen schriftlichen Antrag stellen...


Ich wollte den Antrag stellen, aber sie wollte ihn nicht annehmen. Oder eigentlich, sie würden den annehmen, aber bis auf Weiteres nicht bearbeiten.
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Antwort #20 - 29.05.2006 um 17:59:23
 
kirilb schrieb am 27.05.2006 um 09:19:18:
Ich wollte den Antrag stellen, aber sie wollte ihn nicht annehmen. Oder eigentlich, sie würden den annehmen, aber bis auf Weiteres nicht bearbeiten.


sie sind verpflichtet, den Antrag innerhalb von 6 Monaten zu bearbeiten.  Smiley
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Antwort #21 - 29.05.2006 um 18:04:53
 
wo steht das?
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Antwort #22 - 29.05.2006 um 18:59:45
 
kirilb schrieb am 29.05.2006 um 18:04:53:
wo steht das?



Art. 7 Abs. 2  der RL...  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 16.06.2006 um 12:00:43
 
Mick schrieb am 04.05.2006 um 07:50:10:
Hoi,
zumindest in NRW gibt es eine vorläufige Umsetzung
der Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG.


Nur zur Info: Das stimmt nicht. Ich habe vor einem Monat bei der Bewilligung von meiner NE nach dem Daueraufenthaltsrecht-EG gefragt - das war im Düsseldorfer Ausländeramt, und es wurde mir gesagt, dass sowas nur für EU-Mitglieder gilt. Obwohl ich einen Ausdruck von der Website gezeigt habe.
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Antwort #24 - 16.06.2006 um 12:31:38
 
xio schrieb am 16.06.2006 um 12:00:43:
Nur zur Info: Das stimmt nicht. Ich habe vor einem Monat bei der Bewilligung von meiner NE nach dem Daueraufenthaltsrecht-EG gefragt - das war im Düsseldorfer Ausländeramt, und es wurde mir gesagt, dass sowas nur für EU-Mitglieder gilt. Obwohl ich einen Ausdruck von der Website gezeigt habe.


Jemand hat hier etwas missverstanden. Die RL betrifft nur die nicht EU-Bürger:http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/daueraufenthaltsrichtlinie.html
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Antwort #25 - 16.06.2006 um 12:41:41
 
kirilb schrieb am 16.06.2006 um 12:31:38:
Jemand hat hier etwas missverstanden. Die RL betrifft nur die nicht EU-Bürger:http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/daueraufenthaltsrichtlinie.html


Das kann sein, aber der Beamte wollte es auch nicht lesen. Oder, sagen wir, er hat es kurz angesehen und dann hat er mir genau diesen Punkt gezeigt, wo steht "nicht-EU", und gesagt "Sehen Sie? Hier steht "EG", und das bedeutet nur für EU-Länder". Was sagt man dazu? Sie sind blind? Egal. Ich wollte nur ein Beispiel geben.
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Antwort #26 - 16.06.2006 um 18:00:25
 
xio schrieb am 16.06.2006 um 12:41:41:
Das kann sein, aber der Beamte wollte es auch nicht lesen. Oder, sagen wir, er hat es kurz angesehen und dann hat er mir genau diesen Punkt gezeigt, wo steht "nicht-EU", und gesagt "Sehen Sie? Hier steht "EG", und das bedeutet nur für EU-Länder". Was sagt man dazu? Sie sind blind? Egal. Ich wollte nur ein Beispiel geben.


Es ist zu empfehlen, mit dem Vorgesetzten des Mitarbeiters zu sprechen...  Cool
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Antwort #27 - 16.06.2006 um 19:48:52
 
chap schrieb am 16.06.2006 um 18:00:25:
Es ist zu empfehlen, mit dem Vorgesetzten des Mitarbeiters zu sprechen...  Cool



Hmja. Wenn ich ihn erreichen kann. Normalerweise kriege ich einen Termin and das ist mit dem selben Mann. Ehrlich gesagt, ich weiss nicht wie ich ihn noch ein mal sagen soll dass er Unrecht hat *seufzen* Es ist mir peinlich. Das sind Menschen die das wissen oder mindestens überprüfen sollen...
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Antwort #28 - 18.06.2006 um 01:38:20
 
Du bist nicht neu hier. Du solltest wissen wie es geht.
Finde den Tel. Nr. von ABH Boss!
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Antwort #29 - 17.08.2006 um 15:09:00
 
Die NE-Daueraufenthlat-EG wird mittelerweile auch in Bayern umgesetzt. Das Rundschreiben vom Innenministerium dürfte  vor ca. 1 Monat verteilt worden sein.
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