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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
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Beitrag begonnen von uberlin am 03.05.2006 um 14:14:39

Titel: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 03.05.2006 um 14:14:39
Guten Tag,

hat jemand schon Subj in irgenwelcher Form? Wurden irgendwelche Anträge abgelehnt? Welche Reaktion gibt es seitens ABH?


Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von ChicaLoca am 03.05.2006 um 14:22:36
gibt es noch nicht
diese richtlinie ist noch nicht umgesetzt
es fehlen auch noch die entsprechenden amtlichen vordrucke der bundesdruckerei
wird wohl noch ein paar monate dauern

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 03.05.2006 um 15:23:16
Interessant. Wie ich verstehe, man kann doch eine NE-EG beantragen.
Wenn darüber positiv entschieden wird (träumen ist ja nicht verboten  ;)),
was dann?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von Mick am 04.05.2006 um 07:50:10
Hoi,
zumindest in NRW gibt es eine vorläufige Umsetzung
der Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG. Und
auch wenn es keine speziellen Vordrucke gibt, der
Zusatz "Daueraufenthalt-EG" ist dann auf den vor-
handenen AE- oder NE-Klebern im Eintragungsfeld
"Art des Aufenthaltstitels" hinter das Wort Aufenthalts-
oder Niederlassungserlaubnis einzutragen.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von zarva74 am 04.05.2006 um 17:26:23
Eine ganz dumme Frage: Ist die Niederlassungserlaubnis EG "besser" als die normale nationale Niederlassungserlaubnis? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile (bessere Rechtsstellung, etc.)?

Ich habe zwar jede Menge im Netz rumgesurft, komme aber nicht so ganz klar mit der "Deutung" der gefundenen Texte...  

Es heisst ja, dass die Niederlassungserlaubnis die Auf-berechtigung und die Auf-erlaubnis (unbefristet) abgeloest hat und jetzt der beste Status in der BRD ist, den ein Auslaender haben kann. Wird dieser Status durch den "Daueraufenthalt-EG"-Zusatz noch verbessert.

Und noch etwas was ich nicht verstehe: Wenn eine Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG "dauerhaft" ist, wieso wird der Titel dann auf 5 Jahre befristet gewaehrt? ...und dann dieses "ohne weiteres" verlaengert! Ich bin Mathematiker und kann das vielleicht deshalb logisch nicht ganz nachvollziehen.....  :-/ Die nationale Niederlassungserelaubnis ist ja auch unbefristet und dauerhaft und so steht's dann auch auf dem Sticker!

Und ich dachte auch, dass die BRD verpflichtet ist ab Januar die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt zu haben... und das sich Auslaender darauf beziehen koennen......  Im Gesetztestext taucht es noch nicht auf....

By the way, habe irgendwo gelesen, dass sich ein italienischer Minister voll dafuer einsetzt, die Richtlinie rueckgaengig zu machen, da er nicht will das Drittstaatler besser gestellt sind als Buerger der neuen EU-Staaten... Vielleicht ist es deshalb noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden und wartet nur ab...


Hat jemand ausfuehrliche Infos hierzu? Vielen Dank im Voraus!



Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von ChicaLoca am 04.05.2006 um 17:31:05
der vorteil wäre, dass der ausländer mit dieser niederlassungserlaubnis-eg sich dann auch in anderen eu-staaten wie z.b. italien, spanien niederlassen und arbeiten kann
was ja bisher nicht geht

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 04.05.2006 um 18:30:55

ChicaLoca schrieb am 04.05.2006 um 17:31:05:
der vorteil wäre, dass der ausländer mit dieser niederlassungserlaubnis-eg sich dann auch in anderen eu-staaten wie z.b. italien, spanien niederlassen und arbeiten kann
was ja bisher nicht geht


Für mich wäre der grösste Vorteil, dass die NE-EG einfach nicht erlischt, wenn man für lange Zeit (z.B. 2-3 Jahre) in ein anderes EU-Land ausreist. Ob man dort arbeiten darf oder noch irgenwelche Papere braucht, ist ziemlich egal, da es für mich als Wissenschaftler sowieso keine Probleme damit gibt. Jetzt sieht es so aus, dass ich nach allen möglichen europäischen Regeln (nach >6 Jahre, was für NE auch nicht reicht wg. 2 J Promotionszeit mit ABW, die wahscheinlich bei NE-EG angerechnet werden sollten) als "Europäer" zu betrachten bin, z.B. zwecks Teilnahme an EU-Forschungsprojekten, die normaleweise lange Auslandsaufenthalte beinhalten, kann aber dabei nicht mitmachen, da bei solchen Umständen alles gleich kaputt geht.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von zarva74 am 06.05.2006 um 15:22:27
Es ist aber so, dass fuer die NL-Daueraufenthalt EG folgendes weiterhin gilt:

"Die Verlusttatbestände des § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG finden mit Bezug auf den Aufenthaltstitel weiterhin Anwendung."

Ist das nicht ein Widerspruch?

Ich bin auch Wissenschaftler und arbeite momentan im Ausland an meiner Promotion. Habe mir nach § 51. Abs. 4 eine sechs Monate überschreitende Frist von der Ausländerbehörde einräumen lassen (obwohl ich wöchentlich wieder ins Bundesgebiet einreise und somit nur 4-5Tage pro Woche im Ausland bin), die ich immer wieder verlängern muss.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 15.05.2006 um 17:26:29

Mick schrieb am 04.05.2006 um 07:50:10:
Hoi,
zumindest in NRW gibt es eine vorläufige Umsetzung
der Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG..


Auch ganz sicher in Bremen, Hessen und Sachsen... wahrscheinlich aber in allen 16 Bundesländer... :)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 15.05.2006 um 19:33:34

chap schrieb am 15.05.2006 um 17:26:29:
Auch ganz sicher in Bremen, Hessen und Sachsen... wahrscheinlich aber in allen 16 Bundesländer... :)



Aber nicht im Rheinland-Pfalz  :o

"die Ausländerbehörden werden jedoch gebeten, die Anträge auf Zuerkennung
der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten derzeit nur entgegenzunehmen
und die Bearbeitung der Anträge zunächst auszusetzen."

http://www.ini-migration.de/www/erlasse/rundschreiben060413.pdf

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 22.05.2006 um 12:19:11
Hallo,

das Ding gibt es in Bayern und Hessen definitiv nicht. Ich habe mich informiert. In Nürnberg haben davon nicht gewusst. In München haben davon gehört, aber warten auf die Novelierung des AufenthG. In Darmstadt werden auch abwarten, da das Reinschreiben "Daueraufenthalt EG" bei der dortigen Gruppenleiterin Unbehagen auslöse. In Frankfurt warten angeblich auf die Vordrucke. Ich habe selber in NRW solchen Antrag gestellt - jetzt heisst es Tee trinken und abwarten. Hat jemand das schon bekommen? Weiss jemand, ob es auch mit §18 AufenthG i.V.m §27 BeschV geht?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 24.05.2006 um 18:34:24

kirilb schrieb am 22.05.2006 um 12:19:11:
Hallo,

das Ding gibt es in Bayern und Hessen definitiv nicht. Ich habe mich informiert. In Nürnberg haben davon nicht gewusst. In München haben davon gehört, aber warten auf die Novelierung des AufenthG. In Darmstadt werden auch abwarten, da das Reinschreiben "Daueraufenthalt EG" bei der dortigen Gruppenleiterin Unbehagen auslöse. In Frankfurt warten angeblich auf die Vordrucke. Ich habe selber in NRW solchen Antrag gestellt - jetzt heisst es Tee trinken und abwarten. Hat jemand das schon bekommen? Weiss jemand, ob es auch mit §18 AufenthG i.V.m §27 BeschV geht?


http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/7737.doc

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 24.05.2006 um 19:18:12
@chap

Genau aufgrund dieses Schreibens dachte ich, dass in Hessen, dass bereits angewandt wird. Es wird aber nicht - s. Ausführung bzgl. Darmstadt und Frankfurt. Natürlich über die anderen Städte in Hessen kann nichts sagen.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von edmondk77 am 26.05.2006 um 11:44:16

kirilb schrieb am 22.05.2006 um 12:19:11:
Hallo,

das Ding gibt es in Bayern und Hessen definitiv nicht.



Nah, dann hast Du aber dich ganz schlecht informieren lassen :) Das DING gibbt's in Bayern definitiv  und zwar seit März schon!! Ich habe nämlich eine NE in München bekommen unter berufung von  Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG.
Man hat nicht eine NE-EG sondern eine Nationale NE erteilt (weil ich vergessen habe in meine antrag EG zu schreiben  :D), aber ich bin mir sicher, falls ich es als EG beantragt hätte, hätte die Behörde es auch als sollche erteilt !.

guckmal hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1141643304


Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 26.05.2006 um 12:08:16

kirilb schrieb am 24.05.2006 um 19:18:12:
@chap

Genau aufgrund dieses Schreibens dachte ich, dass in Hessen, dass bereits angewandt wird. Es wird aber nicht - s. Ausführung bzgl. Darmstadt und Frankfurt. Natürlich über die anderen Städte in Hessen kann nichts sagen.


Hast Du das Schreiben den ABH-Mitarbeitern vorgelegt?

Es ist natuerlich nicht ausgeschlossen, dass das Schreiben nur ein Entwurf ist...

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 26.05.2006 um 12:09:53
genau! Das ist aber nicht die NE-Daueraufenthalt-EG!, sondern die nationale NE, sie wird schon ausgestellt. S. Schreiben von der AE München im Anhanhg.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=WG_Anfrage_bezueglich_der_Seite_43498.pdf (15 KB | 331 )

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 26.05.2006 um 12:12:50
@chap


Es ist nicht nur ein Entwurf, ich habe es der Gruppenleiterin in Darmstadt vorgelegt und sie meinte: Ach ja das haben wir auch bekommen....

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 26.05.2006 um 14:02:47

kirilb schrieb am 26.05.2006 um 12:12:50:
@chap


Es ist nicht nur ein Entwurf, ich habe es der Gruppenleiterin in Darmstadt vorgelegt und sie meinte: Ach ja das haben wir auch bekommen....


... aber wollen es nicht anweden???!!!  :o dann solltest Du wahrscheinlich einen schriftlichen Antrag stellen...

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 26.05.2006 um 14:07:32

kirilb schrieb am 26.05.2006 um 12:09:53:
genau! Das ist aber nicht die NE-Daueraufenthalt-EG!, sondern die nationale NE, sie wird schon ausgestellt. S. Schreiben von der AE München im Anhanhg.


komischerweise hatte edmondk77 keinen Anspruch auf die nationale NE (keine 5 Jahren des Besitzes einer AE)...  :o

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 27.05.2006 um 09:19:18

chap schrieb am 26.05.2006 um 14:02:47:
... aber wollen es nicht anweden???!!!  :o dann solltest Du wahrscheinlich einen schriftlichen Antrag stellen...


Ich wollte den Antrag stellen, aber sie wollte ihn nicht annehmen. Oder eigentlich, sie würden den annehmen, aber bis auf Weiteres nicht bearbeiten.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 29.05.2006 um 17:59:23

kirilb schrieb am 27.05.2006 um 09:19:18:
Ich wollte den Antrag stellen, aber sie wollte ihn nicht annehmen. Oder eigentlich, sie würden den annehmen, aber bis auf Weiteres nicht bearbeiten.


sie sind verpflichtet, den Antrag innerhalb von 6 Monaten zu bearbeiten.  :)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 29.05.2006 um 18:04:53
wo steht das?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 29.05.2006 um 18:59:45

kirilb schrieb am 29.05.2006 um 18:04:53:
wo steht das?



Art. 7 Abs. 2  der RL...  :)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von xio am 16.06.2006 um 12:00:43

Mick schrieb am 04.05.2006 um 07:50:10:
Hoi,
zumindest in NRW gibt es eine vorläufige Umsetzung
der Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG.


Nur zur Info: Das stimmt nicht. Ich habe vor einem Monat bei der Bewilligung von meiner NE nach dem Daueraufenthaltsrecht-EG gefragt - das war im Düsseldorfer Ausländeramt, und es wurde mir gesagt, dass sowas nur für EU-Mitglieder gilt. Obwohl ich einen Ausdruck von der Website gezeigt habe.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 16.06.2006 um 12:31:38

xio schrieb am 16.06.2006 um 12:00:43:
Nur zur Info: Das stimmt nicht. Ich habe vor einem Monat bei der Bewilligung von meiner NE nach dem Daueraufenthaltsrecht-EG gefragt - das war im Düsseldorfer Ausländeramt, und es wurde mir gesagt, dass sowas nur für EU-Mitglieder gilt. Obwohl ich einen Ausdruck von der Website gezeigt habe.


Jemand hat hier etwas missverstanden. Die RL betrifft nur die nicht EU-Bürger:http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/daueraufenthaltsrichtlinie.html

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von xio am 16.06.2006 um 12:41:41

kirilb schrieb am 16.06.2006 um 12:31:38:
Jemand hat hier etwas missverstanden. Die RL betrifft nur die nicht EU-Bürger:http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/daueraufenthaltsrichtlinie.html


Das kann sein, aber der Beamte wollte es auch nicht lesen. Oder, sagen wir, er hat es kurz angesehen und dann hat er mir genau diesen Punkt gezeigt, wo steht "nicht-EU", und gesagt "Sehen Sie? Hier steht "EG", und das bedeutet nur für EU-Länder". Was sagt man dazu? Sie sind blind? Egal. Ich wollte nur ein Beispiel geben.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von chap am 16.06.2006 um 18:00:25

xio schrieb am 16.06.2006 um 12:41:41:
Das kann sein, aber der Beamte wollte es auch nicht lesen. Oder, sagen wir, er hat es kurz angesehen und dann hat er mir genau diesen Punkt gezeigt, wo steht "nicht-EU", und gesagt "Sehen Sie? Hier steht "EG", und das bedeutet nur für EU-Länder". Was sagt man dazu? Sie sind blind? Egal. Ich wollte nur ein Beispiel geben.


Es ist zu empfehlen, mit dem Vorgesetzten des Mitarbeiters zu sprechen...  8-)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von xio am 16.06.2006 um 19:48:52

chap schrieb am 16.06.2006 um 18:00:25:
Es ist zu empfehlen, mit dem Vorgesetzten des Mitarbeiters zu sprechen...  8-)



Hmja. Wenn ich ihn erreichen kann. Normalerweise kriege ich einen Termin and das ist mit dem selben Mann. Ehrlich gesagt, ich weiss nicht wie ich ihn noch ein mal sagen soll dass er Unrecht hat *seufzen* Es ist mir peinlich. Das sind Menschen die das wissen oder mindestens überprüfen sollen...

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von Avar am 18.06.2006 um 01:38:20
Du bist nicht neu hier. Du solltest wissen wie es geht.
Finde den Tel. Nr. von ABH Boss!

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 17.08.2006 um 15:09:00
Die NE-Daueraufenthlat-EG wird mittelerweile auch in Bayern umgesetzt. Das Rundschreiben vom Innenministerium dürfte  vor ca. 1 Monat verteilt worden sein.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von maki am 17.08.2006 um 15:41:17
Möglicherweise hab ichs übersehen, würde mir trotzdem jemand sagen wo ich die Vorraussetzungen für die Erteilung dieses Titels finde?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 17.08.2006 um 15:46:34
www.aufenthaltstitel.de/stichwort/daueraufenthaltsrichtlinie.html

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von maki am 17.08.2006 um 15:53:32
Danke!  8-)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von maki am 17.08.2006 um 16:17:19
Ich hab da mal ne Frage...

Ist der Besitz einer deutschen NE Vorraussetzung für die Erteilung einer NE EG?

Ich bin in D geboren aufgewachsen, hatte eine unbefristete AE, bis ich dämlicherweise 3,5 Jahre im Ausland verbracht habe (wurde von der Firma entsandt) ohne entsprechende Genehmigung  :P mein Aufenthaltstitel ist verfallen da ich die 6 Monatsfrist deutlich überschritten hatte.
Im Moment habe ich wieder einen befristeten Titel..

Ist die NE EG für mich denkbar? Oder nur ein Luftschloss?
Ich glaube da eher an letzteres, wollte aber nochmal sicher gehen.

Danke im voraus,

maki

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von Abu am 17.08.2006 um 18:40:27

maki schrieb am 17.08.2006 um 16:17:19:
Ist der Besitz einer deutschen NE Vorraussetzung für die Erteilung einer NE EG?

Nein. Eigentlich geht es ja auch nicht um eine "Niederlassungserlaubnis EG", sondern um einen Aufenthaltstitel, d. h. AE oder NE, mit dem Zusatz "Daueraufenthalt EG".


Zitat:
Ich bin in D geboren aufgewachsen, hatte eine unbefristete AE, bis ich dämlicherweise 3,5 Jahre im Ausland verbracht habe (wurde von der Firma entsandt) ohne entsprechende Genehmigung  :P mein Aufenthaltstitel ist verfallen da ich die 6 Monatsfrist deutlich überschritten hatte.
Im Moment habe ich wieder einen befristeten Titel..

Ist die NE EG für mich denkbar? Oder nur ein Luftschloss?

Eher letzteres, denn die Richtlinie sagt:

Zitat:
Artikel 4 Dauer des Aufenthalts
(1) Die Mitgliedstaaten erteilen Drittstaatsangehörigen, die sich unmittelbar vor der Stellung des entsprechenden Antrags fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten haben, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten.
...
(3) Zeiten, in denen der Drittstaatsangehörige sich nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats aufgehalten hat, unterbrechen die Dauer des Zeitraums gemäß Absatz 1 nicht und fließen in die Berechnung dieses Aufenthalts ein, wenn sie sechs aufeinander folgende Monate nicht überschreiten und innerhalb des Zeitraums gemäß Absatz 1 insgesamt zehn Monate nicht überschreiten.
...


Evtl. könnte noch das helfen:

Zitat:
...
Liegen spezifische Gründe oder zeitlich begrenzte Ausnahmesituationen vor, so können die Mitgliedstaaten gemäß ihrem nationalen Recht vorsehen, dass längere als die in Unterabsatz 1 genannten Zeiten, in denen der Drittstaatsangehörige sich nicht in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten hat, die Dauer des Zeitraums gemäß Absatz 1 nicht unterbrechen. In diesen Fällen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Zeiten, in denen der Drittstaatsangehörige sich nicht in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten hat, nicht bei der Berechnung der Gesamtdauer des Zeitraums gemäß Absatz 1.

Abweichend von Unterabsatz 2 können die Mitgliedstaaten Zeiten, in denen der Drittstaatsangehörige sich im Zusammenhang mit einer Entsendung aus beruflichen Gründen, einschließlich im Rahmen einer grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, nicht in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten hat, in die Berechnung des Zeitraums gemäß Absatz 1 einfließen lassen.


Das hängt von der konkreten Umsetzung in D ab, die mir nicht bekannt ist.

Abu

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 17.08.2006 um 18:52:09
Man kann eigentlich keine Aussage treffen, ist das anwendbar oder nicht. Wir wissen doch nicht, ob Du in letzter Zeit die 5 Jahre hast. Wenn Du due 5 Jahre hast, dann kan man weiterreden.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von maki am 17.08.2006 um 19:00:54
Vielen Dank Abu!

Naja, da das ganze ziemlich neu ist muss ich wohl abwarten was da so kommt, waere auch nicht sehr verwunderlich wenn man sich an nationalen Richtlinien orientiert.

Dann bleibt nur noch das hoffen auf die Novelierung des Aufenthaltsgesetzes.

Gruss,

maki

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 17.08.2006 um 19:02:30
@maki Brauchst Du nicht zu warten. es wird bundesweit angewandt, es gibt keine Ausreden mehr!

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von maki am 17.08.2006 um 19:04:52

Zitat:
Man kann eigentlich keine Aussage treffen, ist das anwendbar oder nicht. Wir wissen doch nicht, ob Du in letzter Zeit die 5 Jahre hast. Wenn Du due 5 Jahre hast, dann kan man weiterreden.

Hallo kirilb, mit 5 Jahren AE haette ich schon anspruch auf eine NE ;)
was du wirklich nicht wissen kannst ist das ich dann schon Eingebuergert worden waere.

Gruss,

maki

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 17.08.2006 um 19:14:14
NE hat strengere Voraussetzungen. Ausserdem gibt die NE-Daueraufenthalt-EG mehr Rechte. Die NE kannst Du vergessen. Tja, ohne die 5 Jahre kann man nichts machen...

Apropos Einbürgerung, braucht man nicht 8 Jahre dafür?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von maki am 17.08.2006 um 21:52:45

Zitat:
Apropos Einbürgerung, braucht man nicht 8 Jahre dafür?

nach StAG 12b, 2, koennen bis zu 5 Jahre von freuehren Aufenthalten angerechnet werden.
Aber das StAG ist nicht das Thema hier.

Was ich mit Novelerierung des Aufenthaltsgesetzes gemeint habe war das im momentanen Vorschlag fruehere Aufenthaltszeiten fuer die NE angerechnet werden koennen.
Ob das durchgeht oder nicht und falls ja an welche Bedingungen es geknuepft wird, steht noch in den Sternen, deswegen meinte ich Abwarten ist das einzige was ich jetzt tun kann, da fuer den Daueraufenthalt EU meine Zeiten nicht reichen wuerden.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von AM am 18.08.2006 um 13:32:48

Abu schrieb am 17.08.2006 um 18:40:27:
Nein. Eigentlich geht es ja auch nicht um eine "Niederlassungserlaubnis EG", sondern um einen Aufenthaltstitel, d. h. AE oder NE, mit dem Zusatz "Daueraufenthalt EG".
Abu


Wenn man diesen Zusatz beantragt und bekommt, kann man ohne Visum z.B. nach Polen reisen?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von magareto am 18.08.2006 um 19:32:50
Hallo zusammen,

wenn ich die Beiträge richtig verstehe, dann wird die Richtlinie zur NE-EG bereits angewendet.

Gäbe es aber auch eine offizielle Quelle dazu?

Viele Grüße,

Ivan

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 19.08.2006 um 08:45:47

magareto schrieb am 18.08.2006 um 19:32:50:
Hallo zusammen,

wenn ich die Beiträge richtig verstehe, dann wird die Richtlinie zur NE-EG bereits angewendet.

Gäbe es aber auch eine offizielle Quelle dazu?

Viele Grüße,

Ivan


Ruf an in München beim Kreisverwaltungreferat an, Buchstaben Pa-Po. Dort ist angeblich bereits erster Aufenthaltstitel ausgestellt worden. Hier die Quelle:http://www.zaedno.de/postp23485.html

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von magareto am 24.08.2006 um 14:53:29
Hallo zusammen,

heute konnte ich unter Berufung auf die Richtlinie 2003/109/EG einen Antrag auf NE-EG in München einreichen. In wie weit er berabeitet wird, ist zunächst offen.

Könnte mir jemand verraten, was alles bei der deutschen NE bei der Bearbeitung geprüft wird? Und vielleicht wie lange?

Viele Grüße,

Ivan

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von Ulf am 24.08.2006 um 14:56:22

kirilb schrieb am 19.08.2006 um 08:45:47:
Dort ist angeblich bereits erster Aufenthaltstitel ausgestellt worden. Hier die Quelle:http://www.zaedno.de/postp23485.html


Ich studiere ja gern einmal bulgarische Texte, aber dann doch lieber nur den relevanten Beitrag auf der Seite. Wo habe ich zu suchen?

Gruß, ULF

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 24.08.2006 um 15:06:16
Wie lange kann ich sagen nur vom sagen hören: 1 Monat. Was genau die wollen:
- in den meisten Fällen ein unbefristeter Arbeitsvertrag (da ansonsten gibt es Ermessensspielraum des Sachbearbeiters wg "feste und regelmässige Einküfte"-es ist nirgendwo definiert, was das heisst)
- Wohraumbescheinigung (vom Verrmieter auszufüllen)
- Arbeitgeberbescheinigung, ob das Arbeitverhältnis ungekündigt und unbefristet ist
- 3 letzten Lohnabrechnungen
- soweit ich weiss, wird keine Gebühr erhoben
- aus der Akte: mind. 5 Jahre Aufenthalt (Studienzeiten 1/2 anrechenbar)
- Deutscheknntnisse prüfen Sie nach optischen Gesichstpunkten:-)
- Sicherheitscheck (intern) - je nach Herkunftsland kann darauf verzichtet werden

That's it

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von kirilb am 24.08.2006 um 15:09:14

ulf schrieb am 24.08.2006 um 14:56:22:
Ich studiere ja gern einmal bulgarische Texte, aber dann doch lieber nur den relevanten Beitrag auf der Seite. Wo habe ich zu suchen?

Gruß, ULF


Keine Sorge, brauchst kein bulgarisch zu lernen, darüber die ganze Info.

Titel: Re: Gibt es schon "Niederlassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 11.11.2006 um 21:00:51
Hat jemand gehoert, ob es was neues zum Thema gibt?

Wann kommt eigentlich die versprochene Gesetzaenderung?

Titel: Re: Gibt es schon "Niederlassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von gps am 08.12.2006 um 15:22:55
Ich habe meine ABH in Berlin angeschrieben, nach 3 Wochen
ist folgendes eingekommen:

--

Sehr geehrter Herr *,
für die Rechtsstellung nach Art. 4 der EU-Richtlinie 2003/109/EG
sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- ein fünfjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
wobei Zeiten eines Studiums oder einer Berufsausbildung nur zur
Hälfte berücksichtigt werden
- feste und regelmäßige Einkünfte , die ohneInanaspruchnahme von
Sozialleistungen für seinen eigenen Lebensunterhalt und den
seiner Familie ausreicht
- eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- keine Ausweisungsgründe (Straftaten) vorliegen
Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von
Gehaltsbescheinigungen und Nachweis der Krankenversicherung bei
meiner Behörde zu stellen.
Für die verspätete Beantwortung bitte ich um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Bürger - und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde

---

Es gibt also Hoffnung, naechste Woche stelle ich den Antrag.

Titel: Re: Gibt es schon "Niederlassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von JustMe83 am 02.01.2007 um 21:08:30

gps schrieb am 08.12.2006 um 15:22:55:
Ich habe meine ABH in Berlin angeschrieben, nach 3 Wochen
ist folgendes eingekommen:

--
- ein fünfjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
wobei Zeiten eines Studiums oder einer Berufsausbildung nur zur
Hälfte berücksichtigt werden
---


Diesen Part verstehe ich nicht so ganz. Ich habe seit nun 5 Jahren einen Nebenjob, habe also regelmäßige Einkünfte (+ die Haftung meiner Eltern gegenüber der ABH, dass sie mich finanziell unterstützen), studiere aber auch parallel. Heißt das jetzt, dass diese Zeit nur zur Hälfte angerechnet wird? Oder wann gilt das?

Danke im Voraus.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von inge am 04.01.2007 um 11:46:02

Zitat:
studiere aber auch parallel

Die Aussage "Zeiten des Studiums" ist etwas vereinfacht.
Wichtig ist nicht, was du tust oder getan hast, sondern welchen aufenthaltsrechtlichen Status du hast/hattest.

Genaugenommen müsste es heißen: "Zeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Berufsausbildung nach §16 oder §17 AufenthG werden nur zur Hälfte angerechnet". (bzw. entsprechende § nach dem alten AuslG)
D.h. wenn du einen Aufenthalt nach §35 hast, bist du zwar möglicherweise Student, aber das ist für die Berechnung der Zeiten uninteressant, da der Studentenstatus deinen Status nicht begründet.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von JustMe83 am 04.01.2007 um 18:23:35

inge schrieb am 04.01.2007 um 11:46:02:
Die Aussage "Zeiten des Studiums" ist etwas vereinfacht.
Wichtig ist nicht, was du tust oder getan hast, sondern welchen aufenthaltsrechtlichen Status du hast/hattest.

Genaugenommen müsste es heißen: "Zeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Berufsausbildung nach §16 oder §17 AufenthG werden nur zur Hälfte angerechnet". (bzw. entsprechende § nach dem alten AuslG)
D.h. wenn du einen Aufenthalt nach §35 hast, bist du zwar möglicherweise Student, aber das ist für die Berechnung der Zeiten uninteressant, da der Studentenstatus deinen Status nicht begründet.

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort Inge. Bei mir gilt genau der zuletzt genannte Paragraph. ;-)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von Shqip20 am 07.01.2007 um 21:42:54
Moin,

enschuldige dass ich dazwischen rede, aber soll das heißen wenn man eine NE-EG besitz das man ohne Anmeldung bei der zuständigen Bh im AUsland sich Niederlassen kann?

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von gps am 07.01.2007 um 22:55:40
Ich glaube, dies hängt davon ab, wie die Richtlinie 2003/109/EG
in dem Staat, wo man wohnen will, umgesetzt worden ist.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von inge am 15.01.2007 um 12:07:25

Zitat:
Bedingungen für den Aufenthalt in einem zweiten Mitgliedstaat

(1) Der langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragt unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach seiner Einreise in den zweiten Mitgliedstaat, einen Aufenthaltstitel bei den zuständigen Behörden jenes Mitgliedstaats.

"Einfach so" geht also nicht. Einen entsprechenden Titel muss man beantragen (und es gelten mind. die in der RL genannten Bedingungen)

Titel: Re: Gibt es schon "Niederlassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 23.02.2007 um 12:29:37
Falls sich jemand dafür interessiert: ich habe heute einen Anruf
von der Ausländerbehörde Berlin bekommen, meinem Antrag
auf NE-EG wurde zugestimmt, ich habe einen Termin am
26.3 bekommen (den Antrag habe ich per Post am 22.12 gestellt).

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von paralion am 11.03.2007 um 13:15:38
Hallo!

Würdest du so nett sein, und noch mal schreiben, in welcher Weise du das beantragt hast. (wortlaut...)

Z.b. so ?

--------- schnipp ----------

Adresse
ABH Hannover (z.b.)
xxx


Absender
xxx
xxx



Sehr geehrte Damen & Herren,


Hiermit stelle ich einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG (Rechtsstellung nach Art. 4 der EU-Richtlinie 2003/109/EG).

mfg

xyz.

--------- schnipp ----------

Plus die o.g. dokumente beifügen. ?
Bzw. wie hast du's gemacht?

Besten Dank,
t.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 11.03.2007 um 17:58:36
paralion, habe schon in Deinem Thread geantwortet

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173565235#5

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 26.03.2007 um 11:30:58
die "NE-EG" heute in Berlin gekriegt.
Jetzt habe ich in meinem Pass eine Niederlassungserlaubnis nach §19.1
mit der Anmerkung "Daueraufenthalt-EG".

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von vetter am 28.06.2007 um 00:25:10
Hallo!
ich weiß, dass das Thema relativ alt ist.
Meine Frage ist eigentlich an uberlin gerichtet. Blöderweise kann ich keine PN an dich schreiben (bin nämlich neu hier  :-[ ).

Es geht um "feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanaspruchnahme von Sozialleistungen für eigenen Lebensunterhalt und den der Familie ausreichen". Werden auch befristete Arbeitsverträge in diesem Fall anerkannt? Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ist es zu 90% der Fall. Die Verträge sind zwar befristet, werden aber immer wieder verlängert.

Danke.

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von uberlin am 28.06.2007 um 01:01:44

vetter schrieb am 28.06.2007 um 00:25:10:
Hallo!
ich weiß, dass das Thema relativ alt ist.
Meine Frage ist eigentlich an uberlin gerichtet. Blöderweise kann ich keine PN an dich schreiben (bin nämlich neu hier  :-[ ).

Es geht um "feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanaspruchnahme von Sozialleistungen für eigenen Lebensunterhalt und den der Familie ausreichen". Werden auch befristete Arbeitsverträge in diesem Fall anerkannt? Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ist es zu 90% der Fall. Die Verträge sind zwar befristet, werden aber immer wieder verlängert.

Danke.


Ich bin gerade so einer WiMi. Ich war zum Zeitpunkt überhaupt DFG-Stipendiat,
dazu im Ausland (ich hatte aber schon eine NE für Hochqualifizierte).
Von mir hat die ABH nur einen Nachweis der Krankenversicherung und
"Einkommensnachweise" gefordert (ich habe ein Schreiben von der DFG
mitgebracht)

Titel: Re: Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
Beitrag von vetter am 28.06.2007 um 01:10:28
Vielen Dank!
Sollte also klappen.
Auf jeden Fall kriege ich sowas wie "schriftliche Stellungnahme zur Weiterbeschäftigung" vom Leiter des Lehrstuhls.

Danke noch mal!

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