nemo2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Hallo zusammen ,
Ich bin seit 2 Jahre und 4 Monaten verheiratet mit Deutschen Frau. gegen uns liegt seit einem Jahr Verdacht auf Scheinehe. seit über 8 Monaten gibts eine Anklage gegen uns , bis Heute keine Termin für eine Gerichtsverhandlung. Ich wohne seit März woanderes als meine Frau, da ich angefangen habe zum Studieren, Frau möchte nicht mit kommen, wo ich studiere hab ich meine zweite Wohnsitz gemeldet, erste ist immer noch wo meine Frau wohnt. Tatsache ist , wir haben nie eine Scheineehe geführt. Frau möchte sich scheiden lassen bzw die Scheidung einreichen , die weiss aber nocht nicht, was sinnvoler wäre , Scheidung vor dem Gerichtstermin oder nachher ! die ganze zwei Jahre Ehe und bis Heute, beide nehmen wir Tabletten für Neven zuberuhigen. alles macht uns zuschaffen . Ich hab seit 2004 ein Kind mit einer anderen Frau , Kind wurde vor meine Ehe gezeugt.(da meine jetzige Frau keine Kind mehr bekommen kann) ich hab am 02.2004 geheiratet. Kind am 01.2004 gezeugt. mein Kind am 09.2004 ans Leben gekommen. hab mich bis Heute um ihm gekümmert.sind Fakten. mein Anwalt damals hat mich empfolen mein Kind nicht zuanerkennen, Grund : wenn ich das tue, das erhärtet nur den Verdacht mehr. Ich kenne eine Frau seit 5 Monaten , wir sind uns näher gekommen vor paar Wochen, und wir haben vor zuheiraten so schnell wie es geht. Problem ist : ich bin noch nicht geschieden. getrennt mit meiner jetzigen Frau hab ich mich schon seit März dieses Jahr, seit dem ich nicht dort wohne, halt märz (tue woanderes wohnen wegen Studium). meine Frau hat sowieso vor die Scheidungzureichen aber wie gesagt , sie weisst nicht wann , ob besser erst nachdem Gericht oder vorher. Hat mein Kind Recht auf einen Vater ? mein Kind ist Deutsch, kann beweisen das ich mich um ihm die ganze Zeit gekümmert habe, ich hab ihm sogar als Baby im Heimat mitgenommen, damit meine Familie iher Enkelkind sieht.ich kann alles Beweisen. wie soll ich tun ? bitte um Rat !! ich möchte mein Kind nicht verlieren , möchte das mein Kind sein Vater nicht verliert. und möchte mit meiner jezigen Freundin heiraten , und Glücklich Leben : ob ich das REcht dazu habe ??? bitte um RAt.
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