pinky schrieb am 01.05.2006 um 21:30:01:[...]ich werde nächstes Jahr im sommer meinen Verlobten heiraten! Ich bin Deutsche und er ist Inder:-) und wir wollen in Indien heiraten! [...] 1.)was müssen wir tun, damit er ein Visum bekommt um nach D kommen zu dürfen, bzw wird er, wenn endlich verheiratet, auf jedenfall ein Visum bekommen?? [...]
Bei deutsch-verheirateten dürfte es keine Probleme bei der Visumerteilung geben. Problem könnte die Anerkennung der Urkunden sein, weil Indien nicht gerade den Ländern angehört, in dem ein sicheres Urkundswesen unterstellt werden könnte.
Zitat:2.)Wenn er denn ein Visum bekommt, bekommt er dann auch eine arbeitserlaubnis gleich??
Sobald er eine Aufenthaltserlaubnis (AE) als deutsch-verheirateter (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) hat, bekommt er in der
AE einen Eintrag, dass er jedweder Erwerbstätigkeit nachkommen darf.
Zitat:3.)Angenommen, er würde ein jobangebot bekommen, hätte aber kein Visum, könnte die firma etwas tun, damit er visum und arbeitserlaubnis bekommt, oder schneller bekommt??
Da müsste er schon was ganz besonderes können, um eine
AE zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bekommen zu können (§§ 18-21 AufenthG).
Zitat:4.)Müssen wir die Heirat hier irgendwo registrieren lassen?
Wenn das Visum zur Familienzusammenführung erstmal erteilt ist, dann sind die Punkte bereits geprüft.
Zitat:5.)Könnten wir hier auch standesamtlich nochmal heiraten?
Nein, wer verheiratet ist, der kann nicht nochmals heiraten; wozu auch?
Zitat: 6.)...okay.....das hat jetzt noch ein bischen zeit...aber....wenn denn dann mald die kinder kommen....
......welche staatsangehörigkeit werden, oder können die haben? hängt das davon ab wo sie geboren werden?? Und wenn in Indien geboren werden, ich schätze sind dann automatisch kl.ind.staatsbürger, aber könnte ich/könnten wir dann ohne probleme nach europa reisen??
Nach deutschem Recht erhalten die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn u.a. ein Elternteil deutsch ist.
Zitat:7.)bzw könnte mein mann dann auch ohne probleme nach/in Europa reisen, wenn wir verheiratet sind??
Nach Art. 21 SDÜ dürfen Inhaber eines Aufenthaltstitels für drei Monate im Schengenland herumreisen.
Zitat:[...]
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